Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1) Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur
≥ 4 Personen, 2 HLS und 2 ELT = 3 Punkte
3 Personen, 2 HLS und 1 ELT oder 1 HLS und 2 ELT = 2 Punkte
2 Personen, 1 HLS und 1 ELT = 1 Punkt
2) Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit":
2.1) Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1-3 Büro/Unternehmen je 10 v.H.
WK 1-3 Projektleiter je 10 v. H.
WK 1-3 Bauleiter je 10 v. H.
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter/den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau oder Sanierung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Schwimmbadtechnik, mindestens 100.000 EUR Baukosten KG 470 (brutto) gesamt.
A) Schwimmbadtechnik mit erhöhten Hygieneanforderungen Therapiebecken = 3 Punkte
Schwimmbadtechnik mit Publikumsverkehr = 2 P.
Neubau oder Sanierung Schwimmbadtechnik = 1 P.
B) ≥ 300 000 EUR KG 470 brutto = 3 Punkte
≥ 200 000 EUR und < 300 000 EUR = 2 P.
≥ 100 000 EUR und < 200 000 EUR = 1 P.
< 100 000 EUR Baukosten = 0 P., keine Wertung
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Sanierung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an sanitäre Anlagen, mindestens 100.000 EUR Baukosten KG 410-430 (brutto) gesamt.
A) Sanierung eines Gebäudes, Sanierung Sanitärbereiche in Gebäuden mit Publikumsverkehr = 3 Punkte
Sanierung eines Gebäudes, Sanierung Sanitärbereiche = 2 P.
Sanierung eines Gebäudes = 1 P.
B) ≥ 300 000 EUR KG 410-430 brutto = 3 Punkte
≥ 200 000 EUR und < 300 000 EUR = 2 P.
≥ 100 000 EUR und < 200 000 EUR = 1 P.
< 100 000 EUR Baukosten = 0 P., keine Wertung
Wertungskriterium 3
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Sanierung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 50.000 EUR Baukosten KG 440-450 (brutto) gesamt.
A) Sanierung eines Gebäudes unter Berücksichtigung der Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für Kinder im Schulalter = 3 Punkte
Sanierung eines Gebäudes unter Berücksichtigung der Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für Publikumsverkehr = 2 P.
Sanierung eines Gebäudes ohne Publikumsverkehr = 1 P.
B) ≥ 100 000 EUR KG 440-450 brutto = 3 Punkte
≥ 75 000 EUR und < 100 000 EUR = 2 P.
≥ 50 000 EUR und < 75 000 EUR = 1 P.
< 50 000 EUR Baukosten = 0 P., keine Wertung
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3.