Die Vorsperre Forchheim ist eine der Vorsperren/Vorbecken der Talsperre Saidenbach. Die Talsperre Saidenbach bildet gemeinsam mit den Talsperren Neunzehnhain 1 und 2 sowie Einsiedel das Talsperrensystem „Mittleres Erzgebirge“. Die Vorsperre Forchheim dient der Elimination von Nährstoffen und Sedimenten. Das Absperrbauwerk der Vorsperre Forchheim ist ein ca. 15 m hoher Zwei-Zonen-Staudamm mit einer wasserseitigen Lehmdichtung. Das Stauvolumen beträgt ca. 600 000 m bei Vollstau. Die Vorsperre ist der Talsperrenklasse 1 nach DIN 19700/11 zugeordnet. Grund- und Betriebsauslass sowie Hochwasserentlastungsanlage sind in einem Komplexbauwerk untergebracht. Ziel der umzusetzenden Maßnahmen sind die Herstellung der normgerechten Hochwassersicherheit der Vorsperre Forchheim (gemäß DIN 19700/11) sowie die Instandsetzung der Anlage mit ihren Betriebseinrichtungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: FMZ-2019-138
Kurze Beschreibung:
Die Vorsperre Forchheim ist eine der Vorsperren/Vorbecken der Talsperre Saidenbach. Die Talsperre Saidenbach bildet gemeinsam mit den Talsperren Neunzehnhain 1 und 2 sowie Einsiedel das Talsperrensystem „Mittleres Erzgebirge“. Die Vorsperre Forchheim dient der Elimination von Nährstoffen und Sedimenten.
Das Absperrbauwerk der Vorsperre Forchheim ist ein ca. 15 m hoher Zwei-Zonen-Staudamm mit einer wasserseitigen Lehmdichtung. Das Stauvolumen beträgt ca. 600 000 m
Ziel der umzusetzenden Maßnahmen sind die Herstellung der normgerechten Hochwassersicherheit der Vorsperre Forchheim (gemäß DIN 19700/11) sowie die Instandsetzung der Anlage mit ihren Betriebseinrichtungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Vorsperre Forchheim ist eine der Vorsperren/Vorbecken der Talsperre Saidenbach. Die Talsperre Saidenbach bildet gemeinsam mit den Talsperren Neunzehnhain 1 und 2 sowie Einsiedel das Talsperrensystem „Mittleres Erzgebirge“. Die Vorsperre Forchheim dient der Elimination von Nährstoffen und Sedimenten.
Das Absperrbauwerk der Vorsperre Forchheim ist ein ca. 15 m hoher Zwei-Zonen-Staudamm mit einer wasserseitigen Lehmdichtung. Das Stauvolumen beträgt ca. 600 000 m
Ziel der umzusetzenden Maßnahmen sind die Herstellung der normgerechten Hochwassersicherheit der Vorsperre Forchheim (gemäß DIN 19700/11) sowie die Instandsetzung der Anlage mit ihren Betriebseinrichtungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-07 📅
Datum des Beginns: 2020-01-06 📅
Datum des Endes: 2020-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 193-468856
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vorsperre Forchheim ist eine der Vorsperren/Vorbecken der Talsperre Saidenbach. Die Talsperre Saidenbach bildet gemeinsam mit den Talsperren Neunzehnhain 1 und 2 sowie Einsiedel das Talsperrensystem „Mittleres Erzgebirge“. Die Vorsperre Forchheim dient der Elimination von Nährstoffen und Sedimenten.
Die Vorsperre Forchheim ist eine der Vorsperren/Vorbecken der Talsperre Saidenbach. Die Talsperre Saidenbach bildet gemeinsam mit den Talsperren Neunzehnhain 1 und 2 sowie Einsiedel das Talsperrensystem „Mittleres Erzgebirge“. Die Vorsperre Forchheim dient der Elimination von Nährstoffen und Sedimenten.
Das Absperrbauwerk der Vorsperre Forchheim ist ein ca. 15 m hoher Zwei-Zonen-Staudamm mit einer wasserseitigen Lehmdichtung. Das Stauvolumen beträgt ca. 600 000 m
Ziel der umzusetzenden Maßnahmen sind die Herstellung der normgerechten Hochwassersicherheit der Vorsperre Forchheim (gemäß DIN 19700/11) sowie die Instandsetzung der Anlage mit ihren Betriebseinrichtungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ziel der umzusetzenden Maßnahmen sind die Herstellung der normgerechten Hochwassersicherheit der Vorsperre Forchheim (gemäß DIN 19700/11) sowie die Instandsetzung der Anlage mit ihren Betriebseinrichtungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Folgender Leistungsumfang ist zu erbringen:
— Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Teil 3, Abschnitt 3 HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 9,
— Leistungsbild Tragwerksplanung, Teil 4, Abschnitt 1 HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 6,
— Leistungsbild Technische Ausrüstung, Teil 4, Abschnitt 2 HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 9,
Aktualisierung des Talsperrenbuchs nach DIN 19700/11 Abschnitt 11 nach Abschluss der Maßnahmen.
