Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung der Gemeinschaftsschule (GM) „W. Wundt“ in Tangerhütte. Der LK Stendal beabsichtigt das Vorhaben üb. das Förderprogramm STARK III ELER zu sanieren. Zur Unterstützung bei der Umsetzg. der Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der Förderrichtlinie sind Planungsleistungen gem. HOAI(2013) für Gebäude(§§34),Tragwerk(§§49) u. techn. Ausrüstung(§§53) ALG 1 bis 6 u. 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit v. ca. 270 Schülern besucht. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal. Die GM besteht aus dem 3-geschossig.,vollunterkellerten Schulhauptgebäude,einem 2-geschossig. Nebengebäude, einem Flachbau mit Heizungsanlage u. Klassenräumen sowie einer Einfeld-Sporthalle. Bestandteil d. Sanierung ist nur das Schulhauptgebäude. Das Schulhauptgeb. wird für die Sanierung komplett freigezogen. Das Haus wurde ca. im Jahr 1906 als traditioneller Mauerwerksbau errichtet.Das Objekt bedarf einer grundhaften Sanierung. Priorität: energet. Maßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 65.1004/1/2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung der Gemeinschaftsschule (GM) „W. Wundt“ in Tangerhütte. Der LK Stendal beabsichtigt das Vorhaben üb. das Förderprogramm STARK III ELER zu sanieren. Zur Unterstützung bei der Umsetzg. der Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der Förderrichtlinie sind Planungsleistungen gem. HOAI(2013) für Gebäude(§§34),Tragwerk(§§49) u. techn. Ausrüstung(§§53) ALG 1 bis 6 u. 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit v. ca. 270 Schülern besucht. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal. Die GM besteht aus dem 3-geschossig.,vollunterkellerten Schulhauptgebäude,einem 2-geschossig. Nebengebäude, einem Flachbau mit Heizungsanlage u. Klassenräumen sowie einer Einfeld-Sporthalle. Bestandteil d. Sanierung ist nur das Schulhauptgebäude. Das Schulhauptgeb. wird für die Sanierung komplett freigezogen. Das Haus wurde ca. im Jahr 1906 als traditioneller Mauerwerksbau errichtet.Das Objekt bedarf einer grundhaften Sanierung.
Priorität: energet. Maßnahmen.
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung der Gemeinschaftsschule (GM) „W. Wundt“ in Tangerhütte. Der LK Stendal beabsichtigt das Vorhaben üb. das Förderprogramm STARK III ELER zu sanieren. Zur Unterstützung bei der Umsetzg. der Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der Förderrichtlinie sind Planungsleistungen gem. HOAI(2013) für Gebäude(§§34),Tragwerk(§§49) u. techn. Ausrüstung(§§53) ALG 1 bis 6 u. 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit v. ca. 270 Schülern besucht. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal. Die GM besteht aus dem 3-geschossig.,vollunterkellerten Schulhauptgebäude,einem 2-geschossig. Nebengebäude, einem Flachbau mit Heizungsanlage u. Klassenräumen sowie einer Einfeld-Sporthalle. Bestandteil d. Sanierung ist nur das Schulhauptgebäude. Das Schulhauptgeb. wird für die Sanierung komplett freigezogen. Das Haus wurde ca. im Jahr 1906 als traditioneller Mauerwerksbau errichtet.Das Objekt bedarf einer grundhaften Sanierung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-07 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 151-372779
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Die Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge einschließlich Unterlagen werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung der Gemeinschaftsschule (GM) „W. Wundt“ in Tangerhütte. Der LK Stendal beabsichtigt das Vorhaben üb. das Förderprogramm STARK III ELER zu sanieren. Zur Unterstützung bei der Umsetzg. der Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der Förderrichtlinie sind Planungsleistungen gem. HOAI(2013) für Gebäude(§§34),Tragwerk(§§49) u. techn. Ausrüstung(§§53) ALG 1 bis 6 u. 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit v. ca. 270 Schülern besucht. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal. Die GM besteht aus dem 3-geschossig.,vollunterkellerten Schulhauptgebäude,einem 2-geschossig. Nebengebäude, einem Flachbau mit Heizungsanlage u. Klassenräumen sowie einer Einfeld-Sporthalle. Bestandteil d. Sanierung ist nur das Schulhauptgebäude. Das Schulhauptgeb. wird für die Sanierung komplett freigezogen. Das Haus wurde ca. im Jahr 1906 als traditioneller Mauerwerksbau errichtet.Das Objekt bedarf einer grundhaften Sanierung.
