Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postfachservice- und Kurierdienstleistungen
2019004772
Produkte/Dienstleistungen: Kurierdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 366 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Leipzig
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 66 900 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten von einer der Vertragsparteien...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung des Auftragnehmers ist erstmals mit Wirkung zum 31.12.2021 möglich. Die maximale Vertragslaufzeit inkl. aller Verlängerungsoptionen beträgt 4 Jahre bis maximal 31.12.2023.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optional – Erweiterung der Einzelleistungen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Chemnitz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 500 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Berlin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 12 100 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Hamburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 10 300 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Paderborn
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Paderborn
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 16 100 💰
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mülheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mülheim
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 26 200 💰
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Krefeld
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krefeld
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 700 💰
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mannheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 11 500 💰
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stuttgart
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 13 700 💰
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Karlsruhe
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 14 000 💰
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: München
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 97 500 💰
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Heidenheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidenheim
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 56 700 💰
1️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erlangen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlangen
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 33 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Der Bieter muss über eine gültige Lizenz gemäß § 5 Postgesetz verfügen;
2) Es besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes zu dieser Ausschreibung kein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Der Bieter muss über eine gültige Lizenz gemäß § 5 Postgesetz verfügen;
2) Es besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes zu dieser Ausschreibung kein Entziehungsverfahren zu der erteilten Lizenz gemäß § 5 Postgesetz;
3) Datenschutz: Für die ausgeschriebene Leistung gelten die Regelungen zum Postgeheimnis und Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdienstleistungen des Postgesetzes (PostG). Diese Regelungen sind vom Bieter im Rahmen der Vertragsdurchführung zu beachten und einzuhalten.
Die aus dem Bereich der SBK erhaltenen Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden;
4) Datenschutz Nachunternehmer: Soweit der Bieter Nachunternehmen in die Dienstleistung einbezieht, hat er sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die oben benannten Regelungen einhält und den Nachunternehmer entsprechend vertraglich zu verpflichten. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Bieter und Nachunternehmer ist so zu gestalten, dass sie den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen SBK und Bieter einschließlich der Regelung zum Postgeheimnis und Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdiensten des PostG und der DSGVO sowie des BDSG/SGB in vollem Umfang entsprechen.
Der Bieter hat die Einhaltung dieser Pflichten beim Nachunternehmer regelmäßig zu überprüfen. Die vom Bieter mit dem Nachunternehmer geschlossenen Verträge sind der SBK auf Verlangen vorzulegen. Das Verhalten des Nachunternehmers ist dem Bieter wie eigenes Verhalten zuzurechnen.
Der Bieter hat durch vertragliche Regelungen mit dem Nachunternehmer der SBK Kontroll− und Prüfrecht beim Nachunternehmer einzuräumen.
Es müssen regelmäßig die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben überprüft werden. Regelmäßig heißt jährliche Kontrolle bzw. – sofortige Kontrolle bei Verdacht auf Vorkommnisse/Verstöße;
5) Verpflichtung Mitarbeiter auf Datenschutz: Der Bieter trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief− und Postgeheimnis beachten und einhalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Umsatz (Leistung) bezogen auf die letzten 3 Jahre:
Bitte geben Sie den Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand der letzten 3 Geschäftsjahre (ohne...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Umsatz (Leistung) bezogen auf die letzten 3 Jahre:
Bitte geben Sie den Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand der letzten 3 Geschäftsjahre (ohne Umsatzsteuer) an. Sofern das Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen wurde, ist eine Prognose abzugeben, sofern das Geschäftsjahr unterjährig läuft gilt z. B. 2017/2018. Der durchschnittliche jährliche Umsatz (ohne Umsatzsteuer) mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahren muss mindestens doppelt so hoch gewesen sein, wie der Bieter anhand seines Angebotes mit dieser Vergabe pro Jahr erwartet.
Als vergleichbare Leistungen werden ausschließlich Umsätze (ohne Umsatzsteuer) im Geschäftsfeld „Kurierdienstleistungen von Briefsendungen“ akzeptiert.
