Beschreibung der Beschaffung
Im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, ist auf derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen die Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Wohnen an den Buckower Feldern“ mit ca. 900 Wohnungen geplant. Das Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn), hat mit der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) hierzu einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Hiernach ist die Stadt und Land für die Entwicklung der Gesamtmaßnahme (d. h. private Bauflächen, Verkehrs- und Freianlagen sowie öffentliche Verkehrs-, Grün-, und Regenwasserbewirtschaftungsanlagen) als Bauherrin zuständig.
Im Januar 2019 erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 8-66. Von den im B Plan als öffentliche Parkanlage ausgewiesenen Flächen sind insgesamt ca. 19 690 m Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung für Ingenieursleistungen. Das Bearbeitungsgebiet setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:
— ca. 17 540 qm Naturnahe Parkanlage (darin ca. 9 600 m Regenwasserretentionsflächen mit Zuleitungen und ca. 2 000 m öffentliche Spielplatzflächen (mit Nettospielfläche 1 714 m)) sowie,
— ca. 2 150 m Grünstreifen am Mauerweg mit integriertem Mulden-Rigolen-System.
Maßgebliche Grundlage für den B-Plan bilden der städtebauliche Rahmenplan und der Entwicklungsleitfaden, beide im Rahmen des 2017 von der Stadt und Land durchgeführten Werkstattverfahrens entwickelt, sowie ein im Auftrag der Berliner Wasserbetriebe erstelltes Regenwasserbewirtschaftungskonzept. Letzteres beinhaltet wesentliche Vorgaben für die Ausgestaltung der privaten und öffentlichen Flächen.
Vorgabe ist der Grundsatz, dass alles anfallende Regenwasser innerhalb des Baugebietes zur Verdunstung bzw. Versickerung zu bringen ist.
„Wohnen an den Buckower Feldern“ soll als ein Pilotprojekt entwickelt werden, das verschiedene innovative Lösungsansätze für den Umgang mit Regenwasser bei erschwerten Randbedingungen realisiert. Der Integration der fachlichen Belange der Regenwasserbewirtschaftung in der Gestaltung der öffentlichen Grünanlage kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Grundlage für die Planung der öffentlichen Grünanlagen sollen u. a. folgende Unterlagen sein, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind:
— Entwurf des B-Planes 8-66 mit textlichen Festsetzungen vom 11.12.2018,
— städtebaulicher Entwurf „Rahmenplan 1000“, Stand 15.8.2018,
— Entwicklungsleitfaden, Stand Juni 2018,
— Regenwasserbewirtschaftungskonzept, Stand 3.12.2018.
Die Planungsleistungen von der Vorentwurfsplanung bis zu Objektbetreuung soll ein qualifiziertes Landschaftsarchitekturbüro mit Erfahrungen in der Planung von Parkanlagen sowie Spielplätzen mindestens einer vergleichbaren Größenordnung und Qualitätsanforderung erbringen.
Grundleistungen:
Folgende Leistungen sind durch das Landschaftsarchitekturbüro zu übernehmen und zu erbringen:
§ 39 HOAI Leistungsbild Freianlagen für die Leistungsphase 2 bis 9.
Die LP 3 schließt mit der Einreichung der Bauplanungsunterlagen (BPU) gemäß Vorgaben der ABau ab.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Ein Anspruch auf die komplette Beauftragung der Leistungen besteht nicht.
Besondere Leistungen:
— Mehraufwand für die Integration der Beiträge der Fachplanung Regenwasserbewirtschaftung, der über den üblichen Aufwand gemäß der Grundleistung (Teilleistung: „Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter“) hinaus geht -konzeptionelle Vorschläge zur Anordnung gebietstypischer standortgerechter Feldgehölze/ Hecken mit einer Gesamtfläche von 2 500 m in der westlich an die Multifunktionsfläche angrenzenden andwirtschaftsfläche in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde – Vorbereitung und Mitwirkung an 3 Bürgerveranstaltungen „Teilnahme an übergeordneten Abstimmungsrunden im Rahmen der Vorentwurfs“ und Entwurfsplanung
— Betreuung der 3-jährigen Entwicklungspflege für Gehölze.