Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung der BSI TR-03121 bzw. BSI TR-03122 sowie eine Anpassung der Conformance Test Suite, an die durch die weiterentwickelte BSI TR-03122 neuen und geänderten Testfälle. Zusätzlich soll eine Anforderungs- und Schnittstellenspezifikation für einen nationalen Biometric Matching Service (BMS) erstellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 410 TP 2: Weiterentwicklung TR-Biometrie für Smart Borders
P 410/2
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung der BSI TR-03121 bzw. BSI TR-03122 sowie eine Anpassung der Conformance Test Suite, an die durch die...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung der BSI TR-03121 bzw. BSI TR-03122 sowie eine Anpassung der Conformance Test Suite, an die durch die weiterentwickelte BSI TR-03122 neuen und geänderten Testfälle. Zusätzlich soll eine Anforderungs- und Schnittstellenspezifikation für einen nationalen Biometric Matching Service (BMS) erstellt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben, II.1.4
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 9
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Firmenprofil
Erstellen Sie vom Generalunternehmer bzw. vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein aussagekräftiges Firmenprofil. Die Darstellung muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Firmenprofil
Erstellen Sie vom Generalunternehmer bzw. vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein aussagekräftiges Firmenprofil. Die Darstellung muss in tabellarischer Form erfolgen. Gehen Sie im Falle einer Bietergemeinschaft auf die Aufteilung der zu erbringenden Leistung auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ein,
— Unterauftragnehmer
Werden wesentliche Teile der angebotenen Leistung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht (siehe Ziffer 1.1 des Angebotsformulars), so sind diese Unternehmen inkl. der von ihnen durchzuführenden Leistungen genau zu benennen. Erstellen Sie von jedem Unterauftragnehmer zudem ein aussagekräftiges Firmenprofil. Wird die Leistung ohne Mitwirkung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht, so beantworten Sie dieses Eignungskriterium bitte mit „Kein Unterauftragnehmer“. Die Weitergabe von wesentlichen Projektteilen an nicht genannte Unterauftragnehmer ist nicht erlaubt,
— Ausschluss eines Interessenskonflikts
Ziel ist ein unvoreingenommenes Untersuchungsergebnis, bei dem Neutralität des Untersuchenden nachgewiesen werden kann. Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung sind die bei dem Projekt eingesetzten Mitarbeiter. Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor. Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums,
— Referenzen: „Biometrie in hoheitlichen Anwendungen“
Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Biometrie in hoheitlichen Anwendungen“ nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht. Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum das beschriebene Projekt aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllt und somit als Referenz geeignet ist. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Mindestvoraussetzung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer Referenz,
— Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat. Mindestvoraussetzung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-07
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 090-216106 (2019-05-07)
Ergänzende Angaben (2019-05-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 090-216106
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-06-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-24 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-08-07 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: 2
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-06-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-24 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2019/S 101-245386 (2019-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 410 550 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben, II.1.4).
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 090-216106
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: P 410/2
Titel: Projekt 410 TP 2: Weiterentwicklung TR-Biometrie für Smart Borders
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: secunet Security Networks AG
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 410 550 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 219-538085 (2019-11-11)