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung der Gemeinschaftsschule (GM) „W. Wundt“ in Tangerhütte. Der LK Stendal beabsichtigt das Vorhaben üb. das Förderprogramm STARK III ELER zu sanieren. Zur Unterstützung bei der Umsetzg. der Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der Förderrichtlinie sind Planungsleistungen gem. HOAI(2013) für Gebäude(§§34),Tragwerk(§§49) u. techn. Ausrüstung(§§53) ALG 1 bis 6 u. 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit v. ca. 270 Schülern besucht. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal. Die GM besteht aus dem 3-geschossig.,vollunterkellerten Schulhauptgebäude,einem 2-geschossig. Nebengebäude, einem Flachbau mit Heizungsanlage u. Klassenräumen sowie einer Einfeld-Sporthalle. Bestandteil d. Sanierung ist nur das Schulhauptgebäude. Das Schulhauptgeb. wird für die Sanierung komplett freigezogen. Das Haus wurde ca. im Jahr 1906 als traditioneller Mauerwerksbau errichtet.Das Objekt bedarf einer grundhaften Sanierung.
Priorität: energet. Maßnahmen.
Geschätzter Gesamtwert: 2 900 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1 Objektplanung Gebäude
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
1) Objektplanung Gebäude und Innenräume §33ff, HOAI, Leistungsphasen 4-9 für die energetische Sanierung der Gemeinschaftsschule in Tangerhütte aufbauend auf die vorhandene Entwurfsplanung;
2) Besondere Leistung: Einarbeitung in die Entwurfsplanung;
3) Besondere Leistung: Erstellung eines Energieausweises nach der aktuell gültigen EnEV;
4) Besondere Leistung: Fortschrittsbericht zur Energieeinsparung.
Die Beauftragung erfolgt zum positiven Fördermittelbescheid zur Finanzierung des Vorhabens durch den Bewilligungsgeber (STARK III ELER-Richtlinie). Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt zum positiven Fördermittelbescheid zur Finanzierung des Vorhabens durch den Bewilligungsgeber (STARK III ELER-Richtlinie). Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Dem Landkreis Stendal liegt bereits eine Entwurfsplanung vor, die Grundlage des Fördermittelbescheides ist. Der Bieter hat die bestehende Entwurfsplanung bei den zu vergebenen Leistungsphasen umfassend zu beachten. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
Dem Landkreis Stendal liegt bereits eine Entwurfsplanung vor, die Grundlage des Fördermittelbescheides ist. Der Bieter hat die bestehende Entwurfsplanung bei den zu vergebenen Leistungsphasen umfassend zu beachten. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: STARK III - ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)
Zusätzliche Informationen:
Die Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge einschließlich Unterlagen werden nicht erstattet.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Fachplanung Tragwerk
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
1) Fachplanung Tragwerk §49 ff, HOAI, Leistungsphasen 2-6 für die energetische Sanierung der Gemeinschaftsschule in Tangerhütte.
Bezeichnung des Loses: Los3 Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär Anlagengruppen1-3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
1) Fachplanung Technische Ausrüstung HLS §53ff HOAI Leistungsphasen 4-9 für die energetische Sanierung der Gemeinschaftsschule in Tangerhütte aufbauend auf die vorhandene Entwurfsplanung;
2) Besondere Leistung: Einarbeitung in die Entwurfsplanung.
