Programmbegleitung im Förderprogramm im Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Stadtumbau“, Programmteil Aufwertung für das Fördergebiet Stadtmitte Böhlen

Stadt Böhlen

Die Stadt Böhlen hat aufgrund eines Stadtratsbeschlusses Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau“, Programmteil Aufwertung – Programmjahr 2018 beantragt. Diese wurden aufgrund des Zuwendungsbescheides vom 15.11.2018 für den Bewilligungszeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2022 bewilligt. Der Beginn der Gesamtmaßnahme ist im Bescheid vom 15.11.2018 mit dem 15.11.2018 und das geplante Ende des Durchführungszeitraumes mit dem 31.12.2027 angegeben. Die Antragstellung dieser Fördermittel wurde durch die STEG Stadtentwicklung GmbH, Niederlassung Dresden unterstützt. Für die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der Maßnahme im Fördergebiet „Stadtmitte“ soll nun ein externes Büro beauftragt werden. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die vollständig auf der Internetseite eVergabe und auf der Internetseite http://www.stadt-boehlen.de/de/ veröffentlicht sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: SU01/2019
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Böhlen hat aufgrund eines Stadtratsbeschlusses Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau“, Programmteil Aufwertung – Programmjahr 2018 beantragt. Diese wurden aufgrund des Zuwendungsbescheides vom 15.11.2018 für den Bewilligungszeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2022 bewilligt. Der Beginn der Gesamtmaßnahme ist im Bescheid vom 15.11.2018 mit dem 15.11.2018 und das geplante Ende des Durchführungszeitraumes mit dem 31.12.2027 angegeben. Die Antragstellung dieser Fördermittel wurde durch die STEG Stadtentwicklung GmbH, Niederlassung Dresden unterstützt. Für die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der Maßnahme im Fördergebiet „Stadtmitte“ soll nun ein externes Büro beauftragt werden. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die vollständig auf der Internetseite eVergabe und auf der Internetseite http://www.stadt-boehlen.de/de/ veröffentlicht sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Böhlen
Postanschrift: Karl-Marx-Straße
Postleitzahl: 04564
Postort: Böhlen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-boehlen.de/de/ 🌏
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-boehlen.de 📧
Telefon: +49 49342066090 📞
Fax: +49 4934206609090 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2054826/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-098382
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die vollständig auf der Internetseite eVergabe und auf der Internetseite http://www.stadt-boehlen.de/de/ zur Verfügung stehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 930 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind sämtliche Betreuungsleistungen im Programmgebiet „Stadtumbau" zunächst für den Zeitraum 1.5.2019 bis 31.12.2020 bzw. optional Verlängerungen um jeweils ein Jahr, bis zum voraussichtlichen Maßnahmeende 2022 bzw. bis maximal zum voraussichtlich geplanten Ende des Durchführungszeitraumes 31.12.2027.
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Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die vollständig auf der Internetseite eVergabe und auf der Internetseite http://www.stadt-boehlen.de/de/.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Optional jeweils um ein Jahr bis zum voraussichtlichen Maßnahmeende 2022; bzw. bis maximal zum voraussichtlichen, geplanten Ende des Durchführungszeitraumes 31.12.2027.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Zeitraum 1.5.2019 bis 31.12.2020
Stufe 2 und jeweils fortfolgende Stufen: jeweils Beauftragung für ein weiteres Jahr bis zum voraussichtlichen Maßnahmeende 2022 bzw. bis maximal zum voraussichtlichen, geplanten Ende des Durchführungszeitraumes 31.12.2027.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die vollständig auf der Internetseite eVergabe und auf der Internetseite
http://www.stadt-boehlen.de/de/ zur Verfügung stehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Böhlen, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister in dem EU-Staat in dem der Bewerber tätig ist, mithin auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft oder/und der Kommunalberatung und/oder der Rechtswissenschaften und/oder Ingenieurwissenschaften;
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b) Vorlage des Handelsregisterauszuges bei Gesellschaften;
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Bewerberunternehmen oder mit Hilfe von Nachunternehmern-Bewerbergemeinschaften sind nicht zugelassen). Sollte die Leistungserbringung mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird;
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d) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber oder eventuell tätige Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind;
e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB bestehen;
f) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; bedient sich der Bewerber eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung desselben/derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann.
