Beschreibung der Beschaffung
Es sind Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung (Leistungsbild des § 34 HOAI) zu erbringen.
Die zu planende Maßnahme umfasst:
Energetische Sanierung der Gebäudehülle, einschl. damit einhergehender bauphysikalischer und technischer Nachweise und sich daraus ergebende Schnittstellen zu technischen Ausstattungen, die sich insbesondere in Zusammenhang mit den nachstehend beschriebenen Leistungsinhalten ergeben:
– Austausch von Fenster- u. Fassadenelementen, einschl. Dachfenster/-ausstiege (Holz-Alu-Fensterelemente mit einer Einzelgröße von ca. 9 m; geschätzte Gesamtfensterfläche ca. 1 500 m),
– Dämmung massiver Außenwandelemente, auskragender Decken, Leibungen u. Teile v. Stützen,
– Dämmung von Kaltdachzwischenräumen,
– Maßnahmen zur Luftdichtigkeit,
– Bedarfsorientierte sommerliche Wärmeschutzmaßnahmen durch innen- oder außenliegende Verschattungen, Sonnenschutzverglasung,
– Maßnahmenbedingte u. ausführungsnotwendige Begleitmaßnahmen, z. B. Demontagen, Installations-u. Wiederherstellungsarbeiten, De- u. Montagen in betroffenen Umbaubereichen, notwendige Schadstoffsanierungen von belasteten bauzeittypischen Materialien.
Es ist nach derzeitigem Sachstand davon auszugehen, dass die Schadstoffthematik lediglich in Schnittstellenkonsequenz zum originären Leistungsbild eines Objekt-Planers zu berücksichtigen ist und die thematische Befassung zur Erarbeitung, Vergabe und Realisierung von Sanierungslösungen durch einen dazu gesondert vom Bauherrn beauftragten Fachplaner erfolgt:
– Austausch von Heizkörpern und Ertüchtigung von Haltekonstruktionen nach Erfordernis,
– hydraulischer Abgleich zu Rohrleitungsnetzen,
– Ertüchtigung von Brandschutzmängeln nach Erfordernis,
– Abbruch u. Erneuerung von Flachdachaufbauten, nebst Attikaanpassung, Bauteilanschlüssen und Verkleidungen.
Die Kostenschätzung der Auftraggeberin beläuft sich auf:
Kostengruppe 300: 2 757 408,20 EUR (netto)
Kostengruppe 400: 552 334,63 EUR (netto)
Die Planungsleistungen sind unmittelbar ab Zuschlag zu erbringen. Die Maßnahmen müssen innerhalb eines bereits feststehenden knappen Terminfensters von ca. 12 Monaten umgesetzt werden (voraussichtliche Ausführungszeit von Juli 2020 – Aug. 2021 [schulferienorientiert], ohne dazu veranschlagte Planungsvorlaufzeiten).
Innerhalb eines noch festzulegenden Terminfensters besteht Baufreiheit durch Ausquartierung des Schulbetriebs.
Auf einen schnellstmöglichen Baustart und auf komprimierte Bauabläufe ist hinzuwirken, welche die Belange dazu abzustimmender Baufreiheit berücksichtigen.
Im Übrigen sind alle Arbeiten und Ausführungen, die zu einer Störung des Schulbetriebes führen könnten, im Vorfeld mit der Projekt-/Schulleitung auf Akzeptanz abzustimmen.
Es ist davon auszugehen, dass die Schadstoffthematik lediglich in Schnittstellenkonsequenz zum originären Leistungsbild eines Objektplaners zu berücksichtigen ist und die thematische Befassung zur Erarbeitung, Vergabe, und Realisierung von Sanierungslösungen durch einen dazu gesondert von der Auftraggeberin beauftragten Fachplaner erfolgt.
Auch die Erstellung eines ggfls. erforderlichen Brandschutz- u. Brandschutzsanierungskonzepts muss bei Erfordernis nicht durch den späteren Auftragnehmer erfolgen, sondern kann separat vergeben werden.
Der Auftragnehmer hat die Planungs- und Geschehensabläufe ggfls. einzusetzender Sonderfachleute bzw. Fachplaner in technischer, terminlicher, vertraglicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu koordinieren, zu bewerten und zu steuern, federführend zu überwachen und in der Ausführungsplanung sowie dem planerischen Gesamtkonzept umzusetzen.