Bezeichnung des Loses: Los 4 Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro Anlagengruppen 4-6,8
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
1) Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektro (§53ff, HOAI, 2013) für die energetische und allgemeine Sanierung der Gemeinschaftsschule in Tangerhütte aufbauend auf die vorhandene Entwurfsplanung;
3) Besondere Leistung: Erstellung eines Brandmelde- und Hausalarmkonzeptes.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte
Schönwalder Straße 33
39517 Tangerhütte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Durch die Bewerber sind als Teilnahmevoraussetzung zwingend folgende wirksame Erklärungen/Nachweise abzugeben und einzureichen:
a) Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Geschäftsregister (für juristische Personen), Vertretungsbefugnisse/Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen;
a) Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Geschäftsregister (für juristische Personen), Vertretungsbefugnisse/Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen;
b) Angaben zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung;
c) Auskünfte gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 VgV zu Personen (Namen und berufliche Befähigung) mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, die für die Erbringung der Leistung(en) verantwortlich vorgesehen sind mit, einschließlich Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation unter Berücksichtigung des §75 VgV: abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung, welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt;
c) Auskünfte gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 VgV zu Personen (Namen und berufliche Befähigung) mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, die für die Erbringung der Leistung(en) verantwortlich vorgesehen sind mit, einschließlich Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation unter Berücksichtigung des §75 VgV: abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung, welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt;
d) Eigenerklärung/en, dass weder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 1.) bis 10.) und Abs. 4 1.) bis 2.) GWB noch mögliche fakultative Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 1.) bis 9.) GWB (im Bewerberbogen zu unterschreiben) vorliegen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen).
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe vornehmen zu können:
Das Auswahlkriterium „Wirtschaftlichkeit und finanzielle Leistungsfeähigkeit“ erhält in der der qualitativen Eignungswertung eine Gewichtung von 20 %.
Es erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien:
1) Erklärungen der Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016-2018) gemäß § 45 Abs. 4 Nr.4 VgV (10 % Wichtung) – jedes Geschäftsjahr wird einzeln gewertet:
— weniger als 200 000 EUR/Jahr: 0 Punkte/Jahr,
— 200 000 EUR. bis 300 000 EUR/Jahr: 1 Punkt/Jahr,
— mehr als 300 000 EUR/Jahr: 2 Punkte/Jahr.
Sofern für das Jahr 2018 noch keine Zahlen vorliegen sollten, weist der Bewerber daraufhin und gibt anstelle die Jahre 2015 bis 2017 an.
2) Erklärungen der jährlichen Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen. Vergleichbar sind Umbau und Sanierung bei Projekten von Bildungsstätten (Bildungsstätten sind = Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude); im Bereich der jeweiligen Leistungsbilder (Lose) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016-2018) (10 % Wichtung) – jedes Geschäftsjahr wird einzeln gewertet:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärungen der jährlichen Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen. Vergleichbar sind Umbau und Sanierung bei Projekten von Bildungsstätten (Bildungsstätten sind = Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude); im Bereich der jeweiligen Leistungsbilder (Lose) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016-2018) (10 % Wichtung) – jedes Geschäftsjahr wird einzeln gewertet:
— weniger als 75 000 EUR/Jahr: 0 Punkte/Jahr,
— 75 000 EUR bis 150 000 EUR/Jahr: 1 Punkt/Jahr,
— mehr als 150 000 EUR/Jahr:2 Punkte/Jahr.
3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer Mindest-Deckungssumme von 2 Millionen EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Sollte im Moment eine geringere Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer Mindest-Deckungssumme von 2 Millionen EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Sollte im Moment eine geringere Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme erhöht wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe vornehmen zu können:
Das Auswahlkriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ erhält in der qualitativen Eignungswertung eine Gewichtung von 80 %.
Es erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien:
1) Erklärungen/ Nachweise zur Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (namentliche Benennung) (10 % Wichtung) – Projektleiter/ Stellvertreter wird einzeln gewertet:
— Los 1 bis 4:
—— weniger als 3 Jahre: 0 Punkte,
—— 3 bis 5 Jahre: 1 Punkt,
—— mehr als 5 Jahre: 2 Punkte.
