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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 750 000 💰
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanung: BW 1-10 Tragwerkplanung: BW 1-11 BW 1, 2, 3 Tiefgründung/Unterfangung der Widerlager von 3 Bestandsbrücken:
BW 1 Feldwegbrücke „Rennsträßle“,...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung: BW 1-10 Tragwerkplanung: BW 1-11 BW 1, 2, 3 Tiefgründung/Unterfangung der Widerlager von 3 Bestandsbrücken:
BW 1 Feldwegbrücke „Rennsträßle“, bei km 0 + 650 BW 2 Feldwegbrücke „Ob-der-Ditzinger-Straße“, bei km 0 + 920 BW 3 Geh- und Radwegbrücke „Weilimdorf Bf“, bei km 1 + 800: Die Brücken sind flach gegründet. Für den Bau der Trasse U13 müssen die westlichen Widerlager auf eine Tiefgründung umgebaut werden. Der Überbau der Brücken bleibt erhalten.
BW 4, 5 Betonstützwände (Fahrzeugrückhaltesystem) entlang der B295 unter den Bestandsbrücken:
BW 4 Betonstützwand unter Feldwegbrücke „Rennsträßle“, bei km 0 + 650 BW 5 Betonstützwand unter Feldwegbrücke „Ob-der-Ditzinger-Straße“, bei km 0 + 920 BW 6 Neubau Stahltreppe sowie Umbau der Tragseilgeländer (Bestand) BW6 km 1 + 775, Geh-Radwegbrücke Weilimdorf-Bf BW 7, Neubau von Stützwandkonstruktionen entlang der Trasse, km 0 + 120 bis 1 + 200, Stützwand B295 West, max. Höhe 6-8 m. Grundsätzlich ist für die Stützwand BW 7 die Konstruktionsart Raumgitterwand (RGW) in Erwägung zu ziehen.
BW 8, Neubau von Stützwandkonstruktionen entlang der Trasse, km 1 + 500 bis 1 + 770, B295 zwischen Hst. „Flachter Straße“ bis Hst. „Weilimdorf Bf“, Höhe ca. 5 m. Mit verbleibender Verbaumaßnahme entlang der Gartengrundstücke (beengte Verhältnisse).
BW 9, Neubau von Stützwandkonstruktionen entlang der Trasse, km 2 + 350 bis 2 + 510, BF4, Höhe 4-5 m (abhängig von Festlegung OK Gelände BF4).
BW 10 Talquerung Scheffzental, Ingenieurbauwerk für Schienenfahrzeuge km 3 + 050 bis 3 + 200 Dammbauwerk mit Durchlässen, Schutzwand entlang der Trasse. Bauwerk liegt teilweise im Gleisbogen sowie in einem ausgewiesenen Hochwassergebiet, beidseitige Anbindung an das Bestandsgelände.
Alternativ ist eine mehrfeldrige Stadtbahnbrücke in noch festzulegender Bauweise und Konstruktionsart zu untersuchen.
BW 11 Betriebsgebäude „UW Schuckertstraße“ km 4 + 000 Neubau eines eingeschossigen Gebäudes mit Doppelboden und Flachdach in Betonbauweise, ca. 550 cbm/BGF ca. 105 qm.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG plant den Neubau der ca. 3,9 km langen Trasse U13 abzweigend von der Solitudestraße Weilimdorf bis zur Endhaltestelle Ditzingen „Schuckertstraße“.
Die Neubaustrecke verläuft im Einschnitt der B295 westlich des heute bestehenden Fahrbahnrandes der B295 und unterquert zwei bestehende Feldwegbrücken: „Rennsträßle“-Brücke und „Ob-der-Ditzinger-Straße“-Brücke (BW 1,2). Die Stadtbahntrasse rückt so nahe an die Bundesstraße heran, dass geeignete Fahrzeugrückhaltesysteme (BW 4,5) erforderlich sind.
Vor dem Knotenpunkt B295/Gerlinger Straße/Flachter Straße liegt die neue Haltestelle „Flachter Straße“. Diese Haltestelle wird mit 2 Seitenbahnsteigen ausgeführt.
Die U13-Trasse verläuft im Einschnitt, höhengleich sowie gebündelt mit der B295 (BW 8). Die Fuß- und Radwegbrücke Weilimdorf-Bf (BW 3) unterquert die Trasse zwischen dem südlichen Widerlager und der ersten Stützenreihe der Brücke. Der Mittelbahnsteig wird östlich mit einer Treppe an die Brücke angebunden (BW6).