Für die Herstellung der Hochwassersicherheit ist eine neue Hochwasserentlastungsanlage zu planen. Die bestehende im Komplexbauwerk integrierte Hochwasserentlastung ist so umzugestalten, dass der ursprüngliche Entwurfsabfluss (20,4 m
Aufgrund des schlechten Bauzustandes ist ebenfalls beabsichtigt das vorhandene Komplexbauwerk zu sanieren.
Es ist eine Planung für die Sanierung der Betonbauwerksteile des Komplexbauwerkes zu erstellen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Überprüfung der statischen Berechnungen für das Komplexbauwerk erfolgen.
Es ist die Erneuerung der Verschlüsse von Betriebs- und Grundablass (jeweils DN 800) zu planen. Für das dem Betriebsauslass vorgelagerte Schütz ist ein neuer Antrieb zu planen. Für den Grundablass ist ein zweites Verschlussorgan zu planen.
Die vorhandene Revisionstreppe aus Betonblockstufen, die durch Treiberscheinungen nachhaltig geschädigt sind, ist abzubrechen und komplett neu unter Beachtung der geltenden GUV als Betontreppe zwischen Dammkrone und Dammfuß zu errichten.
Es ist ein System zur Lageüberwachung zu planen. Die vorhandene Höhenmessung (Teleskoppegel) ist zu erhalten und zu sanieren.
Die Sickerlinien- und Grundwasserpegel sind zu erhalten und bei der Planung zu berücksichtigen.
In Abhängigkeit der gewählten Vorzugsvariante zur Anordnung der Schussrinne der neuen Hochwasserentlastung, des Bauwerks zur Energieumwandlung sowie der Anordnung des Pegels ist zu prüfen, ob die momentan vorhandene Sickerwassermessung durch Umbau der beiden Sickerwasserleitungen so optimiert werden kann, dass auch bei höheren Abflüssen die Sickerwassermessung und Automatisierung möglich sind.
In Abhängigkeit der gewählten Vorzugsvariante zur Anordnung der Schussrinne der neuen Hochwasserentlastung, des Bauwerks zur Energieumwandlung sowie der Anordnung des Pegels ist zu prüfen, ob die momentan vorhandene Sickerwassermessung durch Umbau der beiden Sickerwasserleitungen so optimiert werden kann, dass auch bei höheren Abflüssen die Sickerwassermessung und Automatisierung möglich sind.
Im Abfluss der VS Forchheim ist eine neue automatische Messstelle Beschaffenheit (AMB) an geeigneter Stelle im Bereich des neu zu errichtenden Abflusspegels einzurichten. Im Zufluss ist die AMB im vorhandenen Pegelhaus zu erneuern.
Für die wasserwirtschaftlichen Einrichtungen der Vorsperre Forchheim sind die EMSR-Technik, Blitzschutzeinrichtungen und Gefahrenmeldeeinrichtungen zu planen.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziff. II2.11) Angaben zu Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 1-2 der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie der Bearbeitungsstufe 1 bis 3 für die besonderen Leistungen der Betoninstandsetzung einschl. der weiteren für die Erfüllung erforderlichen besonderen Leistungen. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung und der Fachplanung Technische Ausrüstung, für die Leistungsphasen 3 bis 6 für die Tragwerksplanung sowie die weitere Bearbeitungsstufe 4 für die besonderen Leistungen der Betoninstandsetzung und die restlichen besonderen Leistungen – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind Genehmigungs- und Finanzie-rungsfähigkeit. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 1-2 der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie der Bearbeitungsstufe 1 bis 3 für die besonderen Leistungen der Betoninstandsetzung einschl. der weiteren für die Erfüllung erforderlichen besonderen Leistungen. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung und der Fachplanung Technische Ausrüstung, für die Leistungsphasen 3 bis 6 für die Tragwerksplanung sowie die weitere Bearbeitungsstufe 4 für die besonderen Leistungen der Betoninstandsetzung und die restlichen besonderen Leistungen – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind Genehmigungs- und Finanzie-rungsfähigkeit. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungsphasen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Forchheim, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen.
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen.