Nicht berücksichtigt werden dürfen verauslagte Kosten für Einziehungsentgelte und Nachporti.
2) Nachweis der Versicherung von Betriebsrisiken:
Der Bieter muss zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns über eine Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union
Verfügen.
Die Deckungssummen müssen mindestens:
— 3 000 000 EUR für Personenschäden pro Schadensfall,
— 1 000 000 EUR für Sachschäden pro Schadensfall,
— 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) i. H. v. 300 000 EUR umfasst jeweils maximiert auf 2 Schäden pro Versicherungsjahr, betragen.
Eine Kopie der Versicherungspolice ist bei Zuschlag/Vertragsabschluss vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensreferenzen:
„Unternehmensreferenzen" mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren.
Vergleichbar ist, wenn:
a) mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensreferenzen:
„Unternehmensreferenzen" mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren.
Vergleichbar ist, wenn:
a) mindestens Postfachleerung und Anlieferung und/oder Kurierdienstleistungen an mindestens 5 Tagen pro Woche mit taggleicher Anlieferung in der Stadt je Los;
b) es sich um ein bestehendes Vertragsverhältnis mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monate oder ein beendetes Vertragsverhältnis mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren handelt.
Bitte nennen Sie uns in Ihrem Konzept folgende Angaben je Referenz:
— Anschrift des Auftraggebers,
— Kontaktperson mit Kommunikationsdaten des Auftraggebers,
— Beschreibung der Referenzen: Gehen Sie dabei auf die geforderten Kriterien (Leistungsinhalt, Leistungstage, Dauer Vertragsverhältnis) ein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-05
11:00 📅
“Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die...”
Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 194-471693 (2019-10-04)
Ergänzende Angaben (2019-10-18)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 194-471693
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 5
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 6
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 7
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 8
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 9
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 10
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 11
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/ Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/ Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/ Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/ Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 12
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 13
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Text
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“1) Der Bieter muss über eine gültige Lizenz gemäß § 5 Postgesetz verfügen;
2) Es besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes zu dieser Ausschreibung kein...”
Text
1) Der Bieter muss über eine gültige Lizenz gemäß § 5 Postgesetz verfügen;
2) Es besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes zu dieser Ausschreibung kein Entziehungsverfahren zu der erteilten Lizenz gemäß § 5 Postgesetz;
3) Datenschutz: Für die ausgeschriebene Leistung gelten die Regelungen zum Postgeheimnis und Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdienstleistungen des Postgesetzes (PostG). Diese Regelungen sind vom Bieter im Rahmen der Vertragsdurchführung zu beachten und einzuhalten.
Die aus dem Bereich der SBK erhaltenen Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden.
4) Datenschutz Nachunternehmer: soweit der Bieter Nachunternehmen in die Dienstleistung einbezieht, hat er sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die oben benannten Regelungen einhält und den Nachunternehmer entsprechend vertraglich zu verpflichten. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Bieter und Nachunternehmer ist so zu gestalten, dass sie den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen SBK und Bieter einschließlich der Regelung zum Postgeheimnis und Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdiensten des PostG und der DSGVO sowie des BDSG/SGB in vollem Umfang entsprechen.
Der Bieter hat die Einhaltung dieser Pflichten beim Nachunternehmer regelmäßig zu überprüfen. Die vom Bieter mit dem Nachunternehmer geschlossenen Verträge sind der SBK auf Verlangen vorzulegen. Das Verhalten des Nachunternehmers ist dem Bieter wie eigenes Verhalten zuzurechnen.
Der Bieter hat durch vertragliche Regelungen mit dem Nachunternehmer der SBK Kontroll- und Prüfrecht beim Nachunternehmer einzuräumen.
Es müssen regelmäßig die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben überprüft werden. Regelmäßig heißt jährliche Kontrolle bzw. – sofortige Kontrolle bei Verdacht auf Vorkommnisse/Verstöße.