Die Trasse der U13 umfährt das Gewerbegebiet Ditzingen-Ost zunächst östlich, parallel zum bestehenden Feldweg und liegt hierbei in einem geringfügigen Einschnitt (BW 9).
Im weiteren Verlauf werden das Scheffzental sowie der Beutenbach (Hochwasserüberschwemmungsgebiet) mittels eines Ingenieurbauwerks gequert (BW 10).
Die Trasse U13 verläuft unter der A8 Brücke zum Haltestellenbereich Ditzingen „Schuckertstraße“ dort wird neben dem Gleisverlauf ein Betriebsgebäude erstellt (BW11).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bürostruktur/Büroorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfassung der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen sowie der vorgesehenen Abwicklung des Projektes”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 44 %
Preis (Gewichtung): 20 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 750 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-23 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Fachliche Eignung Unternehmen – Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke: 800 Punkte;
Fachliche Eignung Unternehmen – Referenzen Tragwerksplanung: 800 Punkte” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Beauftragung der LPH 5-7 nach Planfeststellung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 6 Monate ab dem Abgabedatum sein (Ausschlusskriterium).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“B) § 123 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
C) § 124 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
B) § 123 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
C) § 124 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
D) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung;
E) § 47 Abs. 1 SektVO:
— Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter,
— Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
“Zu D) Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR und für Sach- und...”
Zu D) Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR und für Sach- und Vermögensschäden von 500 000 EUR. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall zusichert. Im Falle der Beauftragung muss auf Verlangen eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) des Versicherers vorgelegt werden (Ausschlusskriterium).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“F) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
F) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.
G) § 142 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Je 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu F) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn das jährliche Mittel der in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten und der Führungskräfte im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu F) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn das jährliche Mittel der in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten und der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) bei mindestens 8 liegt.
Zu G) G.1) Für die Referenzprojekte Objektplanung Ingenieurbauwerke gelten folgende Mindestbedingungen:
— das Referenzprojekt 1 muss ein Ingenieurbauwerk für eine Talquerung sein,
— das Referenzprojekt 2 muss eine Unterfangung eines Ingenieurbauwerks sein,
— das Referenzprojekt 3 muss eine Stützwand sein,
— das Jahr der Inbetriebnahme der 3 Referenzprojekte (ohne LPH 9) ab dem 1.1.2009 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags
— die Referenzprojekte 1 und 3 müssen jeweils eine Neubaumaßnahme sein
G.2) Für die Referenzprojekte Tragwerkplanung gelten folgende Mindestbedingungen:
— das Referenzprojekt 1 muss ein Ingenieurbauwerk für eine Talquerung sein,
— das Referenzprojekt 2 muss eine Unterfangung eines Ingenieurbauwerks sein,
— das Referenzprojekt 3 muss eine Stützwand sein,
— das Jahr der Inbetriebnahme der 3 Referenzprojekte (ohne LPH 9) ab dem 1.1.2009 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags
— die Referenzprojekte 1 und 3 müssen jeweils eine Neubaumaßnahme sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Punkte III.1.1) – III.1.3)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Leistungen werden vergütet nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Stand 2013.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesell. bürgerl. Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieur gemäß § 46 Abs. 1 SektVO
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“H) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
I) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
H) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
I) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen;
J) § 5 + 6 LTMG: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld;
K) Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-13
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-02-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
“Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform...”
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 7.1.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 231-567795 (2019-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau der Stadtbahnstrecke U13 Weilimdorf bis Ditzingen "Schuckertstraße"”
Kurze Beschreibung:
“— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, LPH 1-4, optional LPH 5-7;
— Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, LPH 2-4, optional 5-7;
— ggf. zusätzliche...”
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 599853.43 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanung: BW 1-10 Tragwerkplanung: BW 1-11 BW 1, 2, 3 Tiefgründung/Unterfangung der Widerlager von 3 Bestandsbrücken:
BW 1 Feldwegbrücke „Rennsträßle“,...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung: BW 1-10 Tragwerkplanung: BW 1-11 BW 1, 2, 3 Tiefgründung/Unterfangung der Widerlager von 3 Bestandsbrücken:
BW 1 Feldwegbrücke „Rennsträßle“, bei km 0 + 650 BW 2 Feldwegbrücke „Ob-der-Ditzinger-Straße“, bei km 0 + 920 BW 3 Geh- und Radwegbrücke „Weilimdorf Bf“, bei km 1 + 800. Die Brücken sind flach gegründet. Für den Bau der Trasse U13 müssen die westlichen Widerlager auf eine Tiefgründung umgebaut werden. Der Überbau der Brücken bleibt erhalten.
