Für den Neubau eines Kindergartens in Leutersdorf sollen folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden:
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Freiflächengestaltung gemäß § 39 HOAI, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS gemäß § 55 HOAI.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen, vorerst wird die Leistungsphase 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin: 31.1.2020). Nach Vorliegen der Baugenehmigung und des positiven Zuwendungsbescheides sollen die weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Ein Rechtanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Mit einer Weiterbeauftragung ist im April 2020 zu rechnen. Die Planungsleistungen sind dann sofort fortzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für einen Kindergartenneubau
VgV 01-2019
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Für den Neubau eines Kindergartens in Leutersdorf sollen folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden:
Gebäudeplanung...”
Kurze Beschreibung
Für den Neubau eines Kindergartens in Leutersdorf sollen folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden:
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Freiflächengestaltung gemäß § 39 HOAI, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS gemäß § 55 HOAI.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen, vorerst wird die Leistungsphase 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin: 31.1.2020). Nach Vorliegen der Baugenehmigung und des positiven Zuwendungsbescheides sollen die weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Ein Rechtanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Mit einer Weiterbeauftragung ist im April 2020 zu rechnen. Die Planungsleistungen sind dann sofort fortzusetzen.
1️⃣
Ort der Leistung: Görlitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leutersdorf
DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Villa am Zittauer Platz 1 in Leutersdorf, welche um die Jahrhundertwende errichtet wurde, ist in den 50iger Jahren des letzten Jahrhunderts als...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Villa am Zittauer Platz 1 in Leutersdorf, welche um die Jahrhundertwende errichtet wurde, ist in den 50iger Jahren des letzten Jahrhunderts als Kindertagesstätte umgebaut worden. Seitdem wird diese als solche genutzt. Das Gebäude wurde bisher an die Anforderungen der Nutzung angepasst. Die Möglichkeiten der Nutzung, Umgestaltung und Anpassung an sich ändernde Verhältnisse sind durch die vorhandene Gebäudesubstanz und durch denkmalpflegerische Auflagen jedoch sehr eingeschränkt. So lassen sich innenliegende, gefangene Räume, welche durch Nachbarräume erschlossen werden müssen, schlecht um nutzen. Auch ist der 2. Fluchtweg, welcher bisher über eine innenliegende gewendelte Treppe abgesichert wurde, für Kindergartenkinder nicht ideal und eine Verlegung nach außen würde wiederrum das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten, ortsprägenden Gebäudes zerstören. Aus diesen Gründen soll ein moderner, funktioneller Kindergarten für ca. 60 Kindergartenplätze errichtet werden. Neben der Villa befindet sich ein eingeschossiger Bau, der die Kinderkrippe beherbergt und im Jahr 2017/2018 durch einen Anbau erweitert wurde. Der zu errichtende Neubau soll ebenso eingeschossig sein und in Beziehung mit der vorhandenen Kinderkrippe stehen. Die 60 Kinder sollen in 3 Gruppenräumen betreut werden. Weitere Grundlagen für das Raumprogramm oder Planungshinweise sind gemäß den Forderungen des Jugendamtes bzw. des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und der UK Sachsen, in der jeweils geltenden Fassung, zu entnehmen. Der Betrieb des jetzigen Kindergartens und der Kinderkrippe muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Dies muss bei der Zuwegung und Abgrenzung der Baustelle, aber auch bei der Berücksichtigung der notwendigen Außenspielflächen und der Beibehaltung der Parkflächen berücksichtigt werden. Des Weiteren sind 10 PKW – Stellplätze bzw. die Neugestaltung der Außenspielfläche auf dem Grundstück herzustellen. Für den Ersatzneubau stehen die Grundstücke, Flstnr. 256/9, 256/7 und 109/3 der Gemarkung Niederleutersdorf mit einer Größe von ca. 5 000 m zur Verfügung.
Die Planungsleistungen Gebäudeplanung, Freiflächengestaltung, Tragwerksplanung, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS sowie notwendige Vermessungsleistungen sollen an einen Generalplaner übergeben werden.
Der Bauantrag für den Ersatzneubau ist bis spätestens 31.12.2019 zu stellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkunde und Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit, Kapazität, Präsenz
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einordnung des Vorhabens in die örtlichen Gegebenheiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Kosten- und Terminhaltung
Preis (Gewichtung): 15 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-28 📅
Datum des Endes: 2021-10-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Zunächst wird die Lph. 1-4 der Objekt-...”
Beschreibung der Optionen
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Zunächst wird die Lph. 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung inkl. notwendiger Konzepte und Nachweise zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin: 31.12.2019).
Nach Erteilung der Baugenehmigung und Bewilligung der Fördermittel ist beabsichtigt die Lph. 5-7 zu bauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisse wird die Lph 8 beauftragt.
Die Lph 9 wird nach Abnahme der Lph 8 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß §75 Abs. 1 VgV oder „Ingenieur" gemäß §75 Abs. 2 VgV berechtigt ist.
Hinweis: Für Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
1 Referenzprojekt im Hochbau mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
1 Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei dem die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit des Referenzprojekts zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
— Jahr der Inbetriebnahme (ohne LP 9) ab dem 1.1.2015 und vor Einreichungsfrist dieses Angebots,
— Gebäudetyp sonstiges Hochbaugebäude, eingeordnet >= Honorarzone III gemäß HOAI 2013,
— Gesamtbaukosten netto, KG 200 – 700 >= 1,5 Mio. EUR,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB,
— Umsetzung des Projekts unter laufendem Betrieb,
— LPH 1-8 wurden erbracht.