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Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind, sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und der Vordruck EEE stehen bei eVergabe und auch unter http://www.stadt-boehlen.de/de/ zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Der Auftraggeber wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine Frist setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz in 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum 2016-2018, der/die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben. Die jeweiligen Gesamtumsätze der Bewerber und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein.
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b) Erklärung zum Umsatz bei einschlägigen Beratungsleistungen (Programmbegleitung von Kommunen bei Förderprogrammen jeglicher Art) in Geschäftsjahren im Zeitraum 2016-2018, der/die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben. Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Beratungsleistungen der Bewerber und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein
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c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, dass in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsgebers nachgewiesen werden, in der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und die Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Für den Nachunternehmer muss ebenfalls ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
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d) Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und der Vordruck EEE stehen bei eVergabe und auch unter http://www.stadt-boehlen.de/de/ zur Verfügung.
Mindeststandards:
Geforderte Mindeststandards:
— Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum von 2016-2018 von 500 000,00 EUR netto,
— Umsatz bei einschlägigen Beratungsleistungen im Zeitraum 2016-2018 von 250 000,00 EUR netto insgesamt,
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden bzw. Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflicht-versicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen,
— Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und der Vordruck EEE stehen bei eVergabe und auch unter http://www.stadt-boehlen.de/de/ zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Der Auftraggeber wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine Frist setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe der mittleren Anzahl von Mitarbeitern in 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum 2016-2018, der/die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
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b) eindeutige Benennung des Projektleiters und des Projektstellvertreters und dessen Qualifikation; die Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters im Bereich Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architekt und/oder Ingenieurwissenschaften und des Projektstellvertreters Bereich Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architekt und/oder Ingenieurwissenschaften. Die Berufserfahrung des Projektleiters und des Projektstellvertreters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Die/der Nachunternehmer benennen den Projektleiter oder den Projektstellvertreters einschließlich der beruflichen Qualifikation in den vorgenannten Bereichen nur dann, wenn die jeweilige Funktion in der Zusammenarbeit mit dem Bewerber übernommen werden soll. Die Berufserfahrung des Projektleiters und/oder des Projektstellvertreters ist dann ebenfalls jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
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c) Angabe von mindestens 5 Referenzen für vergleichbare Beratungsleistungen (Programmbegleitung von Kommunen bei Förderprogrammen jeglicher Art). Die/der Nachunternehmer benennen ebenfalls Referenzen wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Referenzen des Bewerbers und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein.
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Als vergleichbare Referenzen sind solche Programmbegleitungen von Kommunen bei Förderprogrammen jeglicher Art anzusehen.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Die 5 geforderten Referenzen müssen im Referenzzeitraum zwischen 2014 und 2018 liegen, die Referenzleistungen müssen jedenfalls in diesem Zeitraum nachweislich begonnen und/oder nachweislich abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros,
— ggf. Benennung des Nachunternehmers,
— Projektbezeichnung,
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters,
— Projektlaufzeit,
— Projektvolumen brutto insgesamt,
— Benennung der beauftragten, jeweils selbst erbrachte Leistungen,
— Honorar,
— Einhaltung des Terminrahmens,
— Angabe des Auftraggebers einschließlich Kontaktdaten.
Sonstiges:
Die Angaben zu den Referenzen im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten zu beschränken. Die im Teilnahmeantrag enthalten Formulare zu den Referenzen sind dabei zu verwenden.