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Wasserbau anzugeben.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungsumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o. g. Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o. g. Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen.
a) Angabe der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter bezogen auf die ausgeschriebenen Fachbereiche;
b) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung, des stellvertretenden Projektleiters (stellv. PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung und Benennung der Projektteammitglieder und ihrer beruflichen Befähigung;
b) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung, des stellvertretenden Projektleiters (stellv. PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung und Benennung der Projektteammitglieder und ihrer beruflichen Befähigung;
c) Referenzen:
— für die Person des Projektleiters sind mind. 3, max. 5 Referenzen für die Planung von Hochwasserentlastungsanlagen an Stauanlagen der Talsperrenklasse 1 vorzulegen,
— für die Person des stellv. Projektleiters sind mind. 2, max. 5 Referenzen für die Planung von Hochwasserentlastungsanlagen an Stauanlagen der Talsperrenklasse 1 vorzulegen,
— für den Bieter sind mind. 3, max. 5 Referenzen für…
… die Planung und Ausführung Instandsetzung von Betonbauwerken mit Betonersatzsystemen > 20 000 EUR netto Bauvolumen vorzulegen,
… den Einbau/Instandsetzung Armaturen an Stauanlagen der Talsperrenklasse 1 vorzulegen,
… die Planung von EMSR – Anlagen an wasserwirtschaftlichen Anlagen/Wasserbauwerken vorzulegen.
Als vergleichbare Referenzen gilt für alle oben genannten Nachweise ein Bearbeitungszeitraum ab dem 1.1.2011.
Für jede erforderliche Referenz ist ein separates Deckblatt Formblatt „Deckblatt für Referenzen“ und vollständig mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfanges, des Bearbeitungszeitraumes und des Bauzeitraums sowie den entsprechenden Ansprechpartner für die Referenzen, zu verwenden.
Für jede erforderliche Referenz ist ein separates Deckblatt Formblatt „Deckblatt für Referenzen“ und vollständig mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfanges, des Bearbeitungszeitraumes und des Bauzeitraums sowie den entsprechenden Ansprechpartner für die Referenzen, zu verwenden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bauingenieur oder gleichwertig, Nachweis durch Studienabschluss Diplom oder gleichwertig für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Rauenstein 6 A
09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen der Bieter über vergleichbare Leistungen für Betoninstandsetzung an Betonbauwerken mittels Betonersatzsystemen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl Mitarbeiter im Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 193-468856 (2019-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vorsperre Forchheim ist eine der Vorsperren/ Vorbecken der Talsperre Saidenbach. Die Talsperre Saidenbach bildet gemeinsam mit den Talsperren Neunzehnhain 1 und 2 sowie Einsiedel das Talsperrensystem „Mittleres Erzgebirge“. Die Vorsperre Forchheim dient der Elimination von Nährstoffen und Sedimenten.
Das Absperrbauwerk der Vorsperre Forchheim ist ein ca. 15 m hoher Zwei-Zonen-Staudamm mit einer wasserseitigen Lehmdichtung. Das Stauvolumen beträgt ca. 600 000 m
Ziel der umzusetzenden Maßnahmen sind die Herstellung der normgerechten Hochwassersicherheit der Vorsperre Forchheim (gemäß DIN 19700/11) sowie die Instandsetzung der Anlage mit ihren Betriebseinrichtungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Vorsperre Forchheim ist eine der Vorsperren/ Vorbecken der Talsperre Saidenbach. Die Talsperre Saidenbach bildet gemeinsam mit den Talsperren Neunzehnhain 1 und 2 sowie Einsiedel das Talsperrensystem „Mittleres Erzgebirge“. Die Vorsperre Forchheim dient der Elimination von Nährstoffen und Sedimenten.
Das Absperrbauwerk der Vorsperre Forchheim ist ein ca. 15 m hoher Zwei-Zonen-Staudamm mit einer wasserseitigen Lehmdichtung. Das Stauvolumen beträgt ca. 600 000 m
Ziel der umzusetzenden Maßnahmen sind die Herstellung der normgerechten Hochwassersicherheit der Vorsperre Forchheim (gemäß DIN 19700/11) sowie die Instandsetzung der Anlage mit ihren Betriebseinrichtungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Gesamtwert des Auftrags: 112581.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vorsperre Forchheim ist eine der Vorsperren/ Vorbecken der Talsperre Saidenbach. Die Talsperre Saidenbach bildet gemeinsam mit den Talsperren Neunzehnhain 1 und 2 sowie Einsiedel das Talsperrensystem „Mittleres Erzgebirge“. Die Vorsperre Forchheim dient der Elimination von Nährstoffen und Sedimenten.
Die Vorsperre Forchheim ist eine der Vorsperren/ Vorbecken der Talsperre Saidenbach. Die Talsperre Saidenbach bildet gemeinsam mit den Talsperren Neunzehnhain 1 und 2 sowie Einsiedel das Talsperrensystem „Mittleres Erzgebirge“. Die Vorsperre Forchheim dient der Elimination von Nährstoffen und Sedimenten.
Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 1-2 der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie der Bearbeitungsstufe 1 bis 3 für die besonderen Leistungen der Betoninstandsetzung einschl. der weiteren für die Erfüllung erforderlichen besonderen Leistungen. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung und der Fachplanung Technische Ausrüstung, für die Leistungsphasen 3 bis 6 für die Tragwerksplanung sowie die weitere Bearbeitungsstufe 4 für die besonderen Leistungen der Betoninstandsetzung und die restlichen besonderen Leistungen — einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind Genehmigungs- und Finanzierungsfähigkeit. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 1-2 der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie der Bearbeitungsstufe 1 bis 3 für die besonderen Leistungen der Betoninstandsetzung einschl. der weiteren für die Erfüllung erforderlichen besonderen Leistungen. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung und der Fachplanung Technische Ausrüstung, für die Leistungsphasen 3 bis 6 für die Tragwerksplanung sowie die weitere Bearbeitungsstufe 4 für die besonderen Leistungen der Betoninstandsetzung und die restlichen besonderen Leistungen — einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind Genehmigungs- und Finanzierungsfähigkeit. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters
persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
Referenzen der Bieter über vergleichbare Leistungen für Betoninstandsetzung an Bauwerken mittels Betonersatzsystemen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-21 📅
Name: Projektwerk Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Zur Kempe 4
Postort: Netphen
Postleitzahl: 57250
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@projektwerk-ing.de📧
Land: Siegen-Wittgenstein
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 112581.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 025-057360 (2020-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorsperre Forchheim - Instandsetzung und Herstellung der Hochwassersicherheit, NTV01
Referenznummer: 4500136495
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-2, Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Im Rahmen der Änderungen sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden: Betonuntersuchungen, zusätzliche Variantenoptimierung, Leistungsbild Gebäude, vorgezogene Instandsetzung Absenkschütz, Baugrundhauptuntersuchung
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-2, Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Im Rahmen der Änderungen sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden: Betonuntersuchungen, zusätzliche Variantenoptimierung, Leistungsbild Gebäude, vorgezogene Instandsetzung Absenkschütz, Baugrundhauptuntersuchung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: NTV01
Titel: Vorsperre Forchheim_Instandsetzung und Herstellung Hochwassersicherheit
Postleitzahl: 09514
Stadt: Pockau-Lengefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: NTV01
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 30043.45 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NTV01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Projektwerk Ingenieurgesellschaft mbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Projektwerk Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 231808400
Postleitzahl: 57250
Postort: Netphen
Region: Siegen-Wittgenstein
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@projektwerk-ing.de📧
Telefon: +4902738303630📞
Fax: +4902738305673 📠
URL: https://www.projektwerk-ing.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-21+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Grundlage für die Aufgabenstellung waren die Bauwerksuntersuchung der Dekra sowie die Betonuntersuchungen von Saxotest, die dem Ingenieurbüro zur Verfügung gestellt wurden. Zur Untermauerung dieser Ergebnisse und als Basis für die fundierte und differenzierte Planung und spätere Ausschreibung der Betoninstandsetzungsarbeiten waren zusätzliche Probenahmen sowie deren entsprechende Auswertung verbunden mit der visuellen Begutachtung und Erfassung der Ausbrüche, Risse u. ä erforderlich. Die Ergebnisse werden in einer Ergänzung des Zustandsgutachtens zusammengefasst. Die zusätzlichen Untersuchungen erlauben die erforderliche Einordnung in die Altbetonklassen sowie die Beurteilung der Betonqualitäten in unterschiedlichen Betonierabschnitten. Durch die Kartierung der Risse sind die Grundlagen für die später erforderliche Mengenermittlung zur Ausschreibung erfasst.
Im Zuge der Planung musste festgestellt werden, dass zum Einen das Schieberhaus auf dem Komplexbauwerk aufgrund der statischen Unterbemessung der Brücke über das KBW in der derzeitigen Form nicht beibehalten werden kann und dass zum Anderen Funktionen an der Anlage erforderlich sind (Netzersatzanlage, Toilette,…), für die eine Anordnung auf dem KBW über dem Stauraum nicht geeignet / möglich ist (Trinkwasserschutz!). Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Planung ein Standort für einen zentralen Anschlusspunkt im Dammvorland untersucht und beplant. Das vorhandene baufällige Garagengebäude ist für eine entsprechende Nutzung nicht geeignet und soll (wie bereits in der AST festgelegt) abgebrochen werden. Damit wird ein Neubau erforderlich. Durch den AG favorisiert wurde die Errichtung eines zentralen Anschlusspunktes im Vorland, um möglichst alle erforderlichen Funktionen gem. Raumprogramm an einem Standort bündeln zu können. Vom Planer werden entsprechend die Leistungen für das Leistungsbild Gebäude einschl. der erforderlichen Tragwerksplanung angeboten (Angebot vom 16.11.2020).
