Die BGU Frankfurt hat ihren Standort an der Friedberger Landstraße 430, am nördlichen Stadtrand von Frankfurt. Die Klinik liegt verkehrstechnisch am Kreuzungspunkt der Autobahn A 661 und der Bundesstraße B 3 von Frankfurt kommend in Richtung Bad Vilbel. Die Medienversorgung in den Gebäuden B, F und G der Anlagen zur Heizungs-, Trinkwasser- (kalt und warm) und elektrotechnischen Versorgungen, Abwasserhebeanlagen, Feuerlöschtechnik, Brandmeldeanlage sowie Regel- und Steuertechnik sind veraltet bzw. verbraucht und müssen ersetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 26-19 (200)
Kurze Beschreibung:
Die BGU Frankfurt hat ihren Standort an der Friedberger Landstraße 430, am nördlichen Stadtrand von Frankfurt. Die Klinik liegt verkehrstechnisch am Kreuzungspunkt der Autobahn A 661 und der Bundesstraße B 3 von Frankfurt kommend in Richtung Bad Vilbel. Die Medienversorgung in den Gebäuden B, F und G der Anlagen zur Heizungs-, Trinkwasser- (kalt und warm) und elektrotechnischen Versorgungen, Abwasserhebeanlagen, Feuerlöschtechnik, Brandmeldeanlage sowie Regel- und Steuertechnik sind veraltet bzw. verbraucht und müssen ersetzt werden.
Die BGU Frankfurt hat ihren Standort an der Friedberger Landstraße 430, am nördlichen Stadtrand von Frankfurt. Die Klinik liegt verkehrstechnisch am Kreuzungspunkt der Autobahn A 661 und der Bundesstraße B 3 von Frankfurt kommend in Richtung Bad Vilbel. Die Medienversorgung in den Gebäuden B, F und G der Anlagen zur Heizungs-, Trinkwasser- (kalt und warm) und elektrotechnischen Versorgungen, Abwasserhebeanlagen, Feuerlöschtechnik, Brandmeldeanlage sowie Regel- und Steuertechnik sind veraltet bzw. verbraucht und müssen ersetzt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-19 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 116-285045
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Soweit in dieser Bekanntmachung/Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht/Zentrale Vergabestelle.
Die Bieter haben sich zu diesem Zweck auf der Plattform DTVP registrieren zu lassen und das Kommunikationstool auf eingehende Nachrichten zu überwachen.
Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) Hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z. B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYVR9
Soweit in dieser Bekanntmachung/Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht/Zentrale Vergabestelle.
Die Bieter haben sich zu diesem Zweck auf der Plattform DTVP registrieren zu lassen und das Kommunikationstool auf eingehende Nachrichten zu überwachen.
Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) Hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z. B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYVR9
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zielsetzung der anzubietenden Leistungen ist die Planung des Umfangs, die Auswahl und Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung der aktuellen Gesetze und Vorschriften zur Medienversorgung, die Planung eines Gesamtkonzeptes und die technische Realisierung der erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Funktionalität.
Zielsetzung der anzubietenden Leistungen ist die Planung des Umfangs, die Auswahl und Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung der aktuellen Gesetze und Vorschriften zur Medienversorgung, die Planung eines Gesamtkonzeptes und die technische Realisierung der erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Funktionalität.
Die Versorgungsbereiche der Gebäude B, F und G umfassen den Pflegebereich, Reha-Bereich sowie Schwimmbad und Turnhalle und haben eine Nettogrundrissfläche von ca. 8 300 m
Die Auftragsstufen 1. bis 3. umfassen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 3-4), Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe (Lph. 5-7) und Objektüberwachung, Objektbetreuung (Lph. 8-9) der erforderlichen Maßnahmen. Mit der 1. Auftragsstufe ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen.
Die Auftragsstufen 1. bis 3. umfassen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 3-4), Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe (Lph. 5-7) und Objektüberwachung, Objektbetreuung (Lph. 8-9) der erforderlichen Maßnahmen. Mit der 1. Auftragsstufe ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BGU Frankfurt
Friedberger Landstraße 430
60389 Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung vorzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Ingenieure bzw. Beratende Ingenieure tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur, Beratender Ingenieur tätig zu werden.
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Ingenieure bzw. Beratende Ingenieure tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur, Beratender Ingenieur tätig zu werden.
— Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Absatz 1 VgV benennen,
— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Vorlage Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate; zusätzlich Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Vorlage Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate; zusätzlich Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2.1) Erklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht und dass diese Versicherung während der Vertragsausführung beibehalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1) Erklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht und dass diese Versicherung während der Vertragsausführung beibehalten wird.