5) Verpflichtung Mitarbeiter auf Datenschutz: Der Bieter trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1) Der Bieter muss über eine gültige Lizenz gemäß § 5 Postgesetz verfügen;
2) Es besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes zu dieser Ausschreibung kein...”
Text
1) Der Bieter muss über eine gültige Lizenz gemäß § 5 Postgesetz verfügen;
2) Es besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes zu dieser Ausschreibung kein Entziehungsverfahren zu der erteilten Lizenz gemäß § 5 Postgesetz;
3) Datenschutz: Für die ausgeschriebene Leistung gelten die Regelungen zum Postgeheimnis und Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdienstleistungen des Postgesetzes (PostG). Diese Regelungen sind vom Bieter im Rahmen der Vertragsdurchführung zu beachten und einzuhalten.
Die aus dem Bereich der SBK erhaltenen Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden.
4) Datenschutz Nachunternehmer: Soweit der Bieter Nachunternehmen in die Dienstleistung einbezieht, hat er sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die oben benannten Regelungen einhält und den Nachunternehmer entsprechend vertraglich zu verpflichten. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Bieter und Nachunternehmer ist so zu gestalten, dass sie den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen SBK und Bieter einschließlich der Regelung zum Postgeheimnis und Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdiensten des PostG und der DSGVO sowie des BDSG/SGB in vollem Umfang entsprechen.
Der Bieter hat die Einhaltung dieser Pflichten beim Nachunternehmer regelmäßig zu überprüfen. Die vom Bieter mit dem Nachunternehmer geschlossenen Verträge sind der SBK auf Verlangen vorzulegen. Das Verhalten des Nachunternehmers ist dem Bieter wie eigenes Verhalten zuzurechnen.
Der Bieter hat durch vertragliche Regelungen mit dem Nachunternehmer der SBK Kontroll- und Prüfrecht beim Nachunternehmer einzuräumen.
Es müssen regelmäßig die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben überprüft werden. Regelmäßig heißt jährliche Kontrolle bzw. – sofortige Kontrolle bei Verdacht auf Vorkommnisse/Verstöße.
5) Verpflichtung Mitarbeiter auf Datenschutz: der Bieter trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 205-500429 (2019-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 366 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Optional – Erweiterung der Einzelleistungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 194-471693
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Leipzig
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Post AG
Postanschrift: Am Bremsenwerk 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 19 100 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Chemnitz
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13 600 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Berlin
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: drs Mail GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Teelbruch 104
Postort: Essen
Postleitzahl: 45219
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 29 100 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Hamburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 18 320 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Paderborn
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 40 500 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Mülheim
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10 400 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: Krefeld
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 29 100 💰
8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 8
Titel: Mannheim
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 30 700 💰
9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 9
Titel: Stuttgart
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13 100 💰
1️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel: Karlsruhe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 26 500 💰
1️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 11
Titel: München
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 92 300 💰
1️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 12
Titel: Heidenheim
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 77 400 💰
1️⃣3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 13
Titel: Erlangen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Im Teelbruch 104
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38 500 💰
Quelle: OJS 2019/S 240-589644 (2019-12-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: http://sbk.deutsche-evergabe.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postfachservice- und Kurierdienstleistungen
2019/S 205-500429
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 240-589644
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 29 100 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 144-383921 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 29 100 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 144-383931 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe/Ausschreibung umfasst die Abholung, Beförderung und Anlieferung der Eingangspost der SBK. Der Bieter hat die Eingangspost aus den Postfächern der DPAG abzuholen und an die jeweilige SBK-Stelle anzuliefern. In dem Zusammenhang muss der Bieter Kosten für Einziehungsentgelt und Nachporto verauslagen.
Darüber hinaus muss der Bieter für einige SBK-Stellen Kurierfahrten erledigen. Alle genannten Fahrten sind regelmäßig an festgelegten Tagen und Zeiten zu erbringen.
Abschnitt Nummer: II.2.4).
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 11
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 92 300 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2021/S 144-383933 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 13
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38 500 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 144-383934 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Heidenheim🏙️
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 12
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 77 400 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 144-383937 (2021-07-23)