Planungsleistungen Müllumladestation Isen

Landkreis Erding

Planungsleistungen Müllumladestation Isen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-02 Auftragsbekanntmachung
2019-12-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung: Planungsleistungen Müllumladestation Isen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erding 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Erding
Postanschrift: Alouis-Schießl-Platz 2
Postleitzahl: 85435
Postort: Erding
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-erding.de 🌏
E-Mail: waldemar.kaspar@lra-ed.de 📧
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f043d-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f043d-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 151-372624
ABl. S-Ausgabe: 151

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 550 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vertrages ist die Planung und Realisierung der Neuordnung der Einrichtungen und Abläufe auf der Müllumladestation Isen und des Wertstoffhofes.
Mit dieser Maßnahme werden insbesondere folgende übergeordnete Ziele verfolgt:
— Besserer Service für den Bürger,
— Erhöhung der Sicherheit für Nutzer wie Mitarbeiter,
— Funktionale Trennung der Verkehrsströme Umladestation und Wertstoffhof,
— Optimierung von Verladevorgängen,
— Berücksichtigung einer vernünftigen Umsetzung neuer Vorschriften,
— zur Sammlung von Elektroaltgeräten,
— zum Umgang mit problemmatischen Abfällen (Asbest, HBCDD etc.),
— zum Arbeitsschutz.
Vorzusehen sind darüber hinaus:
— Sozialbereiche für Mitarbeiter und Besucher,
— Sicherung der werthaltigen Fraktionen gegenüber Diebstahl,
— Lösungsansätze zur bargeldlosen Abwicklung von Zahlungsvorgängen,
— Hinreichende Flächen, um im Winter auch den Schnee zwischenlagern zu können,
Grundlage für die weitere Planung ist die Vorplanung im Stand vom 1.3.2018 in der Variante 3.1.
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Bedarf bis zur Fertigstellung des Projekts.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung; mit Vertragsschluss werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 für alle Objekte beauftragt; es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen stufenweise und nach Objekten getrennt zu beauftragen.
Besondere Leistungen nach Bedarf
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: LK Erding

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren;
B) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
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Mindeststandards:
Zu B): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit
Im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Eigenerklärung (Formblatt Referenzen) zu geeigneten Referenzen des Wirtschaftsteilnehmers mit folgenden
Angaben:
(1) Name und Ort des Referenzprojekts;
(2) Aufgabenstellung;
(3) Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung/Erweiterung);
(4) Leistungsumfang (beauftragte Planungsleistungen/Leistungsphasen);
(6) Leistungszeit (Beginn/Baufertigstellung nach Monat und Jahr);
(7) Honorarzonen (i. S. v. § 5 Abs. 1 HOAI);
(8) Baukosten nach Kostengruppen;
(9) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
B) Benennung des zuständigen Projektleiters unter Angabe der
1. Qualifikation
2. persönlicher Referenzprojekte jeweils mit folgenden Angaben:
(4) persönlicher Leistungsanteil (Projektleiter/Sonstiges);
(5) Leistungszeit (Beginn/Baufertigstellung nach Monat und Jahr);
(6) Honorarzonen (i. S. v. § 5 Abs. 1 HOAI);
(7) Baukosten nach Kostengruppen;
(8) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
C) Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (Dipl.–Ing. oder vergleichbare Ausbildung) in den Jahren 2016 – 2018;
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist,
Und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindeststandards:
Zu A): Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach 2012 beendet wurden.
Zu B): Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach 2012 beendet wurden. Es muss mindestens 1 Referenz benannt werden, bei der die benannte Person als hauptverantwortlicher Projektleiter tätig war
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss zur Bauvorlage berechtigt sein (Art. 61 BayBO)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanaforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 bis 4
Bewerbern nach folgenden Kriterien:
1) Referenzen Bewerber (einschl. Referenzen etwaiger Unterauftragnehmer) 50 %;
2) Qualifikation Projektleiter 10 %;
3) Referenzen Projektleiter 40 %.
Es erfolgt eine vergleichende Bewertung anhand einer Skala von 0 – max. 5 Punkten
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-18 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f043d-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 151-372624 (2019-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 550 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 002-001996
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 151-372624
ABl. S-Ausgabe: 2

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Hinreichende Flächen, um im Winter auch den Schnee zwischenlagern zu können.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabeneinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation/Qualifikation des Personals
Sicherstellung planmäßige Bauausführung
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-02 📅
Name: bharchitektengesellschaft mbH
Postanschrift: Zielstattstraße 11
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 560 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
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Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 002-001996 (2019-12-30)