Potenzialstudie zur Kraft-Wärme-Kopplung in NRW

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtigt die Durchführung einer Potenzialstudie zur Kraft-Wärme-Kopplung zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-15 Auftragsbekanntmachung
2019-09-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Referenznummer: 372019/37/ÖTEU
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtigt die Durchführung einer Potenzialstudie zur Kraft-Wärme-Kopplung zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: https://www.lanuv.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +49 2361 / 305-0 📞
Fax: +49 2361/305-3268 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YD3K/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YD3K 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 077-183367
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Bei den Fristen für die Erstangebote, die Verhandlungsgespräche und die finale Angebotsaufforderung der Vergabebestimmungen handelt es sich um die voraussichtlichen Fristen als Orientierungshilfe. Anpassungen sind möglich. Die endgültigen Fristen werden jeweils im Verlauf des Verfahrens bekannt gegeben Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YD3K
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel dieser Vergabe ist die Potenzialermittlung der Kraft-Wärme-Kopplung im Hinblick auf die Bereitstellung der benötigten Wärme und Kälte unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele in NRW bis zum Jahr 2050 sowie die Ausweisung kurzfristiger Maßnahmen, die wirtschaftlich umsetzbar sind und kurzfristig CO2 einsparen. So sollen die ungenutzten KWK-Potenziale aufgezeigt werden, um u. a. der öffentlichen Verwaltung, den Energieversorgern und der Wirtschaft die Ableitung von Handlungsoptionen zu ermöglichen. Dabei sind im Rahmen der Studie technisch und wirtschaftlich machbare KWK-Potenziale für Nordrhein-Westfalen zu identifizieren. Zudem sind Entwicklungen wie „Innovative KWK-Systeme“, ein möglicher Brennstoffwechsel zu Gas und auch die mit der Sektorenkopplung verbundenen Potenziale einzubeziehen.
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Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 45133 Essen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
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b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen;
c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU);
d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532__EU/Formular 533_EU).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) das Formblatt Referenzen, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen:
— mind. eine und max. 3 Referenzen im Bereich
des Energiemarktes NRW, die erkennen lassen, dass der Bieter über eine umfangreiche energiewirtschaftliche Expertise verfügt,
der leitungsgebundenen Wärmeversorgung,
der technischen Anlagen zur Strom- und Wärmeversorgung. Bei mind. einer Referenz muss es sich um KWK-Anlagen handeln,
der Zukunftstechnologien bei der Energieversorgung (Power-to-X, Speichertechniken, usw.),
der GIS-Analyse (insbesondere ArcGIS).
Insgesamt können maximal 15 Referenzen eingereicht werden. Die angegebenen Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Zusätzlich zu dem Formblatt Referenzen hat der Bieter zu allen angegebenen Referenzen eine Projektskizze einzureichen, in welcher das Projekt auf max. einer DIN-A 4-Seite beschrieben wird.
b) Mit dem Teilnahmeantrag sind Mitarbeiterprofile und eine Darstellung der Organisation des Projektteams und der Aufgabenzuordnung auf einzelne Personen einzureichen. Die für die Auftragsbearbeitung verantwortlichen Ansprechpartner/-innen sowie die eingeplanten Beschäftigten sind namentlich zu benennen.
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Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, die über die o. g. Referenzen abgebildet werden. D. h. einzelne Personen müssen diejenigen Kenntnisse beherrschen, die für den jeweiligen Aufgabenbereich benötigt werden. Dieser Nachweis kann dadurch erbracht werden, dass die Mitarbeiter bei den o. g. Referenzen des Bewerbers mitgearbeitet haben (eine Angabe mit Verweis auf die jeweilige Ziffer des Formblattes Referenzen mit einer kurzen Aufgabenbeschreibung der jeweiligen Person ist erforderlich).
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Der Nachweis kann alternativ aber auch dadurch erbracht werden, dass für die Mitarbeiter, die die jeweiligen Aufgaben übernehmen, insgesamt Referenzen mit einer kurzen Aufgabenbeschreibung der jeweiligen Person eingereicht werden, die sie bei einem anderen Arbeitgeber bearbeitet haben.
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Die angegebenen Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Für diesen Punkt ist ein firmeneigenes Dokument einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – FB 15
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YD3K/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den Fristen für die Erstangebote, die Verhandlungsgespräche und die finale Angebotsaufforderung der Vergabebestimmungen handelt es sich um die voraussichtlichen Fristen als Orientierungshilfe. Anpassungen sind möglich. Die endgültigen Fristen werden jeweils im Verlauf des Verfahrens bekannt gegeben
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Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YD3K

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-411-1691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251-411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB – Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB – Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat … /§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2019/S 077-183367 (2019-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 181-441399
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 077-183367
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YDT0

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel dieser Vergabe ist die Potenzialermittlung der Kraft-Wärme-Kopplung im Hinblick auf die Bereitstellung der benötigten Wärme und Kälte unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele in NRW bis zum Jahr 2050 sowie die Ausweisung kurzfristiger Maßnahmen, die wirtschaftlich umsetzbar sind und kurzfristig CO2 einsparen. So sollen die ungenutzten KWK-Potenziale aufgezeigt werden, um u.a. der öffentlichen Verwaltung, den Energieversorgern und der Wirtschaft die Ableitung von Handlungsoptionen zu ermöglichen. Dabei sind im Rahmen der Studie technisch und wirtschaftlich machbare KWK-Potenziale für Nordrhein-Westfalen zu identifizieren. Zudem sind Entwicklungen wie „Innovative KWK-Systeme“, ein möglicher Brennstoffwechsel zu Gas und auch die mit der Sektorenkopplung verbundenen Potenziale einzubeziehen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-17 📅
Name: Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM
Postanschrift: Wiener Straße 12
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪
Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB – Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 135 GWB – Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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Quelle: OJS 2019/S 181-441399 (2019-09-17)