2) Erklärungen/ Nachweise der Bürostruktur und zur Anzahl der Ingenieure des Unternehmens (5 % Wichtung)
Mindeststandard:
— Los 1: mind. 2 Ingenieure davon 1 Architekt oder 1 bauvorlageberechtigter Ingenieur,
— Los 2 bis 4: mind. 2 Ingenieure,
— Los 1:
—— weniger als 2: Ausschluss,
—— 2 oder mehr Architekten/Ingenieure: 1 Punkt,
—— 1 Architekt/ bauvorl. Ingenieur: 1 Punkt.
— Los 2-4
—— 2 oder mehr Ingenieure: 1 Punkt.
3) Referenzen der in den letzten 5 Geschäftsjahren (2014-2018) erbrachten vergleichbaren Leistungen (Bildungsstätten sind = Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude) – max. 4 Stück (Los 1 – 35 % Wichtung; Los 2 bis 4 – 45 % Wichtung):
Los 1: Referenzen aus dem Leistungsbild Objektplanung Umbau/Sanierung aus dem Bereich Bildungsstätten, mind. die LP 3 bis 8 bearbeitet, Baukosten mind. 700 000 EUR netto für die KG 300 + 400;
— Los 2: Referenzen aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung, mind. die LP 3 bis 6 bearbeitet, Baukosten mind. 700 000 EUR netto für die KG 300 + 400,
— Los 3: Referenzen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1 bis 3 Umbau/Sanierung aus dem Bereich Bildungsstätten, mind. die LP 3 bis 8 bearbeitet, Baukosten von mind. 150 000 EUR netto für die Anlagengruppen ALG 1 bis 3,
— Los 4: Referenzen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 4 bis 8 und Umbau/Sanierung aus dem Bereich Bildungsstätten, mind. die LP 3 bis 8 bearbeitet, Baukosten von mind. 150 000 EUR netto für die Anlagengruppen ALG 4 bis 8,
—— Weniger als 2: Ausschluss,
—— 2 Referenzen: 1 Punkt,
—— 3 Referenzen: 2 Punkte,
—— 4 Referenzen: 3 Punkte.
4) Allgemeine Referenzen in den letzten 10 Geschäftsjahren (2009 – 2018) – max. 3 Stück je Referenzgruppe, jede Gruppe wird einzeln gewertet (Los 1 30 % Wichtung; Los 2 bis 4 20 % Wichtung):
a) Bearbeitung von Fördermittelvorhaben;
b) Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber;
Nur für Los1:
c) Umsetzung von Vorhaben im Bereich Denkmalschutz (Voll- bzw. Teilsanierung von Einzeldenkmalen);
d) Umsetzung von brandschutztechnischen Maßnahmen;
e) Umsetzung von Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung in Bestandsgebäuden.
Mindeststandard: Die Referenz wird gewertet, wenn alle abgefragten Punkte im Bewerbungsbogen erfüllt sind.
— keine Referenz: Ausschluss,
— 1 Referenz: 1 Punkt,
— 2 Referenzen: 2 Punkte,
— 3 Referenzen: 3 Punkte.
Weiterhin sind vom Bewerber zu erbringen:
a) Erklärung zu der Technische Ausstattung des Büros;
b) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit vor Ort;
c) Nachweis über die Zertifizierung von Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 (nur für Los 4).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV wird durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Gewichtung der Kriterien gemäß den Punkten III.1.2 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Punkt III.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit, zusammen 100 % Gewichtung. Die Bewertungsmatrix ist Bestandteil der abzufordernden Unterlagen und in den Punkten III.1.2 bis III.1.3 erläutert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gewichtung der Kriterien gemäß den Punkten III.1.2 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Punkt III.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit, zusammen 100 % Gewichtung. Die Bewertungsmatrix ist Bestandteil der abzufordernden Unterlagen und in den Punkten III.1.2 bis III.1.3 erläutert.
Die erforderlichen Angaben gemäß den Punkten III.1.2 bis III.1.3 sowie Formalitäten, welche zur Bewertung der Auswahlkriterien notwendig sind, sind in Textform abzugeben.
Ein entsprechender Bewerbungsbogen ist unter oben genannten Zugang/Adresse (I.3 Kommunikation) herunterzuladen und vollständig auszufüllen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von §75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von §75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichen Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von §75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichen Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von §75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-20 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeiten nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpglichtig ist.