Der Absenkschütz ist momentan gar nicht betriebsfähig (war zum Zeitpunkt der Beauftragung der Ingenieurleistungen noch nicht der Fall). Für den Absenkschütz wurden deshalb im Zuge der LP 2 die statischen Nachweise für den Stahlwasserbau nachgerechnet bzw. ergänzt. Aufgrund der festgestellten statischen Defizite wurde als Vorzugsvariante die Erneuerung des kompletten Schützen mit geänderten winterfesten Antrieb (gemäß AST) fest-gelegt. Um die Funktion der Anlage kurzfristig wieder herzustellen soll die Erneuerung als vorgezogene Maßnahme bereits 2021 umgesetzt werden. Entsprechend sind die Planungen der LP 3 bis 7 losgelöst vom Gesamtprojekt zu erbringen. Aufgrund der vorgezogenen Umsetzung wird vom Planer die Honorierung als eigenes Objekt gefordert.
Erstellung Aufgabenstellung Baugrundhauptuntersuchung: Die Leistungen wurden bereits im VgV-Verfahren mit angeboten, jedoch in der ersten Vertragsstufe noch nicht mit beauftragt. Aufgrund des naturschutzfachlichen Zwangs der Untersuchungen im Bereich des Flächennaturdenkmales in der vegetationsarmen Periode, ist eine Umsetzung im Herbst/Winter 2020 und damit im Rahmen der 1. Vertragsstufe erforderlich.
Grundlage für die Aufgabenstellung waren die Bauwerksuntersuchung der Dekra sowie die Betonuntersuchungen von Saxotest, die dem Ingenieurbüro zur Verfügung gestellt wurden. Zur Untermauerung dieser Ergebnisse und als Basis für die fundierte und differenzierte Planung und spätere Ausschreibung der Betoninstandsetzungsarbeiten waren zusätzliche Probenahmen sowie deren entsprechende Auswertung verbunden mit der visuellen Begutachtung und Erfassung der Ausbrüche, Risse u. ä erforderlich. Die Ergebnisse werden in einer Ergänzung des Zustandsgutachtens zusammengefasst. Die zusätzlichen Untersuchungen erlauben die erforderliche Einordnung in die Altbetonklassen sowie die Beurteilung der Betonqualitäten in unterschiedlichen Betonierabschnitten. Durch die Kartierung der Risse sind die Grundlagen für die später erforderliche Mengenermittlung zur Ausschreibung erfasst.
Im Zuge der Planung musste festgestellt werden, dass zum Einen das Schieberhaus auf dem Komplexbauwerk aufgrund der statischen Unterbemessung der Brücke über das KBW in der derzeitigen Form nicht beibehalten werden kann und dass zum Anderen Funktionen an der Anlage erforderlich sind (Netzersatzanlage, Toilette,…), für die eine Anordnung auf dem KBW über dem Stauraum nicht geeignet / möglich ist (Trinkwasserschutz!). Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Planung ein Standort für einen zentralen Anschlusspunkt im Dammvorland untersucht und beplant. Das vorhandene baufällige Garagengebäude ist für eine entsprechende Nutzung nicht geeignet und soll (wie bereits in der AST festgelegt) abgebrochen werden. Damit wird ein Neubau erforderlich. Durch den AG favorisiert wurde die Errichtung eines zentralen Anschlusspunktes im Vorland, um möglichst alle erforderlichen Funktionen gem. Raumprogramm an einem Standort bündeln zu können. Vom Planer werden entsprechend die Leistungen für das Leistungsbild Gebäude einschl. der erforderlichen Tragwerksplanung angeboten (Angebot vom 16.11.2020).
Der Absenkschütz ist momentan gar nicht betriebsfähig (war zum Zeitpunkt der Beauftragung der Ingenieurleistungen noch nicht der Fall). Für den Absenkschütz wurden deshalb im Zuge der LP 2 die statischen Nachweise für den Stahlwasserbau nachgerechnet bzw. ergänzt. Aufgrund der festgestellten statischen Defizite wurde als Vorzugsvariante die Erneuerung des kompletten Schützen mit geänderten winterfesten Antrieb (gemäß AST) fest-gelegt. Um die Funktion der Anlage kurzfristig wieder herzustellen soll die Erneuerung als vorgezogene Maßnahme bereits 2021 umgesetzt werden. Entsprechend sind die Planungen der LP 3 bis 7 losgelöst vom Gesamtprojekt zu erbringen. Aufgrund der vorgezogenen Umsetzung wird vom Planer die Honorierung als eigenes Objekt gefordert.
Erstellung Aufgabenstellung Baugrundhauptuntersuchung: Die Leistungen wurden bereits im VgV-Verfahren mit angeboten, jedoch in der ersten Vertragsstufe noch nicht mit beauftragt. Aufgrund des naturschutzfachlichen Zwangs der Untersuchungen im Bereich des Flächennaturdenkmales in der vegetationsarmen Periode, ist eine Umsetzung im Herbst/Winter 2020 und damit im Rahmen der 1. Vertragsstufe erforderlich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Bei den Änderungen handelt es sich um zusätzliche Planungsleistungen die, da nicht vorhersehbar, nicht Bestandteil der Aufgabenstellung sind, aber für die Erfüllung des Gesamtwerkes zwingend erforderlich sind.
