Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Dialogpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.6.2019
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: UOS-PDL-2019
Kurze Beschreibung:
“Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Dialogpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen...”
Kurze Beschreibung
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Dialogpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3)...”
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
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Quelle: OJS 2019/S 038-085850 (2019-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Dialogpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen...”
Kurze Beschreibung
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Dialogpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7 und der Gesamtwert des Auftrags/Loses unter V.2.4 werden zur Wahrung von berechtigten geschäftlichen Interessen...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7 und der Gesamtwert des Auftrags/Loses unter V.2.4 werden zur Wahrung von berechtigten geschäftlichen Interessen und des lauteren Wettbewerbs gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0,01 EUR angegeben.
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Quelle: OJS 2019/S 158-391268 (2019-08-14)