Mindeststandards:
— durchschnittliche Anzahl von mindestens 20 Mitarbeitern im Zeitraum 2016-2018,
— 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter im Bereich der Betriebswirtschaft und/oder der Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architekt und/oder Ingenieurwissenschaften und 3 Jahre Berufserfahrung für den Projektstellvertreter im Bereich Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architekt und/oder Ingenieurwissenschaften,
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— die 5 geforderte Referenzen müssen im Referenzzeitraum zwischen 2014 und 2018 liegen, die Referenzleistungen müssen jedenfalls in diesem Zeitraum nachweislich begonnen und/oder nachweislich abgeschlossen sein.
Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und Vordruck EEE stehen bei eVergabe und auch unter http://www.stadt-boehlen.de/de/ zur Verfügung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Kommunalberatung, Architekten, Stadtplanung,Ingenieure

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben, der die formellen Mindestkriterien/-Anforderungen erfüllt, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber, sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und fachlichen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die zur Verhandlung aufgefordert werden. Die einzureichenden Unterlagen sind vollständig auszufüllen und durch eine vertretungsberechtigte Person handschriftlich gegenzuzeichnen. Es sind die auf der Internetseite eVergabe und http://www.stadt-boehlen.de/de/ eingestellten Formulare zwingend zu verwenden. Die geforderten Nachweise sind vorzulegen. Ist die Vertretungsberechtigung nicht gesellschaftsrechtlich offensichtlich, ist diese nachzuweisen (z. B. Prokura). Sind die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter von der weiteren Auftragsvergabe ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die begrenzte Auswahl der begrenzten Anzahl der Bewerber:
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Die Wertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt nach den folgenden Kriterien durch Zuordnung der jeweils erreichten Punktwerte. Die Kriterien bilden: durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum 2016-2018 (max. 5 Punkte erreichbar); durchschnittlicher Umsatz bei einschlägigen Beratungsleistungen in Geschäftsjahren im Zeitraum von 2016-2018 (max. 5 Punkte erreichbar); die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter von 3 Jahren im Zeitraum 2016-2018 (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Projektleiters (max. 5 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Projektstellvertreters (max. 5 Punkte erreichbar);Anzahl der Referenzen der Ausschreibung wie nachfolgend beschrieben (max. 5 Punkte erreichbar).
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Die Wertung erfolgt nach der auf der Internetseite eVergabe und http://www.stadt-boehlen.de/de/ dargestellten Bewertungsmatrix.
Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis max. 5 beschränkt. Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung durch Losentscheid. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Umsetzungkonzeptes/ Herangehensweise an die ausgeschriebene Leistung / Darstellung der Vorgehensweise bei der Abrechnung von Fördermitteln
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an ein Referenzprojekt mit vergleichbarer Aufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Projektteams/örtliche und zeitliche Verfügbarkeit des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Kosten/Honorar unter Berücksichtigung der VwV StBauE des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Kostenkriterium (Gewichtung): 20

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Böhlen, Karl- Marx-Straße 5, 04564 Böhlen
Adresse des Käuferprofils: http://www.stadt-boehlen.de/de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2054826/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist digital bei eVergabe einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. nicht digital eingereichte Bewerbungen bei eVergabe werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
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b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler Form an den Auftraggeber unter eVergabe spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter eVergabe bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht,
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt,
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen,
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
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Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist der Auftraggeberin bis zum Ende der Teilnahmefrist auf eVergabe, mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
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— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
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Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und der Vordruck EEE stehen bei eVergabe und auch unter http://www.stadt-boehlen.de/de/ zur Verfügung.
Es wird daraufhin gewiesen, dass sämtlichen Bietern alle erfolgten Vorarbeiten durch die STEG Stadtentwicklung GmbH; Niederlassung Dresden, Bodenbacher Str. 97, 01277 Dresden gestellt worden sind. Es ist der STEG Stadtentwicklung GmbH daher möglich, sich neuerlich an dieser Ausschreibung zu bewerben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen, Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 493419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 493419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Sachsen, Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig
Quelle: OJS 2019/S 043-098382 (2019-02-26)