Objektplanung Gebäude zum Vorhaben Schulkomplex Neukirchen, bestehend aus Grundschule, Hort und Einfeldsporthalle nebst Freianlagen, Los 1: Architektenplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI inklusive Brandschutz in den Leistungsphasen 1 bis4 mit Erweiterungsoption auf die Leistungsphase 5-9, Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 mit Optionen auf Erweiterung der Leistungsphasen 5-9. Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3, sowie die Vergabe der Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, sowie Vergabe von besonderen Leistungen für Brandschutz und SiGeko. Die Beauftragung erfolgt im ersten Schritt für die Lph. 1 bis zur Lph. 4 mit dem Ziel der Einreichung eines Fördermittelantrages. Die Beauftragung der folgenden Lph. erfolgt optional. Der AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Lph. vorzunehmen. Dem AG liegen Planungsleistungen der Erstellung der Lph. 0 vor. Die Gemeinde Neukirchen hat aufgrund des steigenden Bedarfes den Neubau einer Grundschule mit Hort und Einfeldhalle beschlossen. Der hierfür erarbeitete Bebauungsplan liegt bereits genehmigt vor. Das zukünftige Baugrundstück befindet sich nördlich der S 258(Stollberger Straße) im Ortseingangsbereich aus südwestlicher Richtung und wurde zuletzt landwirtschaftlich genutzt. Die Planungen für die äußere Erschließung sowie den Ausbau der als Erschließung dienenden Forststraße und die Anbindung an den ÖPNV durch die Errichtung einer neuen Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe des Baugrundstückes laufen bereits und werden bis zum Jahresende weitestgehend abgeschlossen. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 17,5 ha. und weist eine Hanglage in nordöstlicher Richtung auf. Der Höhenunterschied beträgt ca. 10 m. Planungsgegenstand ist die Konzeption der erforderlichen baulichen Anlagen und Außenanlagen, wobei dem Umstand Rechnung zu tragen ist, dass die südlich tangierende Stollberger Straße sehr stark befahren ist. Bei der Anordnung der Gebäudeteile legt der Nutzer darauf Wert, dass Hort-und Schulbetrieb sich gegenseitig nicht stören sollen. Gleichzeitig sind Synergien durch mögliche gemeinsame Nutzung von Räumen erwünscht. Die Schule ist zweizügig zu planen. Die vorläufig ermittelten Nutzungsflächen betragen ca. 3 000 m für Schule und Hort. Die Einfeldhalle ist gemäß DIN 18032 als Standardschulsporthalle mit 5,50 m lichter Höhe zu planen. In den Außenanlagen sind Pausen-und Spielflächen sowie ein Schulgarten vorzusehen. Der nicht funktionell benötigte Teil der Außenanlagen soll begrünt werden. Maßnahmen für Regenrückhaltung sind erforderlich. Es ist vorgesehen, im August 2020 den Fördermittelantrag und Bauantrag einzureichen. Die Bauzeit ist von Mai 2021 bis Juli 2022 geplant. Ziel ist die Nutzungsaufnahme mit Schuljahresbeginn 2022/23. Die Gesamtkosten betragen ca. 14 Mio. EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Referenznummer: 21110104.09611000
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Gebäude zum Vorhaben Schulkomplex Neukirchen, bestehend aus Grundschule, Hort und Einfeldsporthalle nebst Freianlagen,
Los 1: Architektenplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI inklusive Brandschutz in den Leistungsphasen 1 bis4 mit Erweiterungsoption auf die Leistungsphase 5-9, Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 mit Optionen auf Erweiterung der Leistungsphasen 5-9. Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3, sowie die Vergabe der Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, sowie Vergabe von besonderen Leistungen für Brandschutz und SiGeko. Die Beauftragung erfolgt im ersten Schritt für die Lph. 1 bis zur Lph. 4 mit dem Ziel der Einreichung eines Fördermittelantrages. Die Beauftragung der folgenden Lph. erfolgt optional. Der AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Lph. vorzunehmen. Dem AG liegen Planungsleistungen der Erstellung der Lph. 0 vor.
Die Gemeinde Neukirchen hat aufgrund des steigenden Bedarfes den Neubau einer Grundschule mit Hort und Einfeldhalle beschlossen. Der hierfür erarbeitete Bebauungsplan liegt bereits genehmigt vor. Das zukünftige Baugrundstück befindet sich nördlich der S 258(Stollberger Straße) im Ortseingangsbereich aus südwestlicher Richtung und wurde zuletzt landwirtschaftlich genutzt. Die Planungen für die äußere Erschließung sowie den Ausbau der als Erschließung dienenden Forststraße und die Anbindung an den ÖPNV durch die Errichtung einer neuen Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe des Baugrundstückes laufen bereits und werden bis zum Jahresende weitestgehend abgeschlossen. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 17,5 ha. und weist eine Hanglage in nordöstlicher Richtung auf. Der Höhenunterschied beträgt ca. 10 m. Planungsgegenstand ist die Konzeption der erforderlichen baulichen Anlagen und Außenanlagen, wobei dem Umstand Rechnung zu tragen ist, dass die südlich tangierende Stollberger Straße sehr stark befahren ist.
Bei der Anordnung der Gebäudeteile legt der Nutzer darauf Wert, dass Hort-und Schulbetrieb sich gegenseitig nicht stören sollen. Gleichzeitig sind Synergien durch mögliche gemeinsame Nutzung von Räumen erwünscht. Die Schule ist zweizügig zu planen. Die vorläufig ermittelten Nutzungsflächen betragen ca. 3 000 m
Objektplanung Gebäude zum Vorhaben Schulkomplex Neukirchen, bestehend aus Grundschule, Hort und Einfeldsporthalle nebst Freianlagen,
Los 1: Architektenplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI inklusive Brandschutz in den Leistungsphasen 1 bis4 mit Erweiterungsoption auf die Leistungsphase 5-9, Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 mit Optionen auf Erweiterung der Leistungsphasen 5-9. Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3, sowie die Vergabe der Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, sowie Vergabe von besonderen Leistungen für Brandschutz und SiGeko. Die Beauftragung erfolgt im ersten Schritt für die Lph. 1 bis zur Lph. 4 mit dem Ziel der Einreichung eines Fördermittelantrages. Die Beauftragung der folgenden Lph. erfolgt optional. Der AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Lph. vorzunehmen. Dem AG liegen Planungsleistungen der Erstellung der Lph. 0 vor.
Die Gemeinde Neukirchen hat aufgrund des steigenden Bedarfes den Neubau einer Grundschule mit Hort und Einfeldhalle beschlossen. Der hierfür erarbeitete Bebauungsplan liegt bereits genehmigt vor. Das zukünftige Baugrundstück befindet sich nördlich der S 258(Stollberger Straße) im Ortseingangsbereich aus südwestlicher Richtung und wurde zuletzt landwirtschaftlich genutzt. Die Planungen für die äußere Erschließung sowie den Ausbau der als Erschließung dienenden Forststraße und die Anbindung an den ÖPNV durch die Errichtung einer neuen Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe des Baugrundstückes laufen bereits und werden bis zum Jahresende weitestgehend abgeschlossen. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 17,5 ha. und weist eine Hanglage in nordöstlicher Richtung auf. Der Höhenunterschied beträgt ca. 10 m. Planungsgegenstand ist die Konzeption der erforderlichen baulichen Anlagen und Außenanlagen, wobei dem Umstand Rechnung zu tragen ist, dass die südlich tangierende Stollberger Straße sehr stark befahren ist.
Bei der Anordnung der Gebäudeteile legt der Nutzer darauf Wert, dass Hort-und Schulbetrieb sich gegenseitig nicht stören sollen. Gleichzeitig sind Synergien durch mögliche gemeinsame Nutzung von Räumen erwünscht. Die Schule ist zweizügig zu planen. Die vorläufig ermittelten Nutzungsflächen betragen ca. 3 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objektplanung Gebäude zum Vorhaben Schulkomplex Neukirchen, bestehend aus Grundschule, Hort und Einfeldsporthalle nebst Freianlagen,
Los 1: Architektenplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI inklusive Brandschutz in den Leistungsphasen 1 bis4 mit Erweiterungsoption auf die Leistungsphase 5-9, Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 mit Optionen auf Erweiterung der Leistungsphasen 5-9. Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3, sowie die Vergabe der Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, sowie Vergabe von besonderen Leistungen für Brandschutz und SiGeko. Die Beauftragung erfolgt im ersten Schritt für die Lph. 1 bis zur Lph. 4 mit dem Ziel der Einreichung eines Fördermittelantrages. Die Beauftragung der folgenden Lph. erfolgt optional. Der AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Lph. vorzunehmen. Dem AG liegen Planungsleistungen der Erstellung der Lph. 0 vor.
Los 1: Architektenplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI inklusive Brandschutz in den Leistungsphasen 1 bis4 mit Erweiterungsoption auf die Leistungsphase 5-9, Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 mit Optionen auf Erweiterung der Leistungsphasen 5-9. Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3, sowie die Vergabe der Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, sowie Vergabe von besonderen Leistungen für Brandschutz und SiGeko. Die Beauftragung erfolgt im ersten Schritt für die Lph. 1 bis zur Lph. 4 mit dem Ziel der Einreichung eines Fördermittelantrages. Die Beauftragung der folgenden Lph. erfolgt optional. Der AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Lph. vorzunehmen. Dem AG liegen Planungsleistungen der Erstellung der Lph. 0 vor.
Die Gemeinde Neukirchen hat aufgrund des steigenden Bedarfes den Neubau einer Grundschule mit Hort und Einfeldhalle beschlossen. Der hierfür erarbeitete Bebauungsplan liegt bereits genehmigt vor. Das zukünftige Baugrundstück befindet sich nördlich der S 258(Stollberger Straße) im Ortseingangsbereich aus südwestlicher Richtung und wurde zuletzt landwirtschaftlich genutzt. Die Planungen für die äußere Erschließung sowie den Ausbau der als Erschließung dienenden Forststraße und die Anbindung an den ÖPNV durch die Errichtung einer neuen Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe des Baugrundstückes laufen bereits und werden bis zum Jahresende weitestgehend abgeschlossen. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 17,5 ha. und weist eine Hanglage in nordöstlicher Richtung auf. Der Höhenunterschied beträgt ca. 10 m. Planungsgegenstand ist die Konzeption der erforderlichen baulichen Anlagen und Außenanlagen, wobei dem Umstand Rechnung zu tragen ist, dass die südlich tangierende Stollberger Straße sehr stark befahren ist.
Die Gemeinde Neukirchen hat aufgrund des steigenden Bedarfes den Neubau einer Grundschule mit Hort und Einfeldhalle beschlossen. Der hierfür erarbeitete Bebauungsplan liegt bereits genehmigt vor. Das zukünftige Baugrundstück befindet sich nördlich der S 258(Stollberger Straße) im Ortseingangsbereich aus südwestlicher Richtung und wurde zuletzt landwirtschaftlich genutzt. Die Planungen für die äußere Erschließung sowie den Ausbau der als Erschließung dienenden Forststraße und die Anbindung an den ÖPNV durch die Errichtung einer neuen Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe des Baugrundstückes laufen bereits und werden bis zum Jahresende weitestgehend abgeschlossen. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 17,5 ha. und weist eine Hanglage in nordöstlicher Richtung auf. Der Höhenunterschied beträgt ca. 10 m. Planungsgegenstand ist die Konzeption der erforderlichen baulichen Anlagen und Außenanlagen, wobei dem Umstand Rechnung zu tragen ist, dass die südlich tangierende Stollberger Straße sehr stark befahren ist.