Quelle: OJS 2026/S 015-048178 (2026-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorsperre Forchheim Instandsetzung und Herstellung Hochwassersicherheit, NTV02
Referenznummer: 45003649500
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013 beauftragt.
Im Rahmen der Änderungen sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden. Es handelt sich hierbei um die Überwachung der Ausführung des Absenkschützes.
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013 beauftragt.
Im Rahmen der Änderungen sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden. Es handelt sich hierbei um die Überwachung der Ausführung des Absenkschützes.
Beschreibung
Interne Kennung: NTV02
Titel: Vorsperre Forchheim Instandsetzung und Herstellung Hochwassersicherheit
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen
Leistungsbild
Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild Tragwerksplanung
Leistungsphasen
1-2, Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2
beauftragt. Im Rahmen der Änderungen sind zusätzliche Leistungen erforderlich
geworden.
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen
Leistungsbild
Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild Tragwerksplanung
Leistungsphasen
1-2, Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2
beauftragt. Im Rahmen der Änderungen sind zusätzliche Leistungen erforderlich
geworden.
Stadt: Pockau-Lengefeld, OT Forchheim
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV02
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-15 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20626.35 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV02
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der
Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)
Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst
in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge
nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2
bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der
Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)
Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst
in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge
nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2
bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-22+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der Ersatzneubau des Absenkschützen musste als Einzelmaßnahme innerhalb des Projektes vorgezogen werden, da der vorhandene Schütz nicht mehr funktionsfähig ist und im Hinblick auf die Anlagensicherheit dringender Handlungsbedarf besteht (Talsperrenklasse 1, zweite Verschlussebene als Ergänzung zu ebenfalls baufälligem Verschluss BA). Entsprechend waren die Leistungen nicht in der Aufgabenstellung zum VgV-Verfahren erfasst und nicht Teil des Honorarangebotes.
Der Ersatzneubau des Absenkschützen musste als Einzelmaßnahme innerhalb des Projektes vorgezogen werden, da der vorhandene Schütz nicht mehr funktionsfähig ist und im Hinblick auf die Anlagensicherheit dringender Handlungsbedarf besteht (Talsperrenklasse 1, zweite Verschlussebene als Ergänzung zu ebenfalls baufälligem Verschluss BA). Entsprechend waren die Leistungen nicht in der Aufgabenstellung zum VgV-Verfahren erfasst und nicht Teil des Honorarangebotes.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Änderungen umfassen sämtliche Aufwendungen für die fachliche und organisatorische Begleitung und Überwachung der Ausführungsleistungen für den Ersatzneubau des Absenkschützen (BOL+öBü+Prüfung Werkstattplanungen).
Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die nicht Vertrag erfasst sind. Die Leistungen sind für die fachgerechte Ausführung des Absenkschützen erforderlich und wurden entsprechend vom AG beim AN abgefordert. Die Prüfung der Werkstattplanung ist im Leistungsbild Ingenieurbauwerk, welches hier Anwendung findet, nicht als Grundleistung erfasst und somit als besondere Leistung zu vergüten.
Die Änderungen umfassen sämtliche Aufwendungen für die fachliche und organisatorische Begleitung und Überwachung der Ausführungsleistungen für den Ersatzneubau des Absenkschützen (BOL+öBü+Prüfung Werkstattplanungen).
Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die nicht Vertrag erfasst sind. Die Leistungen sind für die fachgerechte Ausführung des Absenkschützen erforderlich und wurden entsprechend vom AG beim AN abgefordert. Die Prüfung der Werkstattplanung ist im Leistungsbild Ingenieurbauwerk, welches hier Anwendung findet, nicht als Grundleistung erfasst und somit als besondere Leistung zu vergüten.
Quelle: OJS 2026/S 016-051674 (2026-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorsperre Forchheim - Instandsetzung und Herstellung der Hochwassersicherheit,
NTV03
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen
Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-2, Leistungsbild Technische Ausrüstung
Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Die Änderungen bestehen in zusätzlichen Leistungen im Zuge Ersatzneubau Absenkschütz, Kranfundamente.
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen
Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-2, Leistungsbild Technische Ausrüstung
Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Die Änderungen bestehen in zusätzlichen Leistungen im Zuge Ersatzneubau Absenkschütz, Kranfundamente.
Beschreibung
Interne Kennung: NTV03
Titel: Vorsperre Forchheim - Instandsetzung und Herstellung der Hochwassersicherheit
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen
Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-2, Leistungsbild Technische Ausrüstung
Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Im Rahmen der Änderungen sind
zusätzliche Leistungen erforderlich geworden.
