In Angrenzung an das Containerterminal JWP wird direkt auf dem aufgespülten Hafengroden ein Güterverkehrszentrum (GVZ) vom AG betrieben. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr und die unmittelbar an dem GVZ endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Im Jahr 2022 soll die Bahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven als zweigleisige Hauptbahn elektrifiziert werden. Die Hafenbahn des JWP schafft eine direkte Schienenanbindung vom GVZ und Terminal an das Hinterland. Sie besteht aus einer 4 km langen Zuführungsstrecke (Streckennummer 1554) und der 16-gleisigen Vorstellgruppe. Südwestlich der Zuführungsstrecke liegt das Naturschutzgebiet Voslapper Groden. Die Planungsleistungen zur Elektrifizierung der AG-eigenen Gleisanlagen (Lph 2 bis 4) sowie etwaige für das Planfeststellungs- / bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlichen Prüfungen sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2019-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Referenznummer: JWP_Gleiselektrifizierung
Kurze Beschreibung:
In Angrenzung an das Containerterminal JWP wird direkt auf dem aufgespülten Hafengroden ein Güterverkehrszentrum (GVZ) vom AG betrieben. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr und die unmittelbar an dem GVZ endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Im Jahr 2022 soll die Bahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven als zweigleisige Hauptbahn elektrifiziert werden. Die Hafenbahn des JWP schafft eine direkte Schienenanbindung vom GVZ und Terminal an das Hinterland. Sie besteht aus einer 4 km langen Zuführungsstrecke (Streckennummer 1554) und der 16-gleisigen Vorstellgruppe. Südwestlich der Zuführungsstrecke liegt das Naturschutzgebiet Voslapper Groden. Die Planungsleistungen zur Elektrifizierung der AG-eigenen Gleisanlagen (Lph 2 bis 4) sowie etwaige für das Planfeststellungs- / bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlichen Prüfungen sind Gegenstand dieses Verfahrens.
In Angrenzung an das Containerterminal JWP wird direkt auf dem aufgespülten Hafengroden ein Güterverkehrszentrum (GVZ) vom AG betrieben. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr und die unmittelbar an dem GVZ endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Im Jahr 2022 soll die Bahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven als zweigleisige Hauptbahn elektrifiziert werden. Die Hafenbahn des JWP schafft eine direkte Schienenanbindung vom GVZ und Terminal an das Hinterland. Sie besteht aus einer 4 km langen Zuführungsstrecke (Streckennummer 1554) und der 16-gleisigen Vorstellgruppe. Südwestlich der Zuführungsstrecke liegt das Naturschutzgebiet Voslapper Groden. Die Planungsleistungen zur Elektrifizierung der AG-eigenen Gleisanlagen (Lph 2 bis 4) sowie etwaige für das Planfeststellungs- / bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlichen Prüfungen sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister);
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur; juristische Personen haben den für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen zu benennen, der zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt ist.
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur; juristische Personen haben den für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen zu benennen, der zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
a) Es sind Referenzen aus den letzten 10 Jahren zu benennen, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
– Bezeichnung des Referenzprojektes,
– Auftragssumme (netto) – Zeitraum der Erbringung der Planungsleistungen – Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) mit Angaben zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Leistungsphasen (einschließlich Besonderer Leistungen),
– Auftragssumme (netto) – Zeitraum der Erbringung der Planungsleistungen – Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) mit Angaben zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Leistungsphasen (einschließlich Besonderer Leistungen),
– Projektvolumen (Baukosten),
– Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer),
– Angabe, dass das Projekt die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie Begleitung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens im Bereich schutzbedürftiger Flächen von Landschaftsräumen (Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz) zum Gegenstand hatte; kurze Erläuterung wesentlicher Inhalte des Plangenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens – Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
– Angabe, dass das Projekt die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie Begleitung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens im Bereich schutzbedürftiger Flächen von Landschaftsräumen (Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz) zum Gegenstand hatte; kurze Erläuterung wesentlicher Inhalte des Plangenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens – Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
Mindeststandards:
Als vergleichbar werden solche Referenzen angesehen, die Planungsleistungen im Bereich des Leistungsbildes Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 4) einschließlich der Erstellung einer Genehmigungsplanung sowie Begleitung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens im Bereich schutzbedürftiger Flächen von Landschaftsräumen (Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz) zum Gegenstand hatten (Mindestanforderungen). Durch die vorgelegten Referenzen ist das Vorliegen der Mindestanforderungen insgesamt nachzuweisen. Der Nachweis kann auch durch die Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden, wobei die jeweilige Referenz nur für solche Leistungsphasen berücksichtigt wird, die im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags tatsächlich abgeschlossen sind.
Als vergleichbar werden solche Referenzen angesehen, die Planungsleistungen im Bereich des Leistungsbildes Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 4) einschließlich der Erstellung einer Genehmigungsplanung sowie Begleitung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens im Bereich schutzbedürftiger Flächen von Landschaftsräumen (Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz) zum Gegenstand hatten (Mindestanforderungen). Durch die vorgelegten Referenzen ist das Vorliegen der Mindestanforderungen insgesamt nachzuweisen. Der Nachweis kann auch durch die Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden, wobei die jeweilige Referenz nur für solche Leistungsphasen berücksichtigt wird, die im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags tatsächlich abgeschlossen sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister. Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung (vgl. III.1.1 bis III.1.4) durch Einreichung der vom Auftraggeber unter http://root.deutsche-evergabe.de/Portal zur Verfügung gestellten ausgefüllten Formblätter nachzuweisen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen. Weitere Hinweise enthalten die Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister. Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung (vgl. III.1.1 bis III.1.4) durch Einreichung der vom Auftraggeber unter http://root.deutsche-evergabe.de/Portal zur Verfügung gestellten ausgefüllten Formblätter nachzuweisen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen. Weitere Hinweise enthalten die Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung,
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 41312943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.