Planungsleistungen zur Sanierung/Umbau des Bürgerspitals Auerbach und Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung

Spitalstfiftung Auerbach

Das derzeit als Altenheim genehmigte Bürgerspital soll in ein Wohnhaus mit 12 Wohneinheiten umgebaut werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleitungen (LPh 5 bis 9) und die TGA-Planung (LPh 5 bis 9) bezüglich der Anlagengruppen KG 410, 420, 430, 440, 450 und 460.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-11 Auftragsbekanntmachung
2019-07-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Das derzeit als Altenheim genehmigte Bürgerspital soll in ein Wohnhaus mit 12 Wohneinheiten umgebaut werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleitungen (LPh 5 bis 9) und die TGA-Planung (LPh 5 bis 9) bezüglich der Anlagengruppen KG 410, 420, 430, 440, 450 und 460.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Amberg-Sulzbach 🏙️
Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Spitalstfiftung Auerbach
Postanschrift: Oberer Marktplatz 1
Postleitzahl: 91275
Postort: Auerbach
Kontakt
Internetadresse: https://www.auerbach.de/ 🌏
E-Mail: stadt.auerbach@auerbach.de 📧
Telefon: +49 96432022 📞
Fax: +49 96432035 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=159357 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=159357 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 053-121992
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 320 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Sanierung/Umbau des Bürgerspitals Auerbach (Objektplanung) gem. HOAI 2013 Teil 3 Abschn. 1, § 34, Leistungsphasen 5-9 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI, inkl. Koordination der Fachplanungsleistungen.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das ehemals als Alten-/Pflegeheim Bürgerspital Auerbach (Altenheim „St. Hedwig“) soll im Rahmen einer Umnutzung in ein Wohngebäude mit 12 barrierefreien Wohnungen umgebaut werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 223 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Auftrag endet mit Abschluss der Leistungsphase 9
Bezeichnung des Loses: Fachplanung technische Ausrüstung gem. Leistungsbild HOAI 2013 Teil 4, Abschn. 2, § 53 ff. Leistungsphasen 5-9 i. V. m. Anlage 15.1 HOAI bezüglich folgender Anlagengruppen: — KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, — KG 420 Wärmeversorgungsanlagen -KG 430 Lufttechnische Anlagen, — KG 440 Starkstromanlagen, — KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, — KG 460 Förderanlagen.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das ehemals als Alten-/Pflegeheim Bürgerspital Auerbach (Altenheim „St. Hedwig“) soll im Rahmen einer Umnutzung in ein Wohngebäude mit 12 barrierefreien Wohnungen umgebaut werden. Im Zuge der Umnutzung ist auch die technische Gebäudeausrüstung zu modernisieren.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 99 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Abschluss der Leistungsphase 9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auerbach i.d.Opf.
Auerbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Los 1:
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.
Bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften hat die, für die Leistung verantwortliche Person, die entsprechende Berufsqualifikation nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist von dieser auszufüllen.
(Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.)
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Los 2:
Der Bewerber muss zur Erbringung der Leistung berechtigt sein. Der Bewerber hat, sofern durch diesen Planungsleitungen im Bereich der Elektroplanung erbracht werden, mindestens über eine Qualifikation gemäß DIN VDE 1000 Teil 10 zu verfügen.
Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder -teils ist eine verantwortliche Elektrofachkraft nach Ziffer 4.1 erforderlich die über eine Ausbildung nach den Ziffern 5.2 b), 5.2 c), 5.2 d) oder 5.2 e) DIN VDE 1000 Teil 10 verfügen muss.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium) § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV:
Deckungssumme je Schaden mind. 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden
Deckungssumme je Schaden mind. 500 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Die Deckungssumme muss in jedem Versicherungsjahr mind. zweimal zur Verfügung stehen.
Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV:
Der Bewerber muss in den letzten drei Geschäftsjahren (2015/2016/2017) oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2016/2017/2018 einen durchschnittlichen Jahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VgV) von mind. 0,25 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
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Der Bewerber sollte in den letzten drei Geschäftsjahren (2015/2016/2017) oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2016/2017/2018 bezogen auf die zu vergebende Leistung (Objektplanung (Los 1) bzw. Fachplanung (Los 2)) einen durchschnittlichen Jahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VgV) von mind. 0,125 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
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Das Kriterium nicht für Büroneugründungen im Zeitraum ab 1.1.2016. Neugründungen haben zum Nachweis Ihrer Eignung keinen Mindestumsatz nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Berufliche Leistungsfähigkeit § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenz):
Bewerber haben ein Referenzprojekt vorzuweisen. Bei Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis die Vorlage einer tauglichen Referenz durch eines der Mitglieder.
Die Referenz muss folgende Kriterien erfüllen:
1. Kriterium
Los 1:
Die erbrachte Leistung war eine Objekt-/Gebäudeplanung für die mind. die Leistungsphasen 4-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer für das Leistungsbild Objektplanung gewesen sein und muss dabei die Leistungsphasen 4, 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt haben.
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Los 2:
Die erbrachte Leistung war eine Fachplanung TGA für die mind. die Leistungsphasen 4-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer für das Leistungsbild Fachplanung TGA gewesen sein und muss dabei die Leistungsphasen 4, 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt haben.
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2. Kriterium
Los 1 + 2:
Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt worden sein (als Fertigstellung gilt der Abschluss der Leistungsphase 8). Als fertiggestellt gelten auch Referenzen, bei denen der Abschluss der Leistungsphase 8 voraussichtlich nicht länger als drei Monate (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) in der Zukunft liegt.
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Hinweis:
Um einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre aber maximal fünf Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 HS. 2 VgV).
3. Kriterium
Die Baukosten der Maßnahme (KG 300 + 400) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen >/= 1,5 Mio. EUR netto
Die Baukosten der Maßnahme (KG 400) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen >/= 500 000,00 EUR netto
4. Kriterium
Die Maßnahme betrifft die Sanierung einer denkmalgeschützten Bestandsimmobilie.
Technische Fachkräfte § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Der Projektleiter/Planer und dessen berufliche Befähigung sind zu benennen. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe dass der Projektleiter die folgenden Eigenschaften erfüllt: Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“ oder „Ingenieur“ in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Los 1) bzw. Berechtigung zur Erbringung der Leistung (Los 2, vgl. oben)
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Personelle Ausstattung des Büros § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Mindestens 2 Berufsträger (Architekt oder Bauingenieur bzw. zur Ausführung der Leistung berechtigte) müssen im Büro des Bewerbers beschäftigt sein.
Mindesten 4 Mitarbeiter (Bauzeichner/Bautechniker/Fachkräfte/Auszubildende)
Mindestanforderungen an technische Ausstattung § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV:
Der Teilnehmer muss über folgende Software-Ausstattung verfügen:
Mindestens MS Office 2010
Mindestens PDF
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Los 1:
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Durchschnittlicher Umsatz/spezifischer Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2016/2017/2018):
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,85 Mio. EUR 10 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,70 – 1,85 Mio. EUR 8 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,55 – 0,70 Mio. EUR 6 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,40 – 0,55 Mio. EUR 4 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,25 – 0,40 Mio. EUR 2 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz </= 0,25 Mio. EUR 1 Punkt
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz >
0,195 Mio. EUR 10 Punkte
0,180 – 0,195 Mio. EUR 8 Punkte
0,165 – 0,180 Mio. EUR 6 Punkte
0,150 – 0,165 Mio. EUR 4 Punkte
0,125 – 0,150 Mio. EUR 2 Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz </= 0,125 Mio. EUR 1 Punkt
Referenzen:
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 1-910 Punkte
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 3-8 7 Punkte
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 4-8 4 Punkte
Objektplanung/Fachplanung andere Leistungsphasen 1 Punkt
Beendigung nach 1.1.2018 5 Punkte
Beendigung nach 1.1.2016 4 Punkte
Beendigung nach 1.1.2014 3 Punkte
