Auftragsbekanntmachung (2019-02-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Nationale Registrierungsnummer: B18.12 - 5527/18/VV: 1
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22899610-2811📞
E-Mail: b18.12@bescha.bund.de📧
Fax: +49 2289910610-2811 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.bescha.bund.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: http://www.bescha.bund.de🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
B 18.12 - 5527/18/VV: 1
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 83 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeiausrüstung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung für den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung für den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und die Bundespolizei.
1) Feste Bestellmenge: 487 Stück (davon 1 Musterfahrzeug);
2) Unverbindliche variable Menge wie Nr. 1. (ohne Abnahmeverpflichtung): ca. 700 Stück innerhalb von 4 Jahren;
3) Unverbindliche variable Menge (ohne Abnahmeverpflichtung): ca. 300 Stück innerhalb von 4 Jahren.
Erläuterung hierzu:
Über die oben genannte Version des Lkw (Kombi) hinaus ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung zur Deckung des Fahrzeugbedarfes mit davon abgeleiteten einfacheren Polizeifahrzeugvarianten (z.B. als Kastenwagen, Kombifahrzeug, Pritschwagen) des gleichen Fahrzeuggrundtyps zu verwenden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollte die geplante Gesamtmenge im Vertragszeitraum wesentlich unterschritten werden, besteht die Möglichkeit zur Vertragsverlängerung um 1 Jahr.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer unverbindlichen variablen Menge.
Weiteres siehe II. 2.4).” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Ausschreibungsunterlagen sind nicht sämtlich frei zugänglich. Teile der Leistungsbeschreibung betreffend der „Sicherheitsscheiben und den...”
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen sind nicht sämtlich frei zugänglich. Teile der Leistungsbeschreibung betreffend der „Sicherheitsscheiben und den Duchstichschutz“ (Passivschutz) können erst nach Abgabe einer „Verpflichtungserklärung VS-NfD zur Behandlung von Verschlusssachen“ angefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Anlagen sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen:
— „Unternehmensdaten“,
— „Eigenerklärung Bewerber/Bietergemeinschaft“ (falls...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Anlagen sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen:
— „Unternehmensdaten“,
— „Eigenerklärung Bewerber/Bietergemeinschaft“ (falls zutreffend),
— „Verpflichungserklärung Eignungsleihe“ (falls zutreffend),
— „Unteraufträge“ (falls zutreffend),
— „Verpflichtungserklärung VS-NfD zur Behandlung von Verschlusssachen“, siehe II. 2.14.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
— Handelsregisterauszuges bzw. ein aktueller Gewerbenachweis
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Auftrag wird nur an Bieter vergeben, die gemäß § 122 GWB geeignet sind.
Geeignet sind nur Bieter, die eine entsprechende Fachkunde und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftrag wird nur an Bieter vergeben, die gemäß § 122 GWB geeignet sind.
Geeignet sind nur Bieter, die eine entsprechende Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und diese sowohl für den Fahrgestellhersteller als auch für den oder die Ausbauhersteller nachweisen können.
Der Bieter und die evtl. beauftragten Unterauftragnehmer müssen über umfassende Erfahrungen im Serienbau von Polizeikombifahrzeugen der Gewichtsklasse von ca. 3,5 t zGG mit Passivschutz (entsprechend den Technischen Richtlinien „Sicherheitsscheiben“ und „Durchstichschutz“ der Bundespolizei) sowie umfangreicher Digitalfunkausstattung verfügen.
