Die Fehrbelliner Wasserstraße ist ein schiffbares Gewässer I. Ordnung und Bestandteil des Fließgewässers Rhin. Als Gewässer I. Ordnung unterliegt die Wasserstraße der Unterhaltungspflicht durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Auch die Unterhaltung zur Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit obliegt dem LfU. In der Fehrbelliner Wasserstraße liegt der eingestellte Betriebswasserstand oberhalb des Umgebungsgeländes, sodass sie mit Stauhaltungsdämmen versehen ist.
Zwischen der Schleuse Hakenberg (8,90 km ) und dem Wehr Arche 19 (17,50 km ) sind die Stauhaltungsdämme erheblich geschädigt. Betroffen ist auch der Mündungsbereich des Wustrauer Mühlenrhins, der durch den Rückstau aus der Fehrbelliner Wasserstraße auf ca. 1,0 km Länge auch durch Stauhaltungsdämme gesichert ist. Die Stauhaltungsdämme entsprechen durch ihre Bauweise nicht mehr den technischen Normen. Das LfU geht von einem Anpassungsbedarf aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-2 zum Umbau der Fehrbelliner Wasserstraße zwischen Schleuse Hakenberg und Wehr Arche 19 bei Fehrbellin
VB-19-591”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Fehrbelliner Wasserstraße ist ein schiffbares Gewässer I. Ordnung und Bestandteil des Fließgewässers Rhin. Als Gewässer I. Ordnung unterliegt die...”
Kurze Beschreibung
Die Fehrbelliner Wasserstraße ist ein schiffbares Gewässer I. Ordnung und Bestandteil des Fließgewässers Rhin. Als Gewässer I. Ordnung unterliegt die Wasserstraße der Unterhaltungspflicht durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Auch die Unterhaltung zur Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit obliegt dem LfU. In der Fehrbelliner Wasserstraße liegt der eingestellte Betriebswasserstand oberhalb des Umgebungsgeländes, sodass sie mit Stauhaltungsdämmen versehen ist.
Zwischen der Schleuse Hakenberg (8,90 km ) und dem Wehr Arche 19 (17,50 km ) sind die Stauhaltungsdämme erheblich geschädigt. Betroffen ist auch der Mündungsbereich des Wustrauer Mühlenrhins, der durch den Rückstau aus der Fehrbelliner Wasserstraße auf ca. 1,0 km Länge auch durch Stauhaltungsdämme gesichert ist. Die Stauhaltungsdämme entsprechen durch ihre Bauweise nicht mehr den technischen Normen. Das LfU geht von einem Anpassungsbedarf aus.
Fehrbellin 16833 Fehrbellin Der Planungsbereich umfasst den Abschnitt der Fehrbelliner Wasserstraße von Schleuse Hakenberg (8,90 km ) bis Wehr Arche 19 (17,50 km ) in Fehrbellin. Weiterhin betrachtet …
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen für die Leistungsphasen 1-2 und besondere Leistungen zur Vermessung, Baugrundvoruntersuchung, hydraulischen Modellierung sowie zu Aussagen zum WRRL-Fachbeitrag.
Ziel des (gesamten) Vorhabens ist es, einen Zustand des Gewässerabschnitts herzustellen, der die Betriebssicherheit der Stauhaltung gewährleistet und die Anforderungen an die Schiffbarkeit und die Abflussleistung erfüllt, dabei sind die Anforderungen an die Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Vorplanung sind mehrere Varianten zu erarbeiten, die die Wiederherstellung, den Umbau und oder die Erweiterung der Stauhaltungsdämme sowie Maßnahmen im Gewässerprofil enthalten.
Es soll dabei auch betrachtet werden, ob eine weitere Wasserstandsabsenkung möglich ist und Kosteneinsparungen bei einer Wiederherstellung der Stauhaltungsdämme erzielt werden können. Die Kosteneinsparungen sind den Kosten für die Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit (z. B. durch eine ggf. erforderlich werdende Sohlvertiefung) entgegenzustellen.
Zur Schaffung von Vorländern und ggf. auch zur Schaffung von Retentionsräumen und zur Verringerung des Risikos von Dammsackungen durch Mineralisierung der Moorböden, ist zu prüfen, ob Verlegungen von Dammabschnitten (Neubau) in Bereiche mit geeignetem Baugrund möglich sind. Hierbei sind die Eigentumsverhältnisse zu beachten.
Bei der Planung zur Wiederherstellung von Stauhaltungsdämmen ist zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Sicherung gegen Wühltierschäden angebracht werden können. Um zukünftig die Sohlverlandung bzw. Ufererosion zu vermindern, ist die Erstellung eines den Regeln der Technik entsprechenden Uferschutzes (Ufersicherung) notwendig.
Für den Mündungsbereich des Wustrauer Mühlenrhins sind zusätzlich Lösungsvorschläge zur Reduzierung / Beseitigung der Sohlverlandung /- verschlammung zu erarbeiten. Dabei sind mögliche Wasserstandsabsenkungen und Einflüsse auf das Abflussvermögen mit zu berücksichtigen.
Neben einer Kostenschätzung der Investitionskosten, sind auch Angaben zu ggf. erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen und -intervallen zu machen und eine Schätzung der durch die jeweilige Planungsvariante verursachten jährlichen Unterhaltungskosten abzugeben. Die Kostenangaben können für diejenigen Planungsvarianten entfallen, die sich als nicht realisierungsfähig herausstellen.
Die Ergebnisse der Vorplanung sind zur Festsetzung der Vorzugsvariante im Rahmen einer Begutachtungskommission dem LfU vorzustellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotsinhalt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektpräsentation durch Projektleiter und / oder Ansprechpartner im Rahmen eines Bietergespräches”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Die Maßnahme wird durch den ELER finanziert.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1) Angebotspreis: (Gewichtung 50 %)
50 Pkt. – (zu bewertendes Angebot – günstigstes Angebot)/ günstigstes Angebot x 50 Pkt.)
Sollte das so ermittelte...”
Zusätzliche Informationen
1) Angebotspreis: (Gewichtung 50 %)
50 Pkt. – (zu bewertendes Angebot – günstigstes Angebot)/ günstigstes Angebot x 50 Pkt.)
Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in diese Kategorie mit 0 Punkten bewertet.
Die Bewertungsmethode ergibt sich aus der beigefügten Bewertungsmatrix.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mindestanforderung: Nachweis zur Erlaubnis über Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV”
“Die Bieter müssen einen Mindestjahresumsatz für den Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrages Gewässerausbau/-bzw.-renaturierung von 50 000 EUR...”
Die Bieter müssen einen Mindestjahresumsatz für den Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrages Gewässerausbau/-bzw.-renaturierung von 50 000 EUR pro Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre belegen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe geeigneter, einschlägiger Referenzen aus den letzten 5 Jahren belegen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mindestanforderung:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von:
— mindestens 1,5 Mio EUR für Personen- und
— mindestens 1,5 Mio...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mindestanforderung:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von:
— mindestens 1,5 Mio EUR für Personen- und
— mindestens 1,5 Mio EUR für sonstige Schäden.
Die Bieter müssen angeben, welche Teile des Auftrages ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Bieters.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-30
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-02
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landesamt für Umwelt,
Referat S6
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DS8N
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 11
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mlul.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 11
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mlul.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 145-357521 (2019-07-26)