Beendigung nach 1.1.2012 2 Punkte
Beendigung nach 1.1.2010 1 Punkt
Mehrparteienwohnhaus mit mind. 10 Wohneinheiten 20 Punkte
Mehrparteienwohnhaus mit mind. 5 Wohneinheiten 15 Punkte
Planungsleistung für Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers 10 Punkte
Kosten > 3,00 Mio. EUR 10 Punkte
Kosten 2,00 – 3,00 Mio. EUR 8 Punkte
Kosten 1,50 – 2,00 Mio. EUR 6 Punkte
Kosten 1,00 – 1,50 Mio. EUR 4 Punkte
Kosten 0,50 – 1,00 Mio.EUR 2 Punkte
Kosten </= 0,50 Mio. EUR 1 Punkt
Staatlich geförderte Maßnahme FAG oder KIP oder vergleichbar 10 Punkte
Gebäude ist denkmalgeschützt 10 Punkte
Berufserfahrung der techn. Mitarbeiter (Projektleiter):
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 15 Jahre 20 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 12 Jahre 15 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 9 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 6 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 4 Jahre2,5 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild < 4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 20 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 15 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 2,5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion < 4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung der techn. Mitarbeiter (Bauleiter):
Berufserfahrung als Bauleiter > 15 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter > 12 Jahre 7,5 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter > 9 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter > 6 Jahre 2,5 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter > 4 Jahre 1,25 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter < 4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 7,5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 2,5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 1,25 Punkte
Technische Kriterien:
Erfassung des Gebäudes als virtuelles Modell in 3D10 Punkte
Bereitstellung von aktuellen Plänen auf geschützter Online-Plattform
Mit Zugriffsmöglichkeit für alle an der Planung/am Bau Beteiligten 10 Punkte
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-07 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Stiftung
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Auerbach
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=159357 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: poststelle@reg-mfr.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsanträge geltend die §§ 160 ff GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nach-prüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/n gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
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Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und/oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben wer-den. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.
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Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimm-te Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 053-121992 (2019-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 053-121992
Gesamtwert des Auftrags: 309 848 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Auerbach

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 129-316836
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 053-121992
ABl. S-Ausgabe: 129

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierung/Umbau des Bürgerspitals Auerbach (Objektplanung) gem. HOAI 2013 Teil 3 Abschn. 1, § 34, Leistungsphasen 5-9 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI, inkl. Koordination der Fachplanungsleistungen.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung technische Ausrüstung gem. Leistungsbild HOAI 2013 Teil 4, Abschn. 2, § 53 ff. Leistungsphasen 5-9 i. V. m. Anlage 15.1 HOAI bezüglich folgender Anlagengruppen: — KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, — KG 420 Wärmeversorgungsanlagen, — KG 430 Lufttechnische Anlagen, — KG 440 Starkstromanlagen, — KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, — KG 460 Förderanlagen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung, Refernzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Preis (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-27 📅
Name: em.Architekten Johann Ernst.Urban Meiller Architekten GmbH
Postanschrift: Kaise-Wilhelm-Ring 8
Postort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9662702150 📞
E-Mail: info@emarchitekten.de 📧
Land: Amberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.emArchitekten.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 171 709 EUR 💰
Name: UNI-TEC Projekt GmbH
Postanschrift: Sachsenstraße 8
Postort: Weiden
Postleitzahl: 92637
Telefon: +49 9613818950 📞
E-Mail: info-team1@utp-gmbh.de 📧
Land: Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.utp-gmbh.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 138 139 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 91511
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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§ 135 GWB:
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531837 📞
E-Mail: poststelle@reg-mfr.de 📧
Fax: +49 981531277 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ 🌏
Quelle: OJS 2019/S 129-316836 (2019-07-04)