1) Mit dem Angebot ist eine Liste mit Referenzen (Auslieferungsbelege mit Angabe des Fahrzeugtyps und der Auftraggeber) über in den letzten 48 Monaten in Serien gelieferten Polizeifahrzeugen (Pkw, VAN oder leichte Kombifahrzeuge) mit Passivschutz in einem zertifizierten Standard (hinsichtlich Polycarbonat- Sicherheitsscheiben sowie Durchstichschutz) und Funkausstattung vorzulegen;
2) Belegen Sie einen über die letzten 3 Wirtschaftsjahre gemittelten Jahresumsatz „für Polizeifahrzeuge“ in Höhe von mind. 5 Mio. EUR. Achten Sie darauf, dass Ihre Bilanz den Anteil der „Polizeifahrzeuge“ am Gesamtumsatz ausweist oder erläutern Sie diese;
3) Belegen Sie für den Anteil des Grundfahrzeuges (ohne Polizeiausbau) die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen (wie z. B. ISO 9001) über ein Qualitätsmanagementsystem (wie z. B. ISO 9001) und ein Umweltmanagementsystem (wie z. B. Iso 14001) durch gültige Zertifikate oder weisen Sie nach, dass Sie gleichwertige normierte Systeme unterhalten;
4) Weisen Sie für den Anteil des Grundfahrzeuges (ohne Polizeiausbau) nach, dass Sie in der Lage sind, eventuelle Mängelansprüche während der Gewährleistungszeit bundesweit zu leisten und zu organisieren. Weisen Sie einen Bestand von mind. 100 über die Bundesrepublik flächendeckend verteilten stationären Service- und Reparaturpartnern nach. Sollten Sie nicht selbst der Produzent des Grundfahrzeuges sein, stellen Sie bitte dar, in welchem genauen vertraglichen Verhältnis Sie zum Grundfahrzeuglieferanten stehen, um die o. a. Belange sicher erfüllen zu können. Hinweis: Ein mobiler Reparaturservice kann die Forderung nach mind. 100 stationären Service- und Reparaturpartnern nicht ersetzen und wird daher nicht akzeptiert;
5) Weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, mind. 30 Polizeikombi je Monat mit Passivschutz zu liefern. Eine bloße Bestätigung reicht hierfür nicht aus. Beschreiben Sie hierzu die Fertigungskapazitäten und die Personalstruktur Ihres Ausbauherstellers. Beachten Sie bei der Beschreibung der Personalstruktur des Ausbauherstellers, dass für den Ausbau der Kfz nur qualifiziertes Personal mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbaren internationalen Qualifikation in den Bereichen Metallverarbeitung oder Elektrotechnik akzeptiert wird;
6) Erklären Sie, dass Sie sich nicht in Liquidation befinden, ordnungsgemäß Steuern und Abgaben sowie Sozialabgaben zahlen;
7) Nehmen Sie für die Erfüllung der Leistung gem. §47 VgV Kapazitäten eines Unterauftragnehmers in Anspruch (Eignungsleihe), dürfen für den Unterauftragnehmer ebenfalls keine Ausschlussgründe vorliegen. Im Übrigen sind die Eignungskriterien nach Absatz 5. zu erfüllen und nachzuweisen.
Gleiche Eignungskriterien und Nachweispflichten gelten für den Fall einer Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe oben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-06
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-07
07:51 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2019/S 027-059634 (2019-02-05)
Ergänzende Angaben (2019-03-18)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 027-059634
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung für den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und...”
Text
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung für den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und die Bundespolizei. 1. Feste Bestellmenge: 487 Stück (davon 1 Musterfahrzeug) 2. Unverbindliche variable Menge wie Nr. 1 (ohne Abnahmeverpflichtung): ca. 700 Stück innerhalb von 4 Jahren Erläuterung hierzu: Über die oben genannte Version des Lkw (Kombi) hinaus ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung zur Deckung des Fahrzeugbedarfes mit davon abgeleiteten einfacheren Polizeifahrzeugvarianten (z. B. als Kastenwagen, Kombifahrzeug, Pritschanwagen) des gleichen Fahrzeuggrundtyps zu verwenden.
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Text:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung für den Inspektuer der Bereitschaftspolizeien der Länder und...”
Text
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung für den Inspektuer der Bereitschaftspolizeien der Länder und die Bundespolizei. Feste Bestellmenge: 487 Stück (davon 1 Musterfahrzeug) Über die o.a. feste Bestellmenge hinaus wird die Lieferung folgender unverbindlicher variabler Mengen (ohne Abnahmeverpflichtung) über den Vertragszeitraum vereinbart:
— bis zu 700 Stück Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung,
— bis zu 500 Stück Standardfahrzeuge Hierbei handelt es sich um abgeleitete einfachere Polizeifahrzeugvarianten (z. B. als Kastenwagen, Kombifahrzeug, Pritschwagen) des gleichen Fahrzeuggrundtyps.
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Quelle: OJS 2019/S 058-133930 (2019-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung für den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung für den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und die Bundespolizei. Feste Bestellmenge: 487 Stück (davon 1 Musterfahrzeug) Über die o. a. feste Bestellmenge hinaus wird die Lieferung folgender unverbindlicher variabler Mengen (ohne Abnahmeverpflichtung) über den Vertragszeitraum vereinbart: -> bis zu 700 Stück Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung -> bis zu 500 Stück Standardfahrzeuge Hierbei handelt es sich um abgeleitete einfachere Polizeifahrzeugvarianten (z. B. als Kastenwagen, Kombifahrzeug, Pritschwagen) des gleichen Fahrzeuggrundtyps.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer unverbindlichen variablen Menge. Weiteres siehe II. 2.4).”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 027-059634
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Polizeifahrzeuge
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daimler AG
Postanschrift: Englische Straße 30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30/26942871📞
E-Mail: viktor.epp@daimler.com📧
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2019/S 129-316215 (2019-07-05)