Beschreibung der Beschaffung
1) Die Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG (nachfolgend: „MVK“) betreibt am Standort Theodor-Heuss-Ring 30, 24114 Kiel ein Müllheizkraftwerk. In der Anlage werden jährlich bis zu 140 000 Mg Siedlungsabfälle (Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche und andere Gewerbeabfälle) umweltverträglich thermisch behandelt;
2) Die MVK beabsichtigt, die Anlage an dem bestehenden Standort um eine Linie zur Mono-Klärschlammverbrennung mit stationärer Wirbelschichtfeuerung sowie integrierter Phosphorrückgewinnung zu erweitern. Die Linie zur Klärschlammverbrennung (nachfolgend: „Klärschlammverbrennungsanlage“) wird auf bis 120 000 Mg Originalsubstanz („OS“) ausgelegt sein. Bei dem von der MVK angestrebten Gehalt an Trockensubstanz („TS“) von 25 % werden ca. 30 000 Mg TS thermisch verwertet. Die MVK geht davon aus, dass nach der thermischen Verwertung ca. 12 000 Mg Asche verbleiben.
Die Klärschlammverbrennungsanlage wird ausschließlich kommunale Klärschlämme, entwässert und ausgefault, verarbeiten.
Die MVK bereitet die Planung, Genehmigung und Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage mit Phosphorrückgewinnung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung selbst vor. Die MVK wird die Klärschlammverbrennungsanlage auch selbst betreiben.
Es ist beabsichtigt, die Klärschlammverbrennungsanlage spätestens zum 1.1.2024 fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen. Die Klärschlammverbrennungsanlage soll den Betrieb für mindestens 20 Jahre aufrechterhalten.
3) Eine wesentliche Anforderung an den Projektpartner (nachfolgend: „PP“) im Rahmen des Projektes „Klärschlammverbrennung mit integrierter Phosphorrückgewinnung Kiel“ (nachfolgend: das „Projekt“) ist es, der MVK zur thermischen Verwertung durch die Klärschlammverbrennungsanlage taugliche Klärschlämme anzuliefern und der MVK hierfür ein Entgelt zu zahlen. Die Klärschlämme sind frei Bunkerkante bei der MVK anzuliefern.
3.1) Wesentliche Anforderung an den PP ist es, den Stoffstrom der Klärschlämme über bis zu 120 000 Mg so zu steuern, dass ein reibungsloser und durchgängiger Betrieb der Klärschlammverbrennungsanlage bei der MVK gesichert ist. Sollte der Stoffstrom nicht in dem vereinbarten Maße gesichert sein, so hat der PP die MVK wirtschaftlich so zu stellen, als hätte die MVK den vereinbarten Stoffstrom thermisch verwerten können;
3.2) Eine weitere wesentliche Anforderung an den PP ist es, im Falle von Anlagenrevisionen oder Anlagenstillständen der Klärschlammverbrennungsanlage die umweltgerechte und allen sonstigen Vorgaben entsprechende anderweitige Verwertung bzw. Entsorgung von bis zu 120 000 Mg OS Klärschlamm zu übernehmen. Die Verpflichtung des PP versteht sich einschließlich des Transportes und einschließlich der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben wie beispielsweise der Rückgewinnung des in dem Klärschlamm enthaltenen Phosphors.
4) Sofern und soweit die Landeshauptstadt Kiel (nachfolgend: „LHK“) die auf ihrem Gebiet anfallenden ca. 30 000 Mg OS Klärschlämme (nachfolgend: „Kieler Schlämme“) zur Verwertung bzw. Entsorgung ausschreiben sollte, wird sich die MVK bemühen, den Zuschlag zu erhalten.
4.1) Sollte die MVK den Zuschlag für die Kieler Schlämme erhalten, würde sich die Möglichkeit aber auch Verpflichtung des PP zur Anlieferung von Klärschlämmen bei der MVK von 120 000 Mg OS um ca. 30 000 Mg OS auf 90 000 Mg OS reduzieren. Nicht aber reduzieren würde sich die Verpflichtung des PP zur Verwertung bzw. Entsorgung im Falle von Anlagenrevisionen und Anlagenstillständen (vgl. Nummer 3.2)
4.2) Zudem ist Anforderung an den PP, als Subunternehmer der MVK, den Transport der Kieler Schlämme zur MVK durchzuführen. Diese Anforderung wird seitens der MVK nur abgerufen, wenn die LHK den Transport der Kieler Schlämme und die Verwertung bzw. die Entsorgung der Kieler Schlämme einheitlich ausschreiben sollte.
Fortsetzung unter VI.3)