Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für Küchentechnik für den Neubau der Mehrzweckhalle in Villingendorf:
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Allgemeines
Die zu planende Mehrzweckhalle 22 m x 44 m x 7 m mit einem 15 m x 13 m großen Bühnenraum und den notwendigen Nebenräumen soll in zentraler Ortslage am Standort der bestehenden Turn- und Festhalle, die nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts zurückgebaut wird, und auf dem Areal der Grund- und Werkrealschule errichtet werden.
Um Synergien auszunutzen, soll das Foyer der Mehrzweckhalle wochentags unter Verwendung der Hallenküche als Schülermensa genutzt werden.
Die Versammlungsstättenverordnung des Landes Baden-Württemberg, die DIN 18032 (Sportstätten), die GUV-SI 8044, Sportstätten und Sportgeräte, sowie die DIN 18040, Teil 1 sind zwingend zu beachten.
Zu berücksichtigen ist, dass zusammen mit dem zweiten Bauabschnitt der Halle (Bühnenhaus) durch den Sportverein Villingendorf e. V. als Auftraggeber als separates Projekt eine „Turn- und Bewegungslandschaft" (= Geräteturnhalle 12 m x 18 m) errichtet werden soll. Den Schnittstellen mit ggf. anderen Planern hinsichtlich eines reibungslosen Planungs- und Bauablaufs ist größte Aufmerksamkeit zu schenken.
Weiterhin ist in Folge der beengten Innerortslage eine erschwerte Baustellenlogistik zu berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinde Villingendorf für energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen wird von einem groben Kostenrahmen von ca. 5,36 Mio. EUR netto (Kostengruppe 200 bis 600) ausgegangen.
Wichtiger Hinweis zum Ausführungszeitraum:
Mit der Ausführung der Planungsleistungen Küchentechnik muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung (August 2019) begonnen werden.
Küchentechnik
Die Küche soll sowohl zur Bewirtung der Halle bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen als auch zur Bewirtung des Foyers bei Nutzung als Schulmensa oder bei Veranstaltungen im Foyer dienen. Auf flexible Nutzungsmöglichkeiten wird größter Wert gelegt. Die Planung der Küche muss in enger Abstimmung mit den örtlichen Vereinen, der Schule und den zuständigen Behörden (Gewerbe- und Gesundheitsamt) erfolgen. Die Abläufe beim Betrieb der Küche müssen für jeden Nutzungszweck reibungslos und den hygienischen Anforderungen entsprechend möglich sein. Die Ver- und Entsorgung der Küche und der Getränkeausgabe, insbesondere bei größeren Festveranstaltungen, muss in Abstimmung mit der Freianlagenplanung erfolgen.
Anrechenbare Kosten ca. 54 000 EUR netto.
Das Honorar wird nach der tatsächlichen Honorarzone vergütet mit dem Mindestsatz nach HOAI.
Darüber hinaus ist es dem Auftraggeber äußerst wichtig, dass der Auftragnehmer bei der Planung darauf achtet, möglichst günstig zu planen und dem Auftraggeber Varianten anbietet, um die Kosten möglichst gering zu halten.
Folgende Leistungen sind im Falle des stufenweisen Abrufs zu erbringen:
— Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2: Vorplanung mit Kostenschätzung,
— Leistungsphase 3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung,
— Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung,
— Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Leistungsphase 8: Objektüberwachung,
— Leistungsphase 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen):
— Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1, 2 und 3 HOAI,
— Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 4 und 5 HOAI,
— Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 und 7 HOAI,
— Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 8 und 9 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragun.