Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Zifferangaben in diesem Abschnitt III.1) beziehen sich auf den Bewerberbogen der Vergabeunterlagen. Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB). Dies ist der Fall, wenn:
— keine Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorliegen (3.1) ),
— der Bewerber eine Angabe gemacht hat, ob er in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats eingetragen ist (4.1.1) ),
— der Bewerber eine Angabe gemacht hat, ob er über eine bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation verfügt, die erforderlich ist, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können(4.1.2) ),
— der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich Brücken-, Verkehrsanlagen- und Tragwerksplanung in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 500 000 EUR/Jahr betrug (4.2.2) ),
— der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR (jährlich zweifach maximiert) abgeschlossen hat oder im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen kann (4.2.5) ),
— der Bewerber eine Angabe gemacht hat, auf welche Ingenieure und andere technische Fachkräfte er zurückgreifen kann (4.3.2) ),
— sich die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens inklusive seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren auf mindestens 5 Beschäftigte belief (4.3.5) ),
— der Bewerber eine Angabe gemacht hat, welchen Teil in Prozent und welche Teilleistungen des Auftrags er als Unterauftrag vergeben beabsichtigt (4.3.7) ),
— die Schutzerklärung Scientology vorgenommen wurde.
Der Bewerber hat die entsprechenden Erklärungen im Bewerberbogen der Vergabeunterlagen zu tätigen.
Ein Unternehmen, das in eigenem Namen an einem Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen als Teilnahmeantrag übermitteln.
Wenn Gruppen von Unternehmen gemeinsam an Vergabeverfahren teilnehmen (Bewerbergemeinschaft), ist für jedes beteiligte Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen.
Teilnahmeanträge (bestehend aus Bewerberbogen und ggf. weiteren Unterlagen) können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (
www.deutsche-evergabe.de) bearbeitet und in Textform eingereicht werden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. in Papierform/per Fax/per E-Mail oder sonst formlos eingereichte Anträge werden im weiteren Ver-fahren nicht berücksichtigt.
Auf der Plattform ist in einem entsprechenden Fenster der Vorname und Nachname der natürlichen Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, anzugeben.
Eine gesonderte Unterschrift auf den Unterlagen, sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.