Planungsleistungen für die technische Ausrüstung – ELT (Lph. 1 bis 9 – stufenweise) für den Neubau der Realschule Geisenfeld inklusive Dreifachsporthalle

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung ELT nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3, § 53 – § 56, Anlage 15 HOAI) für den Neubau der Realschule Geisenfeld inklusive Dreifachsporthalle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-01 Auftragsbekanntmachung
2020-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: PAF: 05/2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung ELT nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3, § 53 – § 56, Anlage 15 HOAI) für den Neubau der Realschule Geisenfeld inklusive Dreifachsporthalle.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postanschrift: Hauptplatz 22
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen-hbv@landratsamt-paf.de 📧
Telefon: +49 8441-27-403 📞
Fax: +49 8441-2713-403 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD6N1/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD6N1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-03 📅
Datum des Beginns: 2019-12-11 📅
Datum des Endes: 2023-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 191-464417
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD6N1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Bauherr ist der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Die Stadt Geisenfeld beteiligt sich finanziell an dem Bau der Dreifachsporthalle. Der Bau der Dreifachsporthalle hängt von der schulaufsichtlichen Genehmigung ab.
Dem Auftraggeber ist es besonders wichtig, dass während der Ausführung der Baumaßnahme die Lärmbelästigung möglichst geringgehalten wird.
Der Auftragnehmer hat über ein elektronisches Postfach (Share Point), den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen Struktur gegenüber dem Auftraggeber sowie weiteren Planungsbeteiligten während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
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Es werden derzeit parallel folgende Planerleistungen in 5 verschiedenen Vergabeverfahren beschafft:
— Objektplanungsleistungen (Lph. 1 bis 9),
— Freianlagenplanungsleistungen (Lph. 1 bis 9),
— Tragwerksplanungsleistungen (Lph. 1 bis 6),
— Planerleistungen – Technische Ausrüstung – Anlagengruppen
1-3 – HLS (Lph. 1 bis 9),
4 und 5 – ELT (Lph. 1 bis 9).
Damit soll erreicht werden, dass das Planerteam zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vollständig ist.
Es ist beabsichtigt unmittelbar nach Beauftragung mit der Leistungsphase 1 zu beginnen.
Zur geplanten Baumaßnahme:
Im Rahmen einer Voruntersuchung (vgl. Erläuterungsbericht zur Voruntersuchung vom 23.10.2017 – Anlage IV4) wurden sowohl die Generalsanierung als auch der Neubau eines Schulgebäudes betrachtet. Nach Abstimmung mit der Förderstelle wurde durch den Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen entschieden, nur die Variante Neubau unter Einbindung des Erweiterungsbaus Nord aus 2001 als wirtschaftlichere Lösung weiter zu verfolgen.
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Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Erklärung zu den Ausschlussgründen
Die Anlage A03 „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer geso
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
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Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Anlage A08 „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
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Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzprojekte
Mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Planungsleistungen technische Ausrüstung – ELT Lph. 1 bis 8) in Form einer Liste der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Auftragswerts (Planerhonorar),
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der,
— Name des Referenznehmers,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Mindestanforderung:
Jeder Bieter muss mindestens eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Planungsleistungen Technische Ausrüstung – ELT Lph. 1 bis 8) einreichen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, wenn mit der Leistungsphase 1 am 1.1.2014 oder später begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
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Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Beispielsweise zählt es als eine Referenzprojekt, falls ein Mitglied der Bietergemeinschaft ein Referenzprojekt in dem angegebenen Zeitraum benennt, in dem er federführend mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 durchgeführt hat und das andere Mitglied der Bietergemeinschaft das gleiche oder ein anderes Referenzprojekt in dem angegebenen Zeitraum benennt, in dem er federführend mindestens die Leistungsphasen 6 bis 8 durchgeführt hat
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Die Anlage A06 „Referenzprojekte“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Jeder Bieter muss mindestens eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Planungsleistungen technische Ausrüstung – ELT Lph. 1 bis 8) einreichen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, wenn mit der Leistungsphase 1 am 1.1.2014 oder später begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
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Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Beispielsweise zählt es als eine Referenzprojekt, falls ein Mitglied der Bietergemeinschaft ein Referenzprojekt in dem angegebenen Zeitraum benennt, in dem er federführend mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 durchgeführt hat und das andere Mitglied der Bietergemeinschaft das gleiche oder ein anderes Referenzprojekt in dem angegebenen Zeitraum benennt, in dem er federführend mindestens die Leistungsphasen 6 bis 8 durchgeführt hat
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Unabhängigkeit im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV:
Eigenerklärung, dass der Bieter unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV handeln wird.
Die Bieter haben das Formblatt „Unabhängigkeitserklärung“ (Anlage A07) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Datenschutz:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür Datenschutzvereinbarung mit dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm abschließen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD6N1/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
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Quelle: OJS 2019/S 191-464417 (2019-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung ELT nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3, § 53-§ 56, Anlage 15 HOAI) für den Neubau der Realschule Geisenfeld inklusive Dreifachsporthalle.
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Gesamtwert des Auftrags: 451944.33 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-390377
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 191-464417
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDZFK

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauherr ist der Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Stadt Geisenfeld beteiligt sich finanziell an dem Bau der Dreifachsporthalle. Der Bau der Dreifachsporthalle hängt von der schulaufsichtlichen Genehmigung ab.
Es werden derzeit parallel folgende Planerleistungen in fünf verschiedenen Vergabeverfahren beschafft:
— Objektplanungsleistungen (Lph. 1 bis 9);
— Freianlagenplanungsleistungen (Lph. 1 bis 9);
— Tragwerksplanungsleistungen (Lph. 1 bis 6);
— Planerleistungen – Technische Ausrüstung – Anlagengruppen
1-3 – HLS (Lph. 1 bis 9);
4 und 5 -ELT (Lph. 1 bis 9).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Qualitätssicherungskonzepts
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-21 📅
Name: VE Plan GmbH
Postort: Pfaffenhofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Eichstätt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 451944.33 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2020/S 160-390377 (2020-08-14)