Vertraulichkeitserklärungsabfrage für die Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen für die Polizei Berlin:
Das Verfahren wird aufgrund der geforderten und erforderlichen Vertraulichkeit gem. § 41 (3) VgV mit einer vorgeschalteten Vertraulichkeitserklärung versehen.
Nur Bieter, die sich bewerben und die Vertraulichkeitserklärung ausgefüllt und urschriftlich gezeichnet über iTWO tender (Bieterkommunikation) hochladen oder über die E-Mail-Adresse: vergabestelle@polizei.berlin.de senden, erhalten nachfolgend die vollständigen Angebotsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PPrBln
PPrBln 111_19 EU
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Vertraulichkeitserklärungsabfrage für die Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen für die Polizei Berlin:
Das Verfahren...”
Kurze Beschreibung
Vertraulichkeitserklärungsabfrage für die Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen für die Polizei Berlin:
Das Verfahren wird aufgrund der geforderten und erforderlichen Vertraulichkeit gem. § 41 (3) VgV mit einer vorgeschalteten Vertraulichkeitserklärung versehen.
Nur Bieter, die sich bewerben und die Vertraulichkeitserklärung ausgefüllt und urschriftlich gezeichnet über iTWO tender (Bieterkommunikation) hochladen oder über die E-Mail-Adresse: vergabestelle@polizei.berlin.de senden, erhalten nachfolgend die vollständigen Angebotsunterlagen.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertraulichkeitserklärungsabfrage für die Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen:
Das Verfahren wird aufgrund der...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertraulichkeitserklärungsabfrage für die Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen:
Das Verfahren wird aufgrund der geforderten und erforderlichen Vertraulichkeit gem. § 41 (3) VgV mit einer vorgeschalteten Vertraulichkeitserklärung versehen.
Nur Bieter, die diese ausgefüllt und urschriftlich gezeichnet über iTWO tender (Bieterkommunikation) hochladen oder über die E-Mail-Adresse: vergabestelle@polizei.berlin.de senden, erhalten nachfolgend die vollständigen Angebotsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-13 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vertraulichkeitserklärungsabfrage für die Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen für die Polizei Berlin:
Das Verfahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vertraulichkeitserklärungsabfrage für die Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen für die Polizei Berlin:
Das Verfahren wird aufgrund der geforderten und erforderlichen Vertraulichkeit gem. § 41 (3) VgV mit einer vorgeschalteten Vertraulichkeitserklärung versehen.
Nur Bieter, die sich bewerben und die Vertraulichkeitserklärung ausgefüllt und urschriftlich gezeichnet über iTWO tender (Bieterkommunikation) hochladen oder über die E-Mail-Adresse: vergabestelle@polizei.berlin.de senden, erhalten nachfolgend die vollständigen Angebotsunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Das Verfahren wird aufgrund der geforderten und erforderlichen Vertraulichkeit gem. § 41 (3) VgV mit einer vorgeschalteten Vertraulichkeitserklärung versehen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-13
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-13
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nicht öffentlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 071-167420 (2019-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen - geschPkw SUV 2019 -
PPrBln 111_19 EU”
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen - geschPkw SUV 2019.” Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von einem Stück geschützter geländegängiger Personenkraftwagen - geschPkw SUV 2019.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 071-167420
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 105-255643 (2019-05-31)