Bereitstellung einer mobilen Anlage für Sonderabfall-Kleinmengen (Schadstoffmobil) zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und Kleingewerbe (in haushaltsüblichen Mengen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung einer mobilen Anlage für Sonderabfall-Kleinmengen (Schadstoffmobil) zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und Kleingewerbe...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung einer mobilen Anlage für Sonderabfall-Kleinmengen (Schadstoffmobil) zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und Kleingewerbe (in haushaltsüblichen Mengen).
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 125-305926
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
“Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2019/S 125-305926 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 175 665 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei dem unter Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) handelt es...”
Bei dem unter Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert. Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag erteilt wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des jeweils bezuschlagtem Unternehmens einzustufen. Daher wird der endgültige Auftragswert nicht mitgeteilt.
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Quelle: OJS 2019/S 201-489380 (2019-10-15)