Der Erfolg aktueller Entwicklungen wie die Initiative Industrie 4.0 oder das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) ist unter anderem zwingend von dem Einsatz sicherer Kommunikationsprotokolle abhängig. OPC UA wird dabei eine zentrale Rolle zugeschrieben. Im Rahmen des Projektes 406 ist eine Analyse der Security-Funktionen und eine Marktanalyse zu den implementierten Security-Funktionen aus dem Standard „OPC UA“ durchzuführen. Es handelt sich um eine Aktualisierung der Studie „OPC UA-Sicherheitsanalyse“ vom 25.4.2016. Dabei sind die Veränderungen der Spezifikationen seit der letzten Untersuchung zu betrachten. Aus der Marktanalyse sind Nutzungsgrad der Security-Funktionen, Erfahrungen, Verbreitungsgrad des Protokolls und Umsetzungsprobleme zu ermitteln und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 406
Kurze Beschreibung:
Der Erfolg aktueller Entwicklungen wie die Initiative Industrie 4.0 oder das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) ist unter anderem zwingend von dem Einsatz sicherer Kommunikationsprotokolle abhängig. OPC UA wird dabei eine zentrale Rolle zugeschrieben.
Im Rahmen des Projektes 406 ist eine Analyse der Security-Funktionen und eine Marktanalyse zu den implementierten Security-Funktionen aus dem Standard „OPC UA“ durchzuführen. Es handelt sich um eine Aktualisierung der Studie „OPC UA-Sicherheitsanalyse“ vom 25.4.2016. Dabei sind die Veränderungen der Spezifikationen seit der letzten Untersuchung zu betrachten. Aus der Marktanalyse sind Nutzungsgrad der Security-Funktionen, Erfahrungen, Verbreitungsgrad des Protokolls und Umsetzungsprobleme zu ermitteln und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erstellen.
Der Erfolg aktueller Entwicklungen wie die Initiative Industrie 4.0 oder das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) ist unter anderem zwingend von dem Einsatz sicherer Kommunikationsprotokolle abhängig. OPC UA wird dabei eine zentrale Rolle zugeschrieben.
Im Rahmen des Projektes 406 ist eine Analyse der Security-Funktionen und eine Marktanalyse zu den implementierten Security-Funktionen aus dem Standard „OPC UA“ durchzuführen. Es handelt sich um eine Aktualisierung der Studie „OPC UA-Sicherheitsanalyse“ vom 25.4.2016. Dabei sind die Veränderungen der Spezifikationen seit der letzten Untersuchung zu betrachten. Aus der Marktanalyse sind Nutzungsgrad der Security-Funktionen, Erfahrungen, Verbreitungsgrad des Protokolls und Umsetzungsprobleme zu ermitteln und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erstellen.
Der Erfolg aktueller Entwicklungen wie die Initiative Industrie 4.0 oder das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) ist unter anderem zwingend von dem Einsatz sicherer Kommunikationsprotokolle abhängig. OPC UA wird dabei eine zentrale Rolle zugeschrieben.
Der Erfolg aktueller Entwicklungen wie die Initiative Industrie 4.0 oder das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) ist unter anderem zwingend von dem Einsatz sicherer Kommunikationsprotokolle abhängig. OPC UA wird dabei eine zentrale Rolle zugeschrieben.
Im Rahmen des Projektes 406 ist eine Analyse der Security-Funktionen und eine Marktanalyse zu den implementierten Security-Funktionen aus dem Standard „OPC UA“ durchzuführen. Es handelt sich um eine Aktualisierung der Studie „OPC UA-Sicherheitsanalyse“ vom 25.4.2016. Dabei sind die Veränderungen der Spezifikationen seit der letzten Untersuchung zu betrachten. Aus der Marktanalyse sind Nutzungsgrad der Security-Funktionen, Erfahrungen, Verbreitungsgrad des Protokolls und Umsetzungsprobleme zu ermitteln und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erstellen.
Im Rahmen des Projektes 406 ist eine Analyse der Security-Funktionen und eine Marktanalyse zu den implementierten Security-Funktionen aus dem Standard „OPC UA“ durchzuführen. Es handelt sich um eine Aktualisierung der Studie „OPC UA-Sicherheitsanalyse“ vom 25.4.2016. Dabei sind die Veränderungen der Spezifikationen seit der letzten Untersuchung zu betrachten. Aus der Marktanalyse sind Nutzungsgrad der Security-Funktionen, Erfahrungen, Verbreitungsgrad des Protokolls und Umsetzungsprobleme zu ermitteln und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erstellen.
s. II.1.4).
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
I) Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
II) Referenzen: OPC UA oder in der Analyse anderer Maschinenprotokolle
Benennen Sie die Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekte im Bereich OPC UA oder anderer Maschinenprotokolle (in denen Security mit betrachtet wurde), die in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass OPC UA ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
Benennen Sie die Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekte im Bereich OPC UA oder anderer Maschinenprotokolle (in denen Security mit betrachtet wurde), die in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass OPC UA ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Ansprechpartner,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands/der Tätigkeit,
— Dauer,
— Auftragsvolumen.
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Mindestvoraussetzung: Benennung und Beschreibung von mindestens 2 Referenzen.
III. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 152-375099 (2019-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 464308.36 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-19 📅
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 464308.36 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.