Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PPrBln 322_19 EU TWB Ausbau 44 Tarn PKW
PPrBln 322_19 EU TWB Ausbau 44 Tarn PKW
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Ausbau von 44 Stück Basisfahrzeuge zum getarnten Pkw.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 555 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausbau von 44 Stück Basisfahrzeuge zum getarnten Pkw (TarnPkw) 2020
Das Verfahren wird aufgrund der geforderten und erforderlichen Vertraulichkeit gem. § 41...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausbau von 44 Stück Basisfahrzeuge zum getarnten Pkw (TarnPkw) 2020
Das Verfahren wird aufgrund der geforderten und erforderlichen Vertraulichkeit gem. § 41 (3) VgV mit einer vorgeschalteten Vertraulichkeitserklärung versehen.
Nur Bieter, die sich bewerben und die Vertraulichkeitserklärung und gewünschten Dokumente / Nachweise zur Eignung ausgefüllt und urschriftlich gezeichnet über iTWO tender elektronisch hochladen erhalten nachfolgend die vollständigen Angebotsunterlagen freigeschaltet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-10 📅
Datum des Endes: 2020-12-11 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU: Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU: Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“ in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Optional: Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
Optional: Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer;
Optional: Wirt-238 Erklaerung der...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste
Musterdokumentation
Zertifikat bzw. Maßnahmebeschreibung zur Gewährleistung der Qualität.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU;
Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO;
Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zuTariftreue_Mindestentgelt_SV.”
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-21
15:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-10 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 182-442530 (2019-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: PPrBln 322_19 EU
Postanschrift: Platzder Luftbrücke 6
Kontaktperson:
“Der Polizeipräsident in Berlin, Direktion Zentraler Service, Abteilung Finanzen, Dir ZS Fin 5, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin”
Telefon: +49 304664-795510📞
Fax: +49 304664-82299021 📠
URL: http://www.polizei.berlin.de🌏
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Ausbau von 44 Stück Basisfahrzeuge zum getarnten Pkw (TarnPkw) 2020.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 182-442530
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Quelle: OJS 2020/S 017-036444 (2020-01-23)