In der München Klinik (MüK) werden alle stationären Patientenakten digitalisiert und im Pegasos Archivsystem archiviert. Befunde werden z.T. im Klinischen System digital erfasst oder per Scan nachträglich digitalisiert. Die digitalen Akten sind inhaltlich strukturiert und damit als Grundlage für eine Liquidation geeignet, dies wurde vom derzeitigen externen Dienstleister für die Ab-rechnung bestätigt.
Ambulante Patientenakten sind derzeit nicht vollständig archiviert, derzeit sind nur die digital erhobenen Daten und Befunde aus den klinischen Systemen in Pegasos archiviert.
Ziel der digitalen Archivierung ist vor allem der laufende Zugriff auf die Akten und die Einsparung der Archivkosten, sowie die Umstellung der Kodierung auf Basis der digitalen Akte bei einer zeitnahen (ca. 1 Woche nach Entlassung) Digitalisierung und anschließenden Entsorgung der Akten sowie die damit verbundene Umstellung der Erstellung der Privatliquidation aus der elektronischen Akte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Privatliquidation
1760/19
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Kurze Beschreibung:
“In der München Klinik (MüK) werden alle stationären Patientenakten digitalisiert und im Pegasos Archivsystem archiviert. Befunde werden z.T. im Klinischen...”
Kurze Beschreibung
In der München Klinik (MüK) werden alle stationären Patientenakten digitalisiert und im Pegasos Archivsystem archiviert. Befunde werden z.T. im Klinischen System digital erfasst oder per Scan nachträglich digitalisiert. Die digitalen Akten sind inhaltlich strukturiert und damit als Grundlage für eine Liquidation geeignet, dies wurde vom derzeitigen externen Dienstleister für die Ab-rechnung bestätigt.
Ambulante Patientenakten sind derzeit nicht vollständig archiviert, derzeit sind nur die digital erhobenen Daten und Befunde aus den klinischen Systemen in Pegasos archiviert.
Ziel der digitalen Archivierung ist vor allem der laufende Zugriff auf die Akten und die Einsparung der Archivkosten, sowie die Umstellung der Kodierung auf Basis der digitalen Akte bei einer zeitnahen (ca. 1 Woche nach Entlassung) Digitalisierung und anschließenden Entsorgung der Akten sowie die damit verbundene Umstellung der Erstellung der Privatliquidation aus der elektronischen Akte.
A) Ausgangslage
Die München Klinik hat die Privatliquidation und das Inkasso mit einem Jahresumsatz von rd. 41 Mio. EUR (inkl. ambulante Leistungen der Chefärzte ohne Liquidationsrecht) an einen externen Dienstleister vergeben, folgende Varianten sind zu unterscheiden:
a) Altverträgler, d. h. Chefärzte mit Liquidationsrecht.
(weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden)
b) Neuverträgler, d.h. Chefärzte ohne Liquidationsrecht.
(weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden)
B) Bedürfnisse und Anforderungen (derzeitiger Stand):
Neben den in den Vergabeunterlagen dargestellten Aufgaben der Abrechnung und Beitreibung sind vom Dienstleister umfassende Berichtspflichten über die Entwicklung der Rechnungsausgänge und der Zahlungseingänge zu erfüllen, sowohl für das Gesamtunternehmen als auch für die einzelnen Chefärzte. Die Umsätze sind monatlich vom Dienstleister als Buchungsdateien an die MüK zu übergeben .Der Dienstleister organisiert in Absprache mit den Fachabteilungen die Aktenübergabe und Schulungen bezüglich rechtlicher Entwicklungen und der erforderlichen Dokumentation. Ferner sind durch ihn Kostenvoranschläge, Vorauskasse und Endabrechnung der Privatliquidationen für ausländische Patienten, die zum Zweck der Krankenhausbehandlung nach Deutschland einreisen (Medizintouristen), zu erstellen.
C) Ziele der Beschaffung
Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern ist es, die schnelle digitale Verfügbarmachung sämtlicher abrechnungsrelevanter Dokumente durch die Nutzung der installierten Digitalisierungsprozesse, basierend auf den Erfahrungen des Auftragnehmers zu erreichen.
Die weiteren Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auswertungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Digitalisierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Total Cost of Ownership (TCO)
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 96
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofen eine vertragliche Verlängerung Gegenstand der Beschaffung sein wird, wird diese im Rahmen der Dialogphasen sichtbar und spätestens mit Aufforderung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sofen eine vertragliche Verlängerung Gegenstand der Beschaffung sein wird, wird diese im Rahmen der Dialogphasen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber fordert die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet das Klinikum...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet das Klinikum die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet das Klinikum im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die 3 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Ersten Lösungsvorschlags aufgefordert.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt (die detaillierten Informationen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen):
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers (Mio. EUR p.a.) in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen,, vgl. Ziffer C. II Nr. 3 der Vergabeunterlagen;
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Vergabeunterlagen;
c) Auswahlkriterium 3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13 der Vergabeunterlagen.
Grundsätzlich werden die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Dialogphasensichtbar und spätestens mit Aufforderung zur...”
Beschreibung der Optionen
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Dialogphasensichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV).
2) Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
5) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
“Zu 3)
Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 5 Millionen EUR netto in den...”
Zu 3)
Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 5 Millionen EUR netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren auf.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände in Gesundheitseinrichtungen
9) Erklärung zum geplanten Einsatz von Nachunternehmern
10) Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer – falls zutreffend.
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
11) Nachweis nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar
12) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Nachweis einer datenschutzrechtlichen Zertifizierung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 7)
Der Bewerber weist mindestens 3 geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“14) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
16) Erklärung zur Einhaltung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
14) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
16) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG;
17) Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend;
18) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung;
19) Scientology-Schutzerklärung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-05
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des...”
A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert,müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig;
B) Keine losweise Vergabe
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben.
C) Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle der München Klinik innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle der München Klinik zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle der München Klinik einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammereinleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5Y18F
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind;
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten;
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.