BW 4, 5 Betonstützwände (Fahrzeugrückhaltesystem) entlang der B295 unter den Bestandsbrücken:
BW 4 Betonstützwand unter Feldwegbrücke „Rennsträßle“, bei km 0 + 650 BW 5 Betonstützwand unter Feldwegbrücke „Ob-der-Ditzinger-Straße“, bei km 0 + 920 BW 6 Neubau Stahltreppe sowie Umbau der Tragseilgeländer (Bestand) BW6 km 1 + 775, Geh-Radwegbrücke Weilimdorf-Bf BW 7, Neubau von Stützwandkonstruktionen entlang der Trasse, km 0 + 120 bis 1 + 200, Stützwand B295 West, max. Höhe 6-8 m. Grundsätzlich ist für die Stützwand BW 7 die Konstruktionsart Raumgitterwand (RGW) in Erwägung zu ziehen.
BW 8, Neubau von Stützwandkonstruktionen entlang der Trasse, km 1 + 500 bis 1 + 770, B295 zwischen Hst. „Flachter Straße“ bis Hst. „Weilimdorf Bf“, Höhe ca. 5m. Mit verbleibender Verbaumaßnahme entlang der Gartengrundstücke (beengte Verhältnisse).
BW 9, Neubau von Stützwandkonstruktionen entlang der Trasse, km 2 + 350 bis 2 + 510, BF4, Höhe 4-5 m (abhängig von Festlegung OK Gelände BF4).
BW 10 Talquerung Scheffzental, Ingenieurbauwerk für Schienenfahrzeuge km 3 + 050 bis 3 + 200 Dammbauwerk mit Durchlässen, Schutzwand entlang der Trasse. Bauwerk liegt teilweise im Gleisbogen sowie in einem ausgewiesenen Hochwassergebiet, beidseitige Anbindung an das Bestandsgelände.
Alternativ ist eine mehrfeldrige Stadtbahnbrücke in noch festzulegender Bauweise und Konstruktionsart zu untersuchen.
BW 11 Betriebsgebäude „UW Schuckertstraße“ km 4 + 000 Neubau eines eingeschossigen Gebäudes mit Doppelboden und Flachdach in Betonbauweise, ca. 550 cbm/BGF ca. 105 qm.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG plant den Neubau der ca. 3,9 km langen Trasse U13 abzweigend von der Solitudestraße Weilimdorf bis zur Endhaltestelle Ditzingen „Schuckertstraße“.
Die Neubaustrecke verläuft im Einschnitt der B295 westlich des heute bestehenden Fahrbahnrandes der B295 und unterquert 2 bestehende Feldwegbrücken: „Rennsträßle“-Brücke und „Ob-der-Ditzinger-Straße“-Brücke (BW 1,2). Die Stadtbahntrasse rückt so nahe an die Bundesstraße heran, dass geeignete Fahrzeugrückhaltesysteme (BW 4,5) erforderlich sind.
Vor dem Knotenpunkt B295/Gerlinger Straße/Flachter Straße liegt die neue Haltestelle „Flachter Straße“. Diese Haltestelle wird mit 2 Seitenbahnsteigen ausgeführt.
Die U13-Trasse verläuft im Einschnitt, höhengleich sowie gebündelt mit der B295 (BW 8). Die Fuß- und Radwegbrücke Weilimdorf-Bf (BW 3) unterquert die Trasse zwischen dem südlichen Widerlager und der ersten Stützenreihe der Brücke. Der Mittelbahnsteig wird östlich mit einer Treppe an die Brücke angebunden (BW6).
Die Trasse der U13 umfährt das Gewerbegebiet Ditzingen-Ost zunächst östlich, parallel zum bestehenden Feldweg und liegt hierbei in einem geringfügigen Einschnitt (BW 9).
Im weiteren Verlauf werden das Scheffzental sowie der Beutenbach (Hochwasserüberschwemmungsgebiet) mittels eines Ingenieurbauwerks gequert (BW 10).
Die Trasse U13 verläuft unter der A8 Brücke zum Haltestellenbereich Ditzingen „Schuckertstraße“ dort wird neben dem Gleisverlauf ein Betriebsgebäude erstellt (BW11).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 231-567795
Auftragsvergabe
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Titel:
“Neubau Stadtbahnstrecke U13 Weilimdorf bis Ditzingen „Schuckertstraße" – Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BNP Ingenieure GmbH
Postanschrift: Schockenriedstraße 81
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Rauschning Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Rosenbergstraße 50/1
Postleitzahl: 70176
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 599853.43 💰
“Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform...”
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagen angegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 7.1.2020 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 146-360385 (2020-07-28)