Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen entsprechend der HOAI 2013
Als Berechnungsgrundlage für das Honorar ist die HOAI entsprechend heranzuziehen.
Es wird ausdrücklich festgestellt, dass in Ausstrahlung des Urteils des EuGH vom 4.7.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unberücksichtigt bleiben. Das so ermittelte Honorar kann mit einem prozentualen Aufschlag oder Abschlag ausgewiesen werden.
Pauschalangebote sind nicht zugelassen. Dem Angebotsschreiben ist eine Anlage beizufügen aus der die Honorarpositionen gemäß Anlage Zuschlagskriterien ersichtlich sind.
1) Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8,
Ohne nachfolgende Grundleistungen der Leistungsphase 7: das Einholen von Angeboten, das Aufstellen von Preisspiegeln, das Erstellen der Vergabevorschläge und der Dokumentation des Vergabeverfahrens, das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und der Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Das Objekt wird der Honorarzone III zugeordnet
2) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 2
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8,
Ohne nachfolgende Grundleistungen der Leistungsphase 7: das Einholen von Angeboten, das Aufstellen von Preisspiegeln, das Erstellen der Vergabevorschläge und der Dokumentation des Vergabeverfahrens, das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und der Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Das Objekt wird der Honorarzone II zugeordnet
3) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8,
Ohne nachfolgende Grundleistungen der Leistungsphase 7: das Einholen von Angeboten, das Aufstellen von Preisspiegeln, das Erstellen der Vergabevorschläge und der Dokumentation des Vergabeverfahrens, das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und der Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Das Objekt wird der Honorarzone II zugeordnet
4) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8,
Ohne nachfolgende Grundleistungen der Leistungsphase 7: das Einholen von Angeboten, das Aufstellen von Preisspiegeln, das Erstellen der Vergabevorschläge und der Dokumentation des Vergabeverfahrens, das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und der Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Das Objekt wird der Honorarzone II zugeordnet
5) der Thermische Bauphysik entsprechend § 3 Absatz 1 HOAI in Anlehnung an Anlage 1 Punkt 1.2.2 Leitungsbild Bauphysik und Punkt 1.2.3 Honorare für Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung speziell: Objektüberwachung und Dokumentation, Erstellung des Energieausweises nach Maßnahmenende, Objektdokumentation (5 Jahre) nach Vorhabenende entsprechend STARK III-Richtlinie.
Das Objekt wird der Honorarzone III zugeordnet
6) für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Speziell: Planung aller notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes Fertigung der sogenannten "Unterlage", aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen. Organisation und Koordination der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren während der Bauphase.