Die Stadt Bergkamen beabsichtigt durch ihren Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen", Breitbandinfrastrukturen zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden Mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen zu errichten Und diese zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber zu verpachten. Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau" am 16.8.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen", das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTY709/documents heruntergeladen werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 80.74.20
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt durch ihren Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen", Breitbandinfrastrukturen zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden
Mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen zu errichten
Und diese zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber zu verpachten.
Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau" am 16.8.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen", das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTY709/documents heruntergeladen werden kann.
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt durch ihren Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen", Breitbandinfrastrukturen zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden
Mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen zu errichten
Und diese zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber zu verpachten.
Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau" am 16.8.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen", das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTY709/documents heruntergeladen werden kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-22 📅
Datum des Beginns: 2020-03-17 📅
Datum des Endes: 2023-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 204-496886
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträge sind in § 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Aufträge von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung
Der Vergabestelle § 116 Abs. 2 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Aufträge, die Hauptsächlich dazu dienen, einem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Vergabeverordnung (VgV) und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen europäischen sowie bundesgesetzlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung Vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag", „Teilnahmeantrag" etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird in Anlehnung an §§ 74, 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
In zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument sowie dem bereits mit der Bekanntmachung veröffentlichten Leistungsverzeichnis.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über das Portal (http://ted.europa.eu) und dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de) bekannt gemacht.
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet.
Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYTY709
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträge sind in § 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Aufträge von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung
Der Vergabestelle § 116 Abs. 2 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Aufträge, die Hauptsächlich dazu dienen, einem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Vergabeverordnung (VgV) und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen europäischen sowie bundesgesetzlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung Vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag", „Teilnahmeantrag" etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird in Anlehnung an §§ 74, 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
In zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument sowie dem bereits mit der Bekanntmachung veröffentlichten Leistungsverzeichnis.
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet.
Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYTY709
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt durch ihren Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen", Breitbandinfrastrukturen zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden
Mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen zu errichten
Und diese zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber zu verpachten.
Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau" am 16.8.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen", das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTY709/documents heruntergeladen werden kann.
Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau" am 16.8.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen", das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTY709/documents heruntergeladen werden kann.
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt die Beauftragung von Ingenieurleistungen zur Planung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells nach Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland". Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild „Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2013, § 41ff. i. V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und besonderer Leistungen. Es sollen die Leistungsphasen 4-8 stufenweise beauftragt werden, zunächst
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt die Beauftragung von Ingenieurleistungen zur Planung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells nach Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland". Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild „Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2013, § 41ff. i. V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und besonderer Leistungen. Es sollen die Leistungsphasen 4-8 stufenweise beauftragt werden, zunächst
Nur die Leistungsphasen 4-5.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 837 500 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Bergkamen vertr. d. d. Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen, vertr. d. d. Betriebsleiter Marc Alexander Ulrich
Rathausplatz 1
59192 Bergkamen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung auch
Für Nachunternehmer) vorzulegen:
1) Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger
Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil
Des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen);
2) Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (bereitgestelltes Formular);
3) Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft" (bereitgestelltes Formular);
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung auch
Für Nachunternehmer) vorzulegen:
1) Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Soweit die vorhandenen Deckungssummen nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist von den Teilnehmern ein Nachweis vorzulegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Soweit die vorhandenen Deckungssummen nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist von den Teilnehmern ein Nachweis vorzulegen,
Dass der Versicherer der (projektbezogenen) Erhöhung der Deckungssummen zustimmt. Von den Teilnehmern ist eine Erklärung abzugeben, dass er im Falle der Zuschlagserteilung die Erhöhung der Deckungssummen mit dem Versicherer vereinbaren und sodann nachweisen wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dass der Versicherer der (projektbezogenen) Erhöhung der Deckungssummen zustimmt. Von den Teilnehmern ist eine Erklärung abzugeben, dass er im Falle der Zuschlagserteilung die Erhöhung der Deckungssummen mit dem Versicherer vereinbaren und sodann nachweisen wird;
2) Erklärung zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre durch vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (bereitgestelltes Formular).
Mindeststandards:
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
1. Angabe von Referenzen zu vergleichbaren Planungsprojekten durch vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (bereitgestelltes Formular).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich u. a. aus den im „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen", das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTY709/documents heruntergeladen werden kann, den unter II.1.4) genannten Rechtsgrundlagen, der Leistungsbeschreibung und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich u. a. aus den im „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen", das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTY709/documents heruntergeladen werden kann, den unter II.1.4) genannten Rechtsgrundlagen, der Leistungsbeschreibung und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträge sind in § 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Aufträge von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträge sind in § 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Aufträge von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung
Der Vergabestelle § 116 Abs. 2 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Aufträge, die Hauptsächlich dazu dienen, einem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Vergabeverordnung (VgV) und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen europäischen sowie bundesgesetzlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung Vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag", „Teilnahmeantrag" etc. verwendet werden.
Der Vergabestelle § 116 Abs. 2 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Aufträge, die Hauptsächlich dazu dienen, einem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Vergabeverordnung (VgV) und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen europäischen sowie bundesgesetzlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung Vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag", „Teilnahmeantrag" etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird in Anlehnung an §§ 74, 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
In zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument sowie dem bereits mit der Bekanntmachung veröffentlichten Leistungsverzeichnis.
In zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument sowie dem bereits mit der Bekanntmachung veröffentlichten Leistungsverzeichnis.
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet.
Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 116 Abs. 2 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 116 Abs. 2 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1.)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 204-496886 (2019-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 80.74.20-3
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bergkamen hat durch ihren Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen einen Auftrag über Ingenieurleistungen zur Planung einer passiven NGA-Infrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells nach Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vergeben. Bergkamen stellte dazu einen Förderantrag an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland". Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an die HOAI 2021, § 41ff. in Verbindung mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und besonderer Leistungen. Es werden die Leistungsphasen 4-8 stufenweise beauftragt, zunächst nur die Leistungsphasen 4 und 5.
Die Stadt Bergkamen hat durch ihren Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen einen Auftrag über Ingenieurleistungen zur Planung einer passiven NGA-Infrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells nach Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vergeben. Bergkamen stellte dazu einen Förderantrag an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland". Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an die HOAI 2021, § 41ff. in Verbindung mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und besonderer Leistungen. Es werden die Leistungsphasen 4-8 stufenweise beauftragt, zunächst nur die Leistungsphasen 4 und 5.
Gesamtwert des Auftrags: 514 460 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bergkamen vertreten durch den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen vertreten durch den Betriebsleiter Marc Alexander Ulrich
Kontakt
E-Mail: s.reichert@bergkamen.de📧
Telefon: +49 2307965229📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: siehe Ziffer II.1.4)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bergkamen, Stadt Kamen, Gemeinde Bönen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dauer für die Erstellung einer vorlagefähigen Genehmigungsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektumsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Punkte
Kostenkriterium (Name): Höhe des Pauschalhonorars
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 Punkte
Kostenkriterium (Name): Höhe des Einheitspreises für zusätzlich zu planende Adressen
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-02 📅
Name: Broadband Academy GmbH
Postanschrift: Remsstraße 1
Postort: Kornwestheim
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland 🇩🇪 Ludwigsburg
🏙️
Internetadresse: www.broadband-academy.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 514 460 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen; Simone Reichert
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Albrecht-Thaler-Straße 9
Telefon: +49 251411691📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Konzessionsgeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Konzessionsgeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.