Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine unterschriebene Eigenerklärung (vorformuliert in der Angebotserklärung),
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass keine strafrechtlichen Verurteilungen der verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
— dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, erfüllt werden,
— dass das Unternehmen ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen sind oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
— dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen das Unternehmen vorliegen und eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt wird und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt werden,
— dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind.
Der Bieter erklärt ausschließlich unternehmerisch tätig zu sein und folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Eintrag ins Handelsregister,
— Unternehmen von gewisser Größe, mit eigenem Personalstamm,
— Wirtschaftliche Unabhängigkeit vom NDR, nennenswerter Umsatz (>50 %) mit anderen Kunden, (jährlich plausibel nachzuweisen),
— Unternehmen trägt eigenes unternehmerisches Risiko (Geschäftsräume, Technik, Personal),
— Ausübung der Tätigkeiten außerhalb des NDR,
— Unternehmen hat Dispositionsgewalt über die zu erbringenden Leistungen und ihre Mitarbeiter,
— Unternehmen benennt einen zentralen Ansprechpartner benennen, der die Erfüllung und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses innerhalb der Firma eigenverantwortlich und ohne Einflussnahme durch NDR-Bereiche steuert,
— Keine Tätigkeiten auf Abruf,
— Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, die beim NDR „gesperrt“ sind, was schriftlich zuzusichern ist.
Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag mit abnahmefähiger Leistung/konkreter Leistungsbeschreibung (konkrete Projekte mit entsprechender Projektbefristung), möglichst Pauschalpreis
Unternehmen/Geschäftsführer arbeitet nicht parallel als freier Mitarbeiter für den NDR