Die Lutherstadt Wittenberg schreibt für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 die Postbeförderung und Zustellung der Dienstpost in all ihren Versandformen aus. Der Ausführungszeitraum kann sich optional um 12 Monate verlängern, endet jedoch am 31.12.2023 automatisch. Es handelt sich hierbei um ein geschätztes jährliches Brutto Auftragsvolumen i. H. v. 83 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienstleistung
33/2019 VgV
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Lutherstadt Wittenberg schreibt für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 die Postbeförderung und Zustellung der Dienstpost in all ihren...”
Kurze Beschreibung
Die Lutherstadt Wittenberg schreibt für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 die Postbeförderung und Zustellung der Dienstpost in all ihren Versandformen aus. Der Ausführungszeitraum kann sich optional um 12 Monate verlängern, endet jedoch am 31.12.2023 automatisch. Es handelt sich hierbei um ein geschätztes jährliches Brutto Auftragsvolumen i. H. v. 83 000 EUR.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 279 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Wittenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lutherstadt Wittenberg – Der Oberbürgermeister
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Postbeförderung und Zustellung der Dienstpost in all ihren Versandformen
Es handelt sich hierbei um ein geschätztes jährliches Brutto Auftragsvolumen i. H....”
Beschreibung der Beschaffung
Postbeförderung und Zustellung der Dienstpost in all ihren Versandformen
Es handelt sich hierbei um ein geschätztes jährliches Brutto Auftragsvolumen i. H. v. 83 000 EUR.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 279 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: — jeweils um weitere 12 Monate,
— maximale Laufzeit bis 31.12.2023.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Darstellung der Prozessabläufe,
Nachweis einer gültigen Lizenz nach § 5 PostG zur gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen.
Der Umstand, dass der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Darstellung der Prozessabläufe,
Nachweis einer gültigen Lizenz nach § 5 PostG zur gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen.
Der Umstand, dass der Ausnahmetatbestand des § 5 (2) PostG vorliegt, ist nachzuweisen.
Soweit keine Lizenz erforderlich ist, ist der Nachweis zur Anzeigenpflicht für das erbringen von Postdienstleistungen nach § 36 PostG abzugeben.
Bestätigung nach § 19 ff PostG (Entgelte für die der Gesetzgeber ein Genehmigungsverfahren vorsieht)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenzen, Unternehmensstruktur, Unbedenklichkeisbescheinigung des Finanzamtes
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Transportlogistik (Fuhrpark), Transportbehältnisse, Frankiermaschine/Sortiermaschine, Personalkapazität und Personalqualifikation,” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Lutherstadt Wittenberg – Der Oberbürgermeister
FB Öffentliches Bauen – Lutherstraße 56
06886 Lutherstdt Wittenberg
2. Etage
Raum 2.53”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lwva.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
Der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 201-488594 (2019-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 279 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 201-488594
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 33/2019 VgV
Titel: Postdienstleistung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MZZ Briefdienst GmbH
Postanschrift: Delitzscher Straße 65
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 279 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 262 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 031-072989 (2020-02-11)