Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers/Unternehmens über vergleichbare
Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2014 (d. h. Leistungen wurden zwischen 2014 und der Einreichung der Bewerbung abgeschlossen), Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner),
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Nachweis der Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter, insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2014, (d. h. Leistungen wurden zwischen 2014 und Einreichung der Bewerbung abgeschlossen). Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom vorgesehenen Bearbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt (Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner). Es sind insbesondere die Nachweise zur folgenden Person vorzulegen:
1) Projektleiter/hauptverantwortlicher Architekt.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. Studien- und Ausbildungsnachweise oder Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Projektleiter/hauptverantwortlicher Architekt
2) hauptverantwortlicher Planer der Technischen Ausrüstung ELT;
3) hauptverantwortlicher Planer der Technischen Ausrüstung HLS;
4) hauptverantwortlicher Tragwerksplaner;
5) hauptverantwortlichen Planer Bauphysik.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität,
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen,
— Nachweis über wirtschaftliche Verknüpfungen.