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen
Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013, Leistungsbild
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-2, Leistungsbild Technische Ausrüstung
Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Im Rahmen der Änderungen sind
zusätzliche Leistungen erforderlich geworden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV03
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-09 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8052.98 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV03
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB),
Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB),
Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-23+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Bearbeitung und in Abstimmung mit den Fachreferaten wird für den Absenkschütz kein Erfordernis zur Prüfung durch den Prüfingenieur gesehen, da das Bauteil keinen Einfluss auf die Standsicherheit des Dammes oder des Komplexbauwerkes hat. Die statischen Berechnungen dienen vordergründig der maschinentechnischen Funktionssicherheit. Die Prüfung der Berechnungen des ANBau wurden somit durch die öBü ausgeführt die Leistungen sind entsprechend nachträglich zu beauftragen. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil des beauftragten Leistungsumfangs der ÖBÜ.
Im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit des Dammes für bauzeitliche Zustände wurden die Fundamente für die Aufstellung des Autokranes zum Aus- und Einheben des Absenkschützes berechnet. Mit dem Aushub der Baugruben zur Fundamentherstellung wurde von IBES eine Baugrundabnahme durchgeführt, die eine von den Berechnungsannahmen abweichende ungünstigere Bodenbeschaffenheit bescheinigte. Zudem musste teilweise aufgeweichte Schichten, die als Gründungssohle ungeeignet sind, in den Baugruben entfernt werden. Entsprechend liegen die Aufstandsflächen der Fundamente teilweise tiefer als geplant. Der Standsicherheitsnachweis für die Kranfundamente musste infolge dessen überarbeitet werden. Für die Abschätzung der Tragfähigkeit wurde eine Sensivitätsanalyse durchgeführt als Grundlage für die abschließende Beurteilung des Baugrundgutachters. Da die Nachweise an der Grenze der Tragfähigkeit Tragfähigkeit liegen, wurden sicherheitshalber die Fundamente bei Kranbetrieb vermessungstechnisch begleitet, um evtl. Setzungen frühzeitig erkennen zu können.
Mit dem Ersatzneubau des Absenkschützen und dem aufgrund der größeren Abmessungen erweiterten Platzbedarfs, kann die vorhandene Steigleiter im Bereich des Einlaufes zum Betriebsauslass nicht mehr gefahrlos genutzt werden. Aufgrund dessen war geplant und ausgeschrieben, eine neue Bodenhülse zu setzen, um das betrieblich vorhandene System mit Galgen zur Befestigung des Höhensicherungsgerätes zukünftig einsetzen zu können. Nach Einbau des neuen Schützen musste festgestellt werden, dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse ein sicheres Einhängen vor der Öffnung der Bodenklappe nicht mehr möglich ist. Es wurde deshalb festgelegt, seitlich ein Kragelement zu ergänzen als Standfläche hinter dem „Galgenelement“. Diese Gitterrostebene wurde im Nachhinein geplant und berechnet.
Im Zuge der Bearbeitung und in Abstimmung mit den Fachreferaten wird für den Absenkschütz kein Erfordernis zur Prüfung durch den Prüfingenieur gesehen, da das Bauteil keinen Einfluss auf die Standsicherheit des Dammes oder des Komplexbauwerkes hat. Die statischen Berechnungen dienen vordergründig der maschinentechnischen Funktionssicherheit. Die Prüfung der Berechnungen des ANBau wurden somit durch die öBü ausgeführt die Leistungen sind entsprechend nachträglich zu beauftragen. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil des beauftragten Leistungsumfangs der ÖBÜ.
Im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit des Dammes für bauzeitliche Zustände wurden die Fundamente für die Aufstellung des Autokranes zum Aus- und Einheben des Absenkschützes berechnet. Mit dem Aushub der Baugruben zur Fundamentherstellung wurde von IBES eine Baugrundabnahme durchgeführt, die eine von den Berechnungsannahmen abweichende ungünstigere Bodenbeschaffenheit bescheinigte. Zudem musste teilweise aufgeweichte Schichten, die als Gründungssohle ungeeignet sind, in den Baugruben entfernt werden. Entsprechend liegen die Aufstandsflächen der Fundamente teilweise tiefer als geplant. Der Standsicherheitsnachweis für die Kranfundamente musste infolge dessen überarbeitet werden. Für die Abschätzung der Tragfähigkeit wurde eine Sensivitätsanalyse durchgeführt als Grundlage für die abschließende Beurteilung des Baugrundgutachters. Da die Nachweise an der Grenze der Tragfähigkeit Tragfähigkeit liegen, wurden sicherheitshalber die Fundamente bei Kranbetrieb vermessungstechnisch begleitet, um evtl. Setzungen frühzeitig erkennen zu können.
