Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV und
— Bewerbererklärung oder
— der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen- Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter wird eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert.
Die folgenden Unterlagen sind ebenfalls beizufügen:
— Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und 18 LVG LSA,
— Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA.
Die o. g. Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
— ausgefüllte Leistungsbeschreibung,
— ausgefüllter Fragebogen.
LV, S. 6, Punkt 4.1.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach DIN 70 030, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden (Prospekte sind ggf. zu ergänzen).
(A-Kriterium)
LV, S. 12 Punkt 7.2.
Die Wirksamkeit der BBA ist nach den Prüfvorschriften gem. Richtlinie 71/320/EWG, Anhang 2, Ziffer 2, für die Fahrzeugklasse M 1 durch die vorgegebenen Prüfarten nachzuweisen.
(A-Kriterium)
LV, S. 16, Punkt 8.11.9.
Für Heizgeräte, die die erforderliche Wärme selbstständig aus flüssigem Brennstoff erzeugen, ist eine Baugenehmigung nach § 22a, Abs. 1 Nr. 1 StVZO, nachzuweisen.
(A-Kriterium)
LV, S. 26, Punkt 9.2.15.
Nachweis, dass bei einem Überschlag des Fahrzeuges mit Sondersignalanlage die Dachfestigkeit/-steifigkeit dahingehend gegeben ist, um für die Insassen ausreichenden Überlebensraum zu gewährleisten. (Vorlage eines aussagekräftigen Protokolls z. B. Überschlagversuch oder Dachdrücktest).
(B-Kriterium, nicht zwingend)
LV, S. 28, Punkt 10.1.10
Der Einbauort und der Antennentyp sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Antenne soll dem üblichen Erscheinungsbild des Fahrzeuges entsprechen, die Ausführung ist dem Angebot beizufügen.
(nur Los 4, A-Kriterium)
Testung:
Zur Beurteilung der verschiedenen Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix können Testmodelle abgefordert werden. Dies wird anhand der Papierangebote entschieden.
Die Testmodelle können ohne Funkausrüstung und ohne die polizeispezifische Sonderausstattung geliefert werden. Die Testmodelle müssen dann auf Anforderung innerhalb einer Woche durch den Bieter geliefert werden. Die Testung wird über ca. 2 Wochen erfolgen und ist für den Auftraggeber kostenlos.
Die Bereitstellung und Abholung wird ebenfalls durch den Bieter vorgenommen.