2.2) Sollte der Bewerber nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, hat er unwiderruflich und unbedingt zu erklären, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen. Einen entsprechenden Nachweis ist vor Erteilung des Zuschlags vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2) Sollte der Bewerber nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, hat er unwiderruflich und unbedingt zu erklären, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen. Einen entsprechenden Nachweis ist vor Erteilung des Zuschlags vorzulegen.
Mindeststandards:
Zu 1. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zu 2. Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
2) Anzahl der eigenen fest angestellten Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Stichtag 31.12.);
3) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn sie nach Art, Maß und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung gleich kommen. Das sind insbesondere Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, deren Planungsanforderung mit denen der zu vergebenen Planungsleistung vergleichbar sind. Zu den Referenzprojekten sind Angaben im Formblatt „Referenzbogen“ zu machen (Maßnahmenkurzbeschreibung inkl. bearbeitete Leistungsphasen und Anlagegruppen). Dabei ist zu beachten, dass die Referenzen in Bezug auf die Auswahlkriterien des Teilnahmewettbewerbs aussagekräftig sein sollten (vgl. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung).
3) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn sie nach Art, Maß und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung gleich kommen. Das sind insbesondere Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, deren Planungsanforderung mit denen der zu vergebenen Planungsleistung vergleichbar sind. Zu den Referenzprojekten sind Angaben im Formblatt „Referenzbogen“ zu machen (Maßnahmenkurzbeschreibung inkl. bearbeitete Leistungsphasen und Anlagegruppen). Dabei ist zu beachten, dass die Referenzen in Bezug auf die Auswahlkriterien des Teilnahmewettbewerbs aussagekräftig sein sollten (vgl. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung).
Mindeststandards:
Zu 3. Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen.
Mindestens eine Referenz über den Umbau bei laufendem Betrieb/Realisierung in Bauabschnitten und Erfahrung über öffentliche Auftraggeber mit Fördergelder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen anhand der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag wie folgt bewerten:
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil er allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt hat. Bei der Bewertung der Referenzen werden dabei folgende Punkte besonders berücksichtigt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil er allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt hat. Bei der Bewertung der Referenzen werden dabei folgende Punkte besonders berücksichtigt:
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Umbau bei laufendem Betrieb/Realisierung in Bauabschnitten,
— Erfahrung über öffentliche Auftraggeber mit Fördergelder,
— Qualifikation und Erfahrung des Leistungspersonals.
Beschleunigtes Verfahren:
Die Medienversorgung war Bestandteil einer laufenden Maßnahme. Um ein gefördertes Projekt von einer Instandhaltung zu trennen, wurde eine eigene Maßnahme aufgesetzt und eine EU-weite Ausschreibung der Fachplanungsleistung erforderlich. Die zeitliche Abhängigkeit zum 3.Bauabschnitt bleibt davon unberührt, da Medienversorgungsleitungen im Baufeld es 3. Bauabschnittes liegen und die Notwendigkeit besteht, die Maßnahme der Medienversorgung vor Baubeginn des 3.BA durchzuführen, um ein freies Baufeld zu schaffen. Des Weiteren sind die Auflagen und Fristen des TÜV Hessen, Forderungen zur Hygiene und Einhaltung der aktuellen Trinkwasserversorgung umzusetzen. Insofern soll das Ausschreibungsverfahren zeitnah und zügig durchgeführt werden.
Die Medienversorgung war Bestandteil einer laufenden Maßnahme. Um ein gefördertes Projekt von einer Instandhaltung zu trennen, wurde eine eigene Maßnahme aufgesetzt und eine EU-weite Ausschreibung der Fachplanungsleistung erforderlich. Die zeitliche Abhängigkeit zum 3.Bauabschnitt bleibt davon unberührt, da Medienversorgungsleitungen im Baufeld es 3. Bauabschnittes liegen und die Notwendigkeit besteht, die Maßnahme der Medienversorgung vor Baubeginn des 3.BA durchzuführen, um ein freies Baufeld zu schaffen. Des Weiteren sind die Auflagen und Fristen des TÜV Hessen, Forderungen zur Hygiene und Einhaltung der aktuellen Trinkwasserversorgung umzusetzen. Insofern soll das Ausschreibungsverfahren zeitnah und zügig durchgeführt werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Soweit in dieser Bekanntmachung/Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht/Zentrale Vergabestelle.
Soweit in dieser Bekanntmachung/Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht/Zentrale Vergabestelle.
Die Bieter haben sich zu diesem Zweck auf der Plattform DTVP registrieren zu lassen und das Kommunikationstool auf eingehende Nachrichten zu überwachen.
Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) Hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z. B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) Hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z. B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Quelle: OJS 2019/S 116-285045 (2019-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 273670.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-10 📅
Name: Climaplan GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 273670.52 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).