Mit dem Ersatzneubau des Absenkschützen und dem aufgrund der größeren Abmessungen erweiterten Platzbedarfs, kann die vorhandene Steigleiter im Bereich des Einlaufes zum Betriebsauslass nicht mehr gefahrlos genutzt werden. Aufgrund dessen war geplant und ausgeschrieben, eine neue Bodenhülse zu setzen, um das betrieblich vorhandene System mit Galgen zur Befestigung des Höhensicherungsgerätes zukünftig einsetzen zu können. Nach Einbau des neuen Schützen musste festgestellt werden, dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse ein sicheres Einhängen vor der Öffnung der Bodenklappe nicht mehr möglich ist. Es wurde deshalb festgelegt, seitlich ein Kragelement zu ergänzen als Standfläche hinter dem „Galgenelement“. Diese Gitterrostebene wurde im Nachhinein geplant und berechnet.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Bei den Leistungen zum Prüfen der Berechnungen des ANBau handelt es sich um besondere Leistungen, die bereits mit der örtlichen Bauüberwachung angeboten, jedoch mit der NTV 2 nicht beauftragt wurden. Für die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung sind die Leistungen jedoch erforderlich und wurden auf Anweisung des AG durch den ANIng erbracht, nicht wie ursprünglich geplant durch den Prüfingenieur. Die Nachbeauftragung ist damit dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Leistungen zur Nachrechnung der Kranfundamente einschl. aller erforderlichen Abstimmungen mit dem Baugrundgutachter waren dem tatsächlich vorgefundenen Dammmaterial im Ergebnis der Abnahmen der Gründungssohlen geschuldet. Der vorliegende im Auftrag enthaltene Standsicherheitsnachweis musste nochmals modifiziert sowie zusätzlich die Sensivitätsanalyse zur Beurteilung des Risikos ausgeführt werden. Die Leistungen wurden auf Anforderungen des AG ausgeführt und gingen über das bisherige Vertrags-Soll hinaus.
Die Notwendigkeit der Erweiterung der Standfläche im Bereich über dem Einlauf zum Betriebsauslass konnte erst nach dem Setzen des neuen Maschinenrahmens erkannt werden. Um weiterhin ein Sicheres Begehen des „Rucksackes“ vor dem Betriebsauslass zu gewährleisten wurde vom AG entschieden, die Standfläche entsprechend erweitern zu lassen. Die Planung dafür müsste zeitlich losgelöst kurzfristig als zusätzliche Leistung erbracht werden. Aufgrund der engen Zeitschiene wurde die Tragwerksplanung vom AN an einen qualifizierten NAN weiterbeauftragt. Aufgrund der zeitlich und funktional getrennten Planung, losgelöst von der Planung des Absenkschützen, können die erbrachten Leistungen als besondere Leistungen über die Objektplanung hinaus anerkannt werden.
Bei den Leistungen zum Prüfen der Berechnungen des ANBau handelt es sich um besondere Leistungen, die bereits mit der örtlichen Bauüberwachung angeboten, jedoch mit der NTV 2 nicht beauftragt wurden. Für die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung sind die Leistungen jedoch erforderlich und wurden auf Anweisung des AG durch den ANIng erbracht, nicht wie ursprünglich geplant durch den Prüfingenieur. Die Nachbeauftragung ist damit dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Leistungen zur Nachrechnung der Kranfundamente einschl. aller erforderlichen Abstimmungen mit dem Baugrundgutachter waren dem tatsächlich vorgefundenen Dammmaterial im Ergebnis der Abnahmen der Gründungssohlen geschuldet. Der vorliegende im Auftrag enthaltene Standsicherheitsnachweis musste nochmals modifiziert sowie zusätzlich die Sensivitätsanalyse zur Beurteilung des Risikos ausgeführt werden. Die Leistungen wurden auf Anforderungen des AG ausgeführt und gingen über das bisherige Vertrags-Soll hinaus.
Die Notwendigkeit der Erweiterung der Standfläche im Bereich über dem Einlauf zum Betriebsauslass konnte erst nach dem Setzen des neuen Maschinenrahmens erkannt werden. Um weiterhin ein Sicheres Begehen des „Rucksackes“ vor dem Betriebsauslass zu gewährleisten wurde vom AG entschieden, die Standfläche entsprechend erweitern zu lassen. Die Planung dafür müsste zeitlich losgelöst kurzfristig als zusätzliche Leistung erbracht werden. Aufgrund der engen Zeitschiene wurde die Tragwerksplanung vom AN an einen qualifizierten NAN weiterbeauftragt. Aufgrund der zeitlich und funktional getrennten Planung, losgelöst von der Planung des Absenkschützen, können die erbrachten Leistungen als besondere Leistungen über die Objektplanung hinaus anerkannt werden.