Der Standard Common Criteria und Common Evaluation Methodology sowie damit verbundene Evaluierungsstandards werden in der internationalen Working Group ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 fortentwickelt. Der Auftragnehmer muss als ein in der Common Criteria qualifiziertes und im deutschen CC-Prüfschema anerkanntes Unternehmen in der ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 sowie dem deutschen Spiegelgremium DIN NIA 043-01-27-03 im Rahmen des Projektes 413 für das BSI die folgenden Leistungen erbringen: — Begleitung und Pflege von Standardisierungsprojekten mit Entwürfen, Vorlagen und Themenvorschlägen in hoher sprachlicher und fachlicher Qualität, — fachliche Beratung des BSI und seiner nationalen und internationalen Partner in den Standardisierungsaktivitäten, — Unterstützung der Sitzungen der beiden genannten Gremien mit fachlichen und informellen Beiträgen vor Ort, — Vor- und Nachbereitung der Standardisierungsaktivitäten und Sitzungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 413
Kurze Beschreibung:
Der Standard Common Criteria und Common Evaluation Methodology sowie damit verbundene Evaluierungsstandards werden in der internationalen Working Group ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 fortentwickelt.
Der Auftragnehmer muss als ein in der Common Criteria qualifiziertes und im deutschen CC-Prüfschema anerkanntes Unternehmen in der ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 sowie dem deutschen Spiegelgremium DIN NIA 043-01-27-03 im Rahmen des Projektes 413 für das BSI die folgenden Leistungen erbringen:
— Begleitung und Pflege von Standardisierungsprojekten mit Entwürfen, Vorlagen und Themenvorschlägen in hoher sprachlicher und fachlicher Qualität,
— fachliche Beratung des BSI und seiner nationalen und internationalen Partner in den Standardisierungsaktivitäten,
— Unterstützung der Sitzungen der beiden genannten Gremien mit fachlichen und informellen Beiträgen vor Ort,
— Vor- und Nachbereitung der