Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für die Serviceregionen Ostwestfalen-Lippe, Südwestfalen, Ruhrgebiet und Münsterland aus. Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Die Ausschreibung beinhaltet die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung
Referenznummer: 2019-03-29-NW-KRA
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für die Serviceregionen Ostwestfalen-Lippe, Südwestfalen, Ruhrgebiet und Münsterland aus. Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Die Ausschreibung beinhaltet die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für die Serviceregionen Ostwestfalen-Lippe, Südwestfalen, Ruhrgebiet und Münsterland aus. Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Die Ausschreibung beinhaltet die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG). Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postzustellung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postzustellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-03 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 066-154620
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYP67
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Serviceregion Ostwestfalen-Lippe: Zustellbereich Deutschland/International
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Serviceregion Ostwestfalen-Lippe:
— Zustellbereich Deutschland/International,
— Kalkulierte jährliche Sendungsmenge: 573 684.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer verlängert sich einmal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde.
Bezeichnung des Loses: Serviceregion Ostwestfalen-Lippe: Zustellbereich 32/33
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Zustellbereich 32/33,
— Kalkulierte jährliche Sendungsmenge: 598 104.
Bezeichnung des Loses: Serviceregion Südwestfalen: Zustellbereich Deutschland/International
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Serviceregion Südwestfalen:
— Kalkulierte jährliche Sendungsmenge: 185 378.
Bezeichnung des Loses: Serviceregion Südwestfalen: Zustellbereich 57
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Zustellbereich 57,
— Kalkulierte jährliche Sendungsmenge: 96 080.
Bezeichnung des Loses: Serviceregion Ruhrgebiet: Zustellbereich Deutschland/International
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Serviceregion Ruhrgebiet:
— Kalkulierte jährliche Sendungsmenge: 218 520.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer verlängert sich einmal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde.
Bezeichnung des Loses: Serviceregion Ruhrgebiet: Zustellbereich 44/45/46
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
— Zustellbereich 44/45/46,
— Kalkulierte jährliche Sendungsmenge: 121 848.
Bezeichnung des Loses: Serviceregion Münsterland: Zustellbereich Deutschland/International
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Serviceregion Münsterland:
— Kalkulierte jährliche Sendungsmenge: 73 464.
Bezeichnung des Loses: Serviceregion Münsterland: Zustellbereich 48/59
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
— Zustellbereich 48/59,
— Kalkulierte jährliche Sendungsmenge: 129 816.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt;
(3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgrünen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis – einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3 000 000 EUR); Vermögensschäden inkl. Datenschutz (300 000 EUR). Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird. Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, verlängert sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung aber jeweils um ein Jahr, ist nachzuweisen, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde und mindestens bis zum Ende der Angebotsfrist noch bestand.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis – einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3 000 000 EUR); Vermögensschäden inkl. Datenschutz (300 000 EUR). Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird. Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, verlängert sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung aber jeweils um ein Jahr, ist nachzuweisen, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde und mindestens bis zum Ende der Angebotsfrist noch bestand.
(a) Hinweis: die mit – gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens 2 Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben.
Vom Schwierigkeitsgrad vergleichbar:
Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von Briefsendungen, die mindestens die auf dem Deckblatt losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr umfassen.
Nach Art und Umfang vergleichbar:
Für Lose mit regionaler Zustellung (Lose 2, 4, 6 und 8) können sowohl Referenzen mit bundesweiter als auch mit regionaler Zustellung angegeben werden.
Für Lose mit bundesweiter Zustellung (Lose 1, 3, 5 und 7), sind nur Referenzen mit bundesweiter Zustellung zulässig.
Sofern Sie sich auf mehrere Lose bewerben, müssen die Referenzen insgesamt die addierten Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken.
Bezieht sich der Bieter bei seinen Referenzen auf bundesweit erbrachte Leistungen, kommt es ausschließlich auf das addierte Postsendungsvolumen an, sodass für alle 8 Lose 2 Referenzen ausreichend sein können.
Regional erbrachte Leistungen können nur auf den regionalen Teil der Postsendungsvolumina angerechnet werden.
Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind genau 2 Referenzen nachzuweisen.
Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen Referenzen wie folgt begrenzt:
— 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen,
— 6 Referenzen bei 3 bebotenen Losen,
— 8 Referenzen bei 4 bebotenen Losen.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
Folgende Angaben sind zu machen:
Angaben zum Referenzgeber/Kunden:
— Branche,
— Firma/Institution/Rechtsform,
— Straße,
— PLZ/Ort/Land,
— Ansprechpartner/-in,
— Telefonnummer.
Leistungsbeschreibung:
— Postausgangssendevolumen pro Jahr: Stück pro Jahr (bundesweit)/Stück pro Jahr (regional).
— Vertragsausführung:
—— Als alleiniger Auftragnehmer: ja/nein,
—— Als Unterauftragnehmer: ja/nein.
— Leistungszeitraum: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr),
— sonstige Anmerkungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2019/S 066-154620 (2019-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2019-06-28-NW-KRA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-04 📅
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift: Euskirchener Str. 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland 🇩🇪 Nordrhein-Westfalen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Postcon Konsolidierungs GmbH
Postanschrift: Stadionring 21
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40878
Name: Brief und Mehr GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eulerstr. 15
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".