Bei der Anordnung der Gebäudeteile legt der Nutzer darauf Wert, dass Hort-und Schulbetrieb sich gegenseitig nicht stören sollen. Gleichzeitig sind Synergien durch mögliche gemeinsame Nutzung von Räumen erwünscht. Die Schule ist zweizügig zu planen. Die vorläufig ermittelten Nutzungsflächen betragen ca. 3 000 m
Bei der Anordnung der Gebäudeteile legt der Nutzer darauf Wert, dass Hort-und Schulbetrieb sich gegenseitig nicht stören sollen. Gleichzeitig sind Synergien durch mögliche gemeinsame Nutzung von Räumen erwünscht. Die Schule ist zweizügig zu planen. Die vorläufig ermittelten Nutzungsflächen betragen ca. 3 000 m
Objektplanung Gebäude zum Vorhaben Schulkomplex Neukirchen, bestehend aus Grundschule, Hortgebäude und Einfeldsporthalle nebst Freianlagen,
Los 1: Architektenplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI inklusive Brandschutz in den Leistungsphasen 1 bis 4 mit Erweiterungsoption auf die Leistungsphase 5-9, Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 mit Optionen auf Erweiterung der Leistungsphasen 5-9. Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3, sowie die Vergabe der Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, sowie Vergabe von besonderen Leistungen für Brandschutz und SiGeko. Die Beauftragung erfolgt im ersten Schritt für die Lph. 1 bis zur Lph. 4 mit dem Ziel der Einreichung eines Fördermittelantrages. Die Beauftragung der folgenden Lph. erfolgt optional. Der AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Lph. vorzunehmen. Dem AG liegen Planungsleistungen der Erstellung der Lph. 0 vor. Den Bewerbern werden diese Unterlagen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Verfahren auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Los 1: Architektenplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI inklusive Brandschutz in den Leistungsphasen 1 bis 4 mit Erweiterungsoption auf die Leistungsphase 5-9, Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 mit Optionen auf Erweiterung der Leistungsphasen 5-9. Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3, sowie die Vergabe der Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, sowie Vergabe von besonderen Leistungen für Brandschutz und SiGeko. Die Beauftragung erfolgt im ersten Schritt für die Lph. 1 bis zur Lph. 4 mit dem Ziel der Einreichung eines Fördermittelantrages. Die Beauftragung der folgenden Lph. erfolgt optional. Der AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Lph. vorzunehmen. Dem AG liegen Planungsleistungen der Erstellung der Lph. 0 vor. Den Bewerbern werden diese Unterlagen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Verfahren auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 983 193 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Beauftragung der Leistungsphase 1-4, nach Einreichung Bauantrag weitere Beauftragung der Lph. 5-7 sowie nach der Ausschreibung die Lph. 8 und 9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neukirchen, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i. V. mit § 123 und § 124 durch Eigenerklärung,
b) Gefordert ist, dass die im Auftragsfall für Los 1 Objektplanung Gebäude vorgesehene Projektleitung als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75 Abs. 1 VgV aufweist und zudem eine Bauvorlagenberechtigung besitzt. Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens, Angaben der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistungen erbringen sollen, Benennung der Projektleiterin/ des Projektleiters und der Bauleiterin/ des Bauleiters (Los 1 Objektplanung), Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils den Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen; Nachweis der Bauvorlageberechtigung (Los 1);
b) Gefordert ist, dass die im Auftragsfall für Los 1 Objektplanung Gebäude vorgesehene Projektleitung als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75 Abs. 1 VgV aufweist und zudem eine Bauvorlagenberechtigung besitzt. Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens, Angaben der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistungen erbringen sollen, Benennung der Projektleiterin/ des Projektleiters und der Bauleiterin/ des Bauleiters (Los 1 Objektplanung), Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils den Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen; Nachweis der Bauvorlageberechtigung (Los 1);
d) Erklärung zur beabsichtigten Weitergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
e) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweise gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch die schriftliche Bestätigung des Versicherers des Bewerbers, das die Berufshaftpflicht die geforderte Deckung aufweist oder die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderte Deckung im Auftragsfall angehoben wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweise gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch die schriftliche Bestätigung des Versicherers des Bewerbers, das die Berufshaftpflicht die geforderte Deckung aufweist oder die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderte Deckung im Auftragsfall angehoben wird.
b) Nachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz-das jährliche Gesamthonorar für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit Deckungssumme von 5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 5 Millionen EUR für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz-das jährliche Gesamthonorar für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit Deckungssumme von 5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 5 Millionen EUR für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) – konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen in den letzten 7 Jahren); gefordert werden mindestens 3 Referenzen: Bezeichnung der Baumaßnahme, Angaben Bauausführungszeitraumes (von-bis), Baukosten Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276 (netto), der erbrachten Leistungsphasen, der Gebäudegröße (BGF), des Projektleiters sowie des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer). Die Referenzprojekte sollen Fachkunde und Erfahrung des Bewerbers im Bereich Schul-Hort- und Sportbauten dokumentieren. Die fachliche Eignung ist anhand von ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen (grafische und textliche Darstellung von 3 Referenzprojekten auf jeweils 1 Seite DIN A3); gefordert werden bei den 3 Referenzen mindestens eine Referenz in der Kombination eines Schul- und Hortneubaus als eine zusammenhängende Baumaßnahme sowie 2 Referenzen, welche jeweils Einzelmaßnahmen des Schul-/Hort-/Sportneubaus oder Objekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen betreffen können;
a) Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) – konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen in den letzten 7 Jahren); gefordert werden mindestens 3 Referenzen: Bezeichnung der Baumaßnahme, Angaben Bauausführungszeitraumes (von-bis), Baukosten Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276 (netto), der erbrachten Leistungsphasen, der Gebäudegröße (BGF), des Projektleiters sowie des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer). Die Referenzprojekte sollen Fachkunde und Erfahrung des Bewerbers im Bereich Schul-Hort- und Sportbauten dokumentieren. Die fachliche Eignung ist anhand von ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen (grafische und textliche Darstellung von 3 Referenzprojekten auf jeweils 1 Seite DIN A3); gefordert werden bei den 3 Referenzen mindestens eine Referenz in der Kombination eines Schul- und Hortneubaus als eine zusammenhängende Baumaßnahme sowie 2 Referenzen, welche jeweils Einzelmaßnahmen des Schul-/Hort-/Sportneubaus oder Objekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen betreffen können;
b) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Eigenerklärungen)-Name, berufliche Qualifikation, Art der Berufserfahrung in Jahren der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen;
c) Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Eigenerklärungen)-Maßnahmen der Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers einschließlich IT und Software des Bewerbers (Angaben der CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen);
c) Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Eigenerklärungen)-Maßnahmen der Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers einschließlich IT und Software des Bewerbers (Angaben der CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen);
d) Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen)-Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis der Berufsausübung für die Inhaber/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens; Anzahl der Führungskräfte des Unternehmens;
d) Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen)-Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis der Berufsausübung für die Inhaber/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens; Anzahl der Führungskräfte des Unternehmens;
e) Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Eigenerklärungen)-jährliche Anzahl und Zusammensetzung der beschäftigten Architekten und Ingenieure der letzten 3 Jahre;
f) Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 9 VGV (Eigenerklärungen)- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung;
g) Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (Eigenerklärungen)- Auftragsanteil/Leistungen, für die/den der Bewerber Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt; Benennung der hierfür vorgesehene Büros.
Mindeststandards:
Die vorgelegten Referenzprojekte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Abschluss/Fertigstellung (Lph 8) innerhalb der letzten 6 Jahre (1.1.2013 bis 31.12.2018); Lph 2-8 nach § 34, 39 HOAI vollständig erbracht,
— Referenzprojekte wurden vom Bewerber bearbeitet; Referenz ist grafisch und textlich dargestellt auf jeweils 1 Seite DIN A 3.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Objektplanung: Architekten
Zur Bewerbung sind zugelassen in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässige und bauvorlageberechtigte Architekten gemäß § 75 Abs. 1 VgV, juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 Abs. 3 VgV erfüllt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es wird geprüft, ob im Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen vorhanden sind, ob die Bewerber geeignet sind, Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bezieht, so har er diese mit in der Bewerbung nachzuweisen. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die geplante Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen. Es werden diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Erfahrung mit der Durchführung der Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es wird geprüft, ob im Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen vorhanden sind, ob die Bewerber geeignet sind, Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bezieht, so har er diese mit in der Bewerbung nachzuweisen. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die geplante Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen. Es werden diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Erfahrung mit der Durchführung der Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien sind: Referenzen (60 von 80 Punkten), Gesamtumsatz (10 von 80 Punkten), persönliche Leistungsfähigkeit (10 von 80 Punkten), Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien sind: Referenzen (60 von 80 Punkten), Gesamtumsatz (10 von 80 Punkten), persönliche Leistungsfähigkeit (10 von 80 Punkten), Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: nein
Zuschlagskriterien sind: Das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
1) Konzeptidee/Lösungsvorschlag 40 %;
2) Termin- und Kostenmanagement 10 %;
3) Honorar 20 %;
4) Verfügbarkeit 10 %;
5) Kommunikation/Dokumentation 10 %;
6) Gesamteindruck der Präsentation 10 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-16 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gemeinde Neukirchen
Postanschrift: Hauptstr. 77
Postort: Neukirchen
Postleitzahl: 09221
Telefon: +49 3712710225📞
E-Mail: a.flade@neukirchen-erzgebirge.de📧
Fax: +49 371217093 📠
Quelle: OJS 2019/S 235-576242 (2019-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planungsleistung.
Gesamtwert des Auftrags: 947 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