Quelle: OJS 2019/S 151-372779 (2019-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung der Gemeinschaftsschule (GM) „W. Wundt“ in Tangerhütte. Der LK Stendal beabsichtigt das Vorhaben üb. das Förderprogramm STARK III ELER zu sanieren. Zur Unterstützung bei der Umsetzg. der Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der Förderrichtlinie sind Planungsleistungen gem. HOAI (2013) für Gebäude (§§ 34), Tragwerk (§§ 49) u. techn. Ausrüstung (§§ 53) ALG 1 bis 6 u. 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit v. ca. 270 Schülern besucht. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal. Die GM besteht aus dem 3-geschossig., vollunterkellerten Schulhauptgebäude, einem 2-geschossig. Nebengebäude, einem Flachbau mit Heizungsanlage u. Klassenräumen sowie einer Einfeld-Sporthalle. Bestandteil d. Sanierung ist nur das Schulhauptgebäude. Das Schulhauptgeb. wird für die Sanierung komplett freigezogen. Das Haus wurde ca. im Jahr 1906 als traditioneller Mauerwerksbau errichtet. Das Objektbedarf einer grundhaften Sanierung. Priorität: energet. Maßnahmen.
Gegenstand des Vorhabens ist die energet. Sanierung der Gemeinschaftsschule (GM) „W. Wundt“ in Tangerhütte. Der LK Stendal beabsichtigt das Vorhaben üb. das Förderprogramm STARK III ELER zu sanieren. Zur Unterstützung bei der Umsetzg. der Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der Förderrichtlinie sind Planungsleistungen gem. HOAI (2013) für Gebäude (§§ 34), Tragwerk (§§ 49) u. techn. Ausrüstung (§§ 53) ALG 1 bis 6 u. 8 zu erbringen. Die Bildungsstätte wird derzeit v. ca. 270 Schülern besucht. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal. Die GM besteht aus dem 3-geschossig., vollunterkellerten Schulhauptgebäude, einem 2-geschossig. Nebengebäude, einem Flachbau mit Heizungsanlage u. Klassenräumen sowie einer Einfeld-Sporthalle. Bestandteil d. Sanierung ist nur das Schulhauptgebäude. Das Schulhauptgeb. wird für die Sanierung komplett freigezogen. Das Haus wurde ca. im Jahr 1906 als traditioneller Mauerwerksbau errichtet. Das Objektbedarf einer grundhaften Sanierung. Priorität: energet. Maßnahmen.
Gesamtwert des Auftrags: 408513.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär Anlagengruppen 1-3
Kurze Beschreibung:
1) Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär §53ff HOAI Leistungsphasen 4-9 für die energetische Sanierung der Gemeinschaftsschule in Tangerhütte aufbauend auf die vorhandene Entwurfsplanung;
Bezeichnung des Loses: Los 4 Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro Anlagengruppen 4-6, 8
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-12 📅
Name: Planquadrat Klug Architekten GbR
Postanschrift: Döbbeliner Dorfstraße 1
Postort: Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 39329980188📞
E-Mail: info@planquadrat-klug.de📧
Land: Stendal
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 174299.89 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-19 📅
Name: Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Oehmke & Habendorf GbR
Postanschrift: Heinrichstraße 14
Telefon: +49 393166920📞
E-Mail: e-mail@oh-ing.de📧
Internetadresse: http://oh-ing.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 33359.08 EUR 💰
Name: Ingenieurbüro Matthias Kunhart
Postanschrift: Hauptstraße 52
Postort: Wasserleben
Postleitzahl: 38871
Telefon: +49 3945163455📞
E-Mail: m.kunhart@ingenieurbuero-kunhart.de📧
Land: Harz
🏙️
Internetadresse: https://www.alternative-energietechnik.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 109161.88 EUR 💰
Name: EIT Elektro Innovations Team Esser — Juhnke — Müller — Neldner GbR
Postanschrift: Arneburger Straße 24
Telefon: +49 39315894310📞
E-Mail: info@eitnet.de📧
Internetadresse: https://eitnet.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 91692.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe zu beachten.
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeiten nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.