Problemabfallentsorgung aus Haushalten im Landkreis Cochem-Zell für die Jahre 2020-2022

Kreiswerke Cochem-Zell

Bereitstellung einer mobilen Anlage für Sonderabfall-Kleinmengen (Schadstoffmobil) zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und Kleingewerbe (in haushaltsüblichen Mengen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-28 Auftragsbekanntmachung
2019-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung einer mobilen Anlage für Sonderabfall-Kleinmengen (Schadstoffmobil) zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und Kleingewerbe (in haushaltsüblichen Mengen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Cochem-Zell 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreiswerke Cochem-Zell
Postanschrift: Vor den Birken 6
Postleitzahl: 56814
Postort: Faid
Kontakt
Internetadresse: http://www.cochem-zell.de 🌏
E-Mail: cochem@bieteranfrage.de 📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E54267549 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E54267549 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 125-305926
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einsatz der mobilen Annahmestelle (Schadstoffmobil):
Insgesamt werden derzeit 102 Standorte in den 89 Ortsgemeinden im Landkreis Cochem-Zell zweimal jährlich zur Sammlung angefahren. Diese Standorte werden derzeit in 11 ganztägigen Touren angefahren. Die Annahme der Sonderabfälle geschieht in an den durch die Kreisverwaltung jeweils festgesetzten Standplätzen. Die Kreisverwaltung setzt in Absprache mit dem Anbieter die Termine und Standzeiten für ein Kalenderjahr fest. Die Entsorgung erfolgt durch den Auftragnehmer über das Sammelentsorgungsverfahren gemäß der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung- NachwV).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Eine einmalige Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr durch den Auftraggeber ist möglich (Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Eine einmalige Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr durch den Auftraggeber ist möglich (Verlängerungsoption).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet des Landkreises Cochem-Zell

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder dessen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung. Oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
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— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
— Angaben zu Insolvenzverfahren, Liquidation,
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
— Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen:
— mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren.
2) Angabe zu Arbeitskräften:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Ergänzung zu Eigenerklärung zur Eignung),
— ausgebildetes Personal nach den gesetzlichen Vorgaben der TRGS 520 und der GGV-SEB, GGAV 2002 dokumentiert durch die Ausbildungsbescheinigung,
— ärztliches Attest über die Untersuchung des Personals, dokumentiert durch die Bescheinigung eines zugelassenen Arbeitsmediziners.
3) Angaben/Nachweise zur technischen Ausstattung;
— Öffentlich-rechtliche Zulassung zum Betrieb der Sammelstelle,
— Vorlage der Zertifizierung zum „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 52 KRW-/AbfG,
— Sammelentsorgungs-/Sammelverwertungsnachweise einschließlich der Zuweisungsbescheide durch die SAM oder die Bestätigung der SAM (Blatt 8 Sammelentsorgungs-/Sammelverwertungsnachweis),
— Fahrzeugausstattung entsprechend den Richtlinien der TRGS 520 und entsprechend den Regeln der GGVSEB; GGAV bescheinigt durch den Fahrzeughersteller,
— Nachweis eines genehmigten Zwischenlagers,
— Darstellung der Verwertungs- und Entsorgungswege der Abfälle.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen:
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.cochem-zell.de 🌏
Dokumente URL: www.subreport.de/E54267549 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH
Postanschrift: Auf dem Kalk 5
Postort: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Telefon: +49 26029973890 📞
Fax: +49 32121239232 📠
Land: Westerwaldkreis 🏙️
Internetadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabeberatungsstelle.de/aktuelle-ausschreibungen 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport.de/E54267549 🌏
URL der Dokumente: www.subreport.de/E54267549 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters;
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2) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden;
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4) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten;
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5) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform;
6) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen;
7) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 125-305926 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 175 665 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 201-489380
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 125-305926
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Bei dem unter Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert. Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag erteilt wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des jeweils bezuschlagtem Unternehmens einzustufen. Daher wird der endgültige Auftragswert nicht mitgeteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Insgesamt werden derzeit 102 Standorte in den 89 Ortsgemeinden im Landkreis Cochem-Zell zweimal jährlich zur Sammlung angefahren. Diese Standorte werden derzeit in 11 ganztägigen Touren angefahren. Die Annahme der Sonderabfälle geschieht in an den durch die Kreisverwaltung jeweils festgesetzten Standplätzen. Die Kreisverwaltung setzt in Absprache mit dem Anbieter die Termine und Standzeiten für ein Kalenderjahr fest. Die Entsorgung erfolgt durch den Auftragnehmer über das Sammelentsorgungsverfahren gemäß der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung-NachwV).
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Zusätzliche Informationen:
Bei dem unter Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert. Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag erteilt wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des jeweils bezuschlagtem Unternehmens einzustufen. Daher wird der endgültige Auftragswert nicht mitgeteilt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-07 📅
Name: Hunsrück Sondertransport GmbH
Postanschrift: Industriestraße 9
Postort: Hoppstädten-Weiersbach
Postleitzahl: 55768
Land: Deutschland 🇩🇪
Birkenfeld 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 175 665 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.
Quelle: OJS 2019/S 201-489380 (2019-10-15)