Auftragsgegenstand ist die Abholung, Auflieferung und Zustellung der Ausgangspost von 5 Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen der Auftraggeberin. Gegenstand des Auftrags sind Briefsendungen bis 1 000 Gramm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienstleistungen dezentral
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Abholung, Auflieferung und Zustellung der Ausgangspost von 5 Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen der Auftraggeberin....”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Auflieferung und Zustellung der Ausgangspost von 5 Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen der Auftraggeberin. Gegenstand des Auftrags sind Briefsendungen bis 1 000 Gramm.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Standort BV Dresden
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Ort der Leistung: Dresden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ-Regionen 01, 02, 03, 04, 06, 07, 08, 09.
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Abholung, Auflieferung und Zustellung der Ausgangspost von 5 Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen. Gegenstand des Auftrags sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Auflieferung und Zustellung der Ausgangspost von 5 Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen. Gegenstand des Auftrags sind Briefsendungen bis 1 000 Gramm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Beschädigungsfreiheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Laufzeit / Zustellquote
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Redressmanagement
Preis (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen um je 12 Monate für die Auftraggeberin
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es sind weitere, in der Leistungsbeschreibung näher bezeichnete Sendungsformate bis 1 000 Gramm anzubieten”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Standort BV Berlin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ-Regionen 10, 12, 13, 14, 15, 16
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Standort BV Magdeburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ-Regionen 37, 38, 39
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Standort BV Würzburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ-Regionen 34, 35, 36, 61, 63, 64, 74, 96, 97, 98, 99
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Standort BV Köln
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Köln🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ-Regionen 40, 41, 42, 47, 50, 51, 52, 53, 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-19
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamburg
“Die Vergabeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform www.subreport.de heruntergeladen werden. Sie verwenden hierzu die innerhalb des Elektronischen...”
Die Vergabeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform www.subreport.de heruntergeladen werden. Sie verwenden hierzu die innerhalb des Elektronischen Vergabeinformations-Systems (ELViS) für das Vergabeverfahren gültige ID.
Auf die Vergabeunterlagen ist zwar der anonyme Zugriff zugelassen, aber ohne die im Rahmen der Registrierung anzugebende E-Mail-Adresse werden Sie durch das System nicht automatisch auf geänderte Vergabeunterlagen hingewiesen und erhalten auch nicht automatisch die Antworten der Auftraggeberin auf Fragen von Interessentinnen/Interessenten bzw. Bieterinnen/Bietern.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Auftraggeberin, dass Sie sich im Zuge des Logins auf der Vergabeplattform www.subreport.de registrieren lassen, damit Sie von Anfang an für Hinweise, das Fragenmanagementund ggf. Änderungen an den Vergabeunterlagen der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion vonwww.subreport.de /ELViS erreichbar sind.
Nach dem Download haben Sie die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen.
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion von www.subreport.de/ELViS unter Anwendung der ELViS-ID per E-Mail an die Auftraggeberin zu übermitteln. Das Risiko der unvollständigen und unlesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt die anfragende Bieterin bzw. der anfragende Bieter. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 13.11.2019, bei www.subreport.de /ELViS eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen müssen nicht mehr bearbeitet werden. Telefonische oder ansonsten mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Beantwortet werden die Auskunftsersuchen auch über das e-Vergabeportal ausschließlich per E-Mail. Bedenken Sie bitte, dass Fragen oftmals erst bei der konkreten Angebotserstellung aufkommen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Erstellung Ihres Angebots.
Zur Angebotsabgabe: Die Angebote sind – ausschließlich – elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen. Die Abgabe des Angebots in Papierform ist unzulässig.
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform www.subreport.de: Tel. +49 (0) 221/98578-0.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt / Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
Berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt / Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2019/S 204-497075 (2019-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Abholung, Auflieferung und Zustellung der Ausgangspost von fünf Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen der Auftraggeberin....”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Auflieferung und Zustellung der Ausgangspost von fünf Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen der Auftraggeberin. Gegenstand des Auftrags sind Briefsendungen bis 1 000 Gramm.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 349636.23 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: PLZ-Regionen 01, 02, 03, 04, 06, 07, 08, 09
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Abholung, Auflieferung und Zustellung der Ausgangspost von fünf Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen. Gegenstand des Auftrags...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Auflieferung und Zustellung der Ausgangspost von fünf Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen. Gegenstand des Auftrags sind Briefsendungen bis 1 000 Gramm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Laufzeit/Zustellquote
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Es sind weitere, in der Leistungsbeschreibung näher bezeichnete Sendungsformate bis 1 000 Gramm anzubieten.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 204-497075
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019/15
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Postleistungen dezentral
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Media-Logistik GmbH
Postanschrift: Meinholdstraße 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 285898.60 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Post InhausServices GmbH
Postanschrift: Euskirchener Straße 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 198101.16 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 129337.16 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Main-PostLogistik GmbH
Postanschrift: Berner Straße 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97084
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 309897.32 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 252013.64 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
Berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2020/S 056-133515 (2020-03-17)