Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Press- und Thermoformanlage für thermoplastische Composites
Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Maschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung einer Press- und Thermoformanlage für thermoplastische Composites (Anlage); Neugerät.”
1️⃣
Ort der Leistung: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu liefernde Press- und Thermoformanlage für Faserverbundwerkstoffe soll die Realisierung von großen Serienbauteilen in einem teilautomatisierten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu liefernde Press- und Thermoformanlage für Faserverbundwerkstoffe soll die Realisierung von großen Serienbauteilen in einem teilautomatisierten Fertigungsprozess ermöglichen. Die Anlage soll mit einer IR-Erwärmungseinheit für die Erwärmung verschiedenster thermoplastischer Faserverbundwerkstoffstrukturen, einem universellen Materialhandlingsystem sowie einem optional verwendbaren Bolt-on-Spritzaggregat ausgestattet sein. Neben den klassischen Pressverfahren für FKV-Bauteile soll diese Anlage sowohl die Herstellung großflächiger Thermoformbauteile mit kontinuierlicher Faserverstärkung als auch die Herstellung von Hybridbauteilen ermöglichen, die zusätzlich mit lang- und kurzfaserverstärkten Polymeren hinterspritzt werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 17
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vgl. Angaben im tabellarischem Leistungsverzeichnis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Bei mehreren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bietergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2));
2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 3);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 4);
4) Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 5), falls erforderlich;
5) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 6), falls erforderlich.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 7).
“Der im Rahmen dieser Ausschreibung geforderte Mindestgesamtumsatz je Geschäftsjahr beträgt 6 500 000 EUR.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
1) Aussagekräftige Darstellung von 3 Referenzen über vergleichbare Lieferungen (Anlage 8);
2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2016 bis 2018 (Anlage 9).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Es ist mindestens 1 vergleichbare Referenz des Bieters zu vergleichbaren Lieferleistungen vorzulegen aus dem Zeitraum von 2010 bis heute,
— unter...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Es ist mindestens 1 vergleichbare Referenz des Bieters zu vergleichbaren Lieferleistungen vorzulegen aus dem Zeitraum von 2010 bis heute,
— unter „vergleichbarer Lieferleistung“ sind im weitesten Sinne automatisierte Fertigungsanlagen für die Verarbeitung von faserverstärkten Verbundwerkstoffen im Press- und Umformverfahren zu verstehen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Verarbeitung thermoplastischer Faserkunststoffverbunde.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 11) und zur Tariftreuenach § 3 LTTG (Anlage 10) abzugeben. Bei...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 11) und zur Tariftreuenach § 3 LTTG (Anlage 10) abzugeben. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-04
11:00 📅
“1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter (Subreport) herunter geladen werden;
b) Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber...”
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter (Subreport) herunter geladen werden;
b) Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und mit Namen des Erklärenden zu versehen;
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht form- und fristgerechte Angebote oder solche, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
d) Fragen sind ausschließlich über die Plattform Subreport zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bietergemeinschaften:
a) Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen;
b) Liegt bei einem Mitglied einer Bietergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden;
c) Bei Bietergemeinschaften ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe (§ 47 VgV):
a) Beabsichtigen Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden;
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen;
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stellen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge (§ 36 VgV):
a) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen;
b) Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung gemäß Ziffer III.1.1) und III.2) für den Unterauftragnehmer vorzulegen;
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stellen, hat er vor Zuschlagserteilung unaufgefordert als Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft- und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer@mwvlw.rlp.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragstellen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft- und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer@mwvlw.rlp.de📧
Quelle: OJS 2019/S 155-381847 (2019-08-09)
Ergänzende Angaben (2019-09-27)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 155-381847
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-10-04 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-08 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-10-04 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-08 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2019/S 190-461999 (2019-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 000 000 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 155-381847
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LANGZAUNER GmbH
Postanschrift: Lambrechten 52
Postort: Lambrechten
Postleitzahl: 4772
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Österreich 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 000 000 💰
“1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter (Subreport) herunter geladen werden.
b) Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber...”
1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter (Subreport) herunter geladen werden.
b) Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und mit Namen des Erklärenden zu versehen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht form- und fristgerechte Angebote oder solche, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
d) Fragen sind ausschließlich über die Plattform Subreport zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2. Bietergemeinschaften:
a) Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
b) Liegt bei einem Mitglied einer Bietergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
c) Bei Bietergemeinschaften ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
3. Eignungsleihe (§ 47 VgV) a) Beabsichtigen Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stellen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4. Unteraufträge (§ 36 VgV):
a) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung gemäß Ziffer III.1.1) und III.2) für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stellen, hat er vor Zuschlagserteilung unaufgefordert als Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragstellen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 090-214445 (2020-05-06)