Für das Referenzprojekt ist eine Projektdarstellung einzureichen, welche die o. g. genannten Mindestbedingungen zum Referenzprojekt enthält. Zusätzlich sind die Projektbezeichnung/-titel und der Auftraggeber mit Kontaktdaten anzugeben sowie Pläne und Bilder des Objekts einzureichen.
Sind die Projektmerkmale nicht explizit in der Projektdarstellung genannt, kann der Eignungsnachweis nicht gewertet werden. Das Angebot ist dann von der weiteren Wertung auszuschließen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe III.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“g) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
g) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Angebot sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen;
h) § 73 Abs. 3 VgV und § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen und Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
i) Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie Name(n) des/der Erklärenden sind in Druckbuchstaben an der gekennzeichneten Stellen anzugeben.
Die Kriterien g)-i) sind Ausschlusskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen, Referat 39
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 174-424235 (2019-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für den Neubau des Kindergartens in Leutersdorf wurden folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben:
Gebäudeplanung gemäß §34...”
Kurze Beschreibung
Für den Neubau des Kindergartens in Leutersdorf wurden folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben:
Gebäudeplanung gemäß §34 HOAI, Freiflächengestaltung gemäß §39 HOAI, Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept sowie die Fachplanungsleistung Elektroinstallation und HLS gemäß §55 HOAI.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 288093.50
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 390000.00
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leutersdorf, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Villa am Zittauer Platz in Leutersdorf, welche um die Jahrhundertwende errichtet wurde, ist in den 50iger Jahren des letzten Jahrhunderts als...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Villa am Zittauer Platz in Leutersdorf, welche um die Jahrhundertwende errichtet wurde, ist in den 50iger Jahren des letzten Jahrhunderts als Kindertagesstätte umgebaut worden. Seitdem wird diese als solche genutzt. Das Gebäude wurde bisher an die Anforderungen der Nutzung angepasst. Die Möglichkeit der Nutzung, Umgestaltung und Anpassung an sich ändernde Verhältnisse sind durch die vorhandene Gebäudesubstanz und durch denkmalpflegerische Auflagen jedoch sehr eingeschränkt. So lassen sich innenliegende, gefangene Räume, welche durch Nachbarräume erschlossen werden müssen, schlecht umnutzen. Auch ist der 2. Fluchtweg, welcher bisher über eine innenliegende, gewendelte Treppe abgesichert wurde, für Kindergartenkinder nicht ideal und eine Verlegung nach außen würde wiederum das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten, ortsprägenden Gebäudes zerstören. Aus diesen Gründen soll ein moderner, funktionaler Kindergarten für ca. 60 Kindergartenplätze errichtet werden. Weitere Grundlagen für das Raumprogramm oder Planungshinweise sind gemäß den Forderungen des Jugendamtes bzw. des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der UK Sachsen in der jeweils geltenden Fassung, zu entnehmen. Der Betrieb des jetzigen Kindergartens und der Kinderkrippe muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Dies muss bei der Zuwegung und Abgrenzung der Baustelle, aber auch bei der Berücksichtigung der notwendigen Außenspielflächen und der Beibehaltung der Parkflächen berücksichtigt werden. Des Weiteren sind 10 PKW-Stellplätze bzw. die Neugestaltung der Außenspielfläche auf den Grundstück herzustellen. Für den Ersatzneubau stehen die Grundstücke, Flstnr. 256/9, 256/7 und 109/3 der Gemarkung Niederleutersdorf mit einer Größe von ca. 5 000 m zur Verfügung.
Die Planungsleistungen Gebäudeplanung, Freiflächengestaltung, Tragwerksplanung, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulicher Schallschutz, Brandschutzkonzept sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS sowie notwendige Vermessungsleistungen wurden an einen Generalplaner übergeben. Der Bauantrag für den Ersatzneubau ist bis spätestens 31.1.2020 zu stellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Kosten- und Termineinhaltung
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Planung wird stufenweise beauftragt. Zunächst wurde die Lph. 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung inkl. notwendiger Konzepte und Nachweise zur...”
Beschreibung der Optionen
Die Planung wird stufenweise beauftragt. Zunächst wurde die Lph. 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung inkl. notwendiger Konzepte und Nachweise zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin 31.1.2020). Nach Erteilung der Baugenehmigung und Bewilligung der Fördermittel sollen die Lph. 5-7 beauftragt werden. Die Lph. 9 wird nach Abnahme der Lph. 8 beauftragt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 174-424235
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Planungsleistungen für einen Kindergartenneubau
Datum des Vertragsabschlusses: 2003-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lehmann Peist Architekten
Postanschrift: Niedere Dorfstraße 1
Postort: Löbau
Postleitzahl: 02708
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 358546830📞
E-Mail: info@lehmann-peist-architekten.de📧
Fax: +49 3585468319 📠
Region: Görlitz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 288093.50
Höchstes Angebot: 390000.00
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf den § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Auftrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die § 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischen Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 247-609942 (2019-12-19)