Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research), in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
— 51 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen,
— 9 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Power Converters for Dipol and Quadrupol magnets for the HEBT of FAIR
33/50060434FAIR”
Produkte/Dienstleistungen: Regelbare Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion...”
Kurze Beschreibung
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research), in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
— 51 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen,
— 9 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – Power Converters for Normal Conducting Dipoles of HEBT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Regelbare Stromversorgung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Teilchenbeschleuniger📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research). in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
— 51 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 16 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 550-2500A benötigt, welche überwiegend aus der 400V Ebene, zum Teil aber aus dem Mittelspannungsnetz (20kV) versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
Die Aufteilung erfolgt in Losen, Los 2 bis Los 5!
— 9 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 2 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 900-1500A benötigt, aus der 400V Ebene versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
Die Aufteilung erfolgt im Los, Los 6!
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Ersatzteile pro Los
Es liegt einzig im Ermessen des Auftraggebers, ob die Option gezogen wird. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, diese Option zu...”
Beschreibung der Optionen
Ersatzteile pro Los
Es liegt einzig im Ermessen des Auftraggebers, ob die Option gezogen wird. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, diese Option zu ziehen. Das Angebot für die Option unterliegt einer Bindefrist von 1 Jahr.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 – Power Converters for Normal Conducting Dipoles of HEBT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4 – Power Converters for Normal Conducting Dipoles of HEBT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 5 – Power Converters for Normal Conducting Dipoles of HEBT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 6 – DC Power Converters for Normal Conducting Quadrupole magnets of HEBT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem FAIR Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem FAIR Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc.,
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – FAIR Formblatt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – auf dem FAIR Formblatt Unternehmensdarstellung,
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem FAIR Formblatt,
— Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der FAIR GmbH im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.
“Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten,...”
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Die FAIR GmbH nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
— Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB,
— ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht,
— unwiderrufliche Bürgschaften,
— kostenlos für die FAIR GmbH,
— ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank,
— in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung).
Sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf eine Unterauftragnehmer beruft, ist das FAIR Formblatt Unterauftragnehmer einzureichen. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Darlegung im FAIR Formblatt Referenzen – Bitte
Nachweis über vergleichbare Projekte, d. h. Power Converter im Strombereich von 500A-2500A mit...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Darlegung im FAIR Formblatt Referenzen – Bitte
Nachweis über vergleichbare Projekte, d. h. Power Converter im Strombereich von 500A-2500A mit Energierückspeisung und 20kV-Einspeisung!
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-30
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL:...”
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB),
— Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus,
— Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
***************************
FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s. u.) bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung / Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
Anmerkung: Sollte ein Bieter in einem Wertungskriterium schlechter als 5 Punkte bewertet werden, so führt das zum Ausschluss des Bieters für das jeweilige Los.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD3D
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 168-410367 (2019-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hochenergiestrahlführung (HEBT) ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen internationalen Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiprotons and Ion Research). in welcher Dipol- und Quadrupolmagnete zur Strahlablenkung bzw. Fokussierung verwendet werden.
Dazu werden folgende Magnetstromversorgungen benötigt:
— 51 Magnetstromversorgungen für Dipolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 16 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 550-2500 A benötigt, welche überwiegend aus der 400V Ebene, zum Teil aber aus dem Mittelspannungsnetz (20 kV) versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
Die Aufteilung erfolgt in Losen, Los 2 bis Los 5!
— 9 Magnetstromversorgungen für Quadrupolmagnete, welche sowohl im Pulsbetrieb, als auch für im DC-Betrieb verwendet werden sollen. Es werden 2 unterschiedliche Typen mit Ausgangsströmen von 900-1500 A benötigt, aus der 400V Ebene versorgt werden müssen. Die benötigte absolute Regelgenauigkeit beträgt 1 x 10-4*IN.
Die Aufteilung erfolgt im Los, Los 6!
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Detaillierungsgrad des Angebotes Qualität und Plausibilität des Lieferplans
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Einfachheit und Funktionalität der technischen Lösung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Auslastung der Leistungskomponenten
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“4. Konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur und Wartungsfreundlichkeit)”
Preis (Gewichtung): 30.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 168-410367
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD8D
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 219-537316 (2019-11-11)