Die Unterlagen des Wettbewerbes nach RPW 2013 werden nicht zurückgesandt.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Absatz 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Bei den aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmern dürfen sich keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser).
Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungsbedingungen erfüllen, entscheidet das Los. Die ausgewählten Bewerber werden nach Durchführung des Auswahlverfahrens, bzw. nach Durchführung des Losverfahrens schriftlich benachrichtigt Sie haben ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.
Im Fall der Absage eines durch das Los ermittelten Bewerbers zur Teilnahme an den weiteren Verfahrensphasen, wird durch einen Losentscheid der entspr.Nachrücker ermittelt.
Nur die für den Wettbewerb ausgewählten Büros oder Bürogemeinschaften werden zur Teilnahme aufgefordert und erhalten die vollständigen Auslobungs-unterlagen.
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1) mayerwittig Architekten, Stadtplaner GbR, Cottbus/ n.n;
2) Zimmermann + Partner Architekten BDA, Cottbus/atelier 8 landschaftsarchitekten, Baruth/Mark;
3) Hampel Kotzur & Kollegen, Cottbus/LandschaftsArchitekturbüro Engelmann, Cottbus;
4) Wanta Architekten GbR BDA, Cottbus/n.n.;
5) Planungsgruppe Prof. Sommer, Cottbus/n.n.
Die Einhaltung der formalen Kriterien für die Bewertung der Projektebei den eingereichten Arbeiten ist Voraussetzung für eine Beurteilung nach folgenden inhaltlichen Aspekten der Arbeiten:
— städtebauliche Einbindung und architektonisches Erscheinungsbild,
— Umsetzung der Raumkonzepte und Außenflächen,
— Funktionalität und Gestaltungsqualität,
— Nachhaltigkeit und Energie,
— Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (Kostenschätzung DIN 276),
— Umgang mit dem Bestand,
— Barrierefreiheit,
— Erschließungskonzept des Grundstückes und des Schulgebäudes
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Wichtung dar.
Angaben zu Preisen und Preisgericht (siehe Anlage Angaben zum Preisgericht):
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben.
Anzahl und Höhe der zu vergebenen
Preise:
Die Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 § 7 Abs. 2 ist auf der Basis der § 35 HOAI (i. d. Fassung v. 10.07.2013) ermittelt worden. Es gelten die Honorarzonen nach Anlage 10.2 der HOAI.
Es steht ein Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 56 500 EUR zur Verfügung. In der Wettbewerbssumme ist eine Aufwandsentschädigung
Enthalten. Sie ist wie folgt aufgeteilt:
1) Preis 17 000,00 EUR;
2) Preis 10 200,00 EUR;
3) Preis 6 800,00 EUR.
Die genannten Beträge berücksichtigen die geforderten Leistungen (wie Modell, Perspektiven und Skizzen). Die angegebenen Beträge sind Netto-Werte. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % wird den inländischen Teilnehmern/innen zusätzlich vergütet. Die 15 Teilnehmer erhalten nach Abgabe der Wettbewerbsarbeit die Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500,00 EUR pro Teilnehmer, also max. 22.500,00 EUR, die auf alle Wettbewerbsteilnehmer aufgeteilt werden.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung im Verhandlungsverfahren sind wie folgt (siehe auch Formular „Matrix-Zuschlag“):
— Wettbewerbsergebnis/ Wichtung Höchstpunktzahl 500, entspricht 46,73 %,
— Projektorganisation/ Wichtung Höchstpunktzahl 90, entspricht 8,41 %,
— Projektteam/ Wichtung Höchstpunktzahl 60, entspricht 5,61 %,
— Lösung der konkreten Aufgabenstellung/Wichtung Höchstpunktzahl 60, entspricht 5,61 % – Angebot/ Wichtung Höchstpunktzahl 300, entspricht 28,04 %
— Umgang mit Honorarvertrag/ Wichtung Höchstpunktzahl 60, entspricht 5,61 %
Höchstpunktzahl gesamt 1070, entspricht 100 %
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYD0B