Planungsleistungen für Küchentechnik für den Neubau der Mehrzweckhalle in Villingendorf

Gemeinde Villingendorf

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für Küchentechnik für den Neubau der Mehrzweckhalle in Villingendorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-08 Auftragsbekanntmachung
2020-01-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: Gemeinde_Villingendorf: 02/2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für Küchentechnik für den Neubau der Mehrzweckhalle in Villingendorf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rottweil 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Villingendorf
Postanschrift: Hauptstraße 2
Postleitzahl: 78667
Postort: Villingendorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.villingendorf.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@villingendorf.de 📧
Fax: +49 741-9298-15 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY1US/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY1US 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-10 📅
Datum des Beginns: 2019-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 131-322206
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 015-031593
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PY1US

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für Küchentechnik für den Neubau der Mehrzweckhalle in Villingendorf:
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Allgemeines
Die zu planende Mehrzweckhalle 22 m x 44 m x 7 m mit einem 15 m x 13 m großen Bühnenraum und den notwendigen Nebenräumen soll in zentraler Ortslage am Standort der bestehenden Turn- und Festhalle, die nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts zurückgebaut wird, und auf dem Areal der Grund- und Werkrealschule errichtet werden.
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Um Synergien auszunutzen, soll das Foyer der Mehrzweckhalle wochentags unter Verwendung der Hallenküche als Schülermensa genutzt werden.
Die Versammlungsstättenverordnung des Landes Baden-Württemberg, die DIN 18032 (Sportstätten), die GUV-SI 8044, Sportstätten und Sportgeräte, sowie die DIN 18040, Teil 1 sind zwingend zu beachten.
Zu berücksichtigen ist, dass zusammen mit dem zweiten Bauabschnitt der Halle (Bühnenhaus) durch den Sportverein Villingendorf e. V. als Auftraggeber als separates Projekt eine „Turn- und Bewegungslandschaft" (= Geräteturnhalle 12 m x 18 m) errichtet werden soll. Den Schnittstellen mit ggf. anderen Planern hinsichtlich eines reibungslosen Planungs- und Bauablaufs ist größte Aufmerksamkeit zu schenken.
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Weiterhin ist in Folge der beengten Innerortslage eine erschwerte Baustellenlogistik zu berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinde Villingendorf für energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen wird von einem groben Kostenrahmen von ca. 5,36 Mio. EUR netto (Kostengruppe 200 bis 600) ausgegangen.
Wichtiger Hinweis zum Ausführungszeitraum:
Mit der Ausführung der Planungsleistungen Küchentechnik muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung (August 2019) begonnen werden.
Küchentechnik
Die Küche soll sowohl zur Bewirtung der Halle bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen als auch zur Bewirtung des Foyers bei Nutzung als Schulmensa oder bei Veranstaltungen im Foyer dienen. Auf flexible Nutzungsmöglichkeiten wird größter Wert gelegt. Die Planung der Küche muss in enger Abstimmung mit den örtlichen Vereinen, der Schule und den zuständigen Behörden (Gewerbe- und Gesundheitsamt) erfolgen. Die Abläufe beim Betrieb der Küche müssen für jeden Nutzungszweck reibungslos und den hygienischen Anforderungen entsprechend möglich sein. Die Ver- und Entsorgung der Küche und der Getränkeausgabe, insbesondere bei größeren Festveranstaltungen, muss in Abstimmung mit der Freianlagenplanung erfolgen.
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Anrechenbare Kosten ca. 54 000 EUR netto.
Das Honorar wird nach der tatsächlichen Honorarzone vergütet mit dem Mindestsatz nach HOAI.
Darüber hinaus ist es dem Auftraggeber äußerst wichtig, dass der Auftragnehmer bei der Planung darauf achtet, möglichst günstig zu planen und dem Auftraggeber Varianten anbietet, um die Kosten möglichst gering zu halten.
Folgende Leistungen sind im Falle des stufenweisen Abrufs zu erbringen:
— Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2: Vorplanung mit Kostenschätzung,
— Leistungsphase 3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung,
— Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung,
— Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Leistungsphase 8: Objektüberwachung,
— Leistungsphase 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen):
— Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1, 2 und 3 HOAI,
— Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 4 und 5 HOAI,
— Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 und 7 HOAI,
— Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 8 und 9 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragun.
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen).
— Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1, 2 und 3 HOAI,
— Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 4 und 5 HOAI,
— Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 und 7 HOAI,
— Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 8 und 9 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Villingendorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach dem Katalog des § 123 Abs. 1-3 GWB,
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— Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB),
— Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass,
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
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Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" (Anlage A5) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Mindeststandards:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
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Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.3.6. Referenzprojekt
Geeignete, mindestens 1 Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Planungsleistungen für Küchentechnik) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des:
— Werts,
— Erbringungszeitpunkts sowie,
— öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der,
— Name des Referenznehmers,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Mindestanforderung:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Das Referenzprojekt ist allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitpunkts anbelangt – nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 1 frühestens zum 1.1.2014 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
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Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Das Referenzprojekt ist allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitpunkts anbelangt – nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 1 frühestens zum 1.1.2014 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung, dass der Bieter unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs.3 VgV handeln wird.
Die Bewerber haben das Formblatt „Unabhängigkeitserklärung" (Anlage A07) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY1US/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe – Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2019/S 131-322206 (2019-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 18066.54 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 011-022249
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 131-322206
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDBB6

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-23 📅
Name: Geisel GmbH
Postort: Reutlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Reutlingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 18066.54 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe — Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 011-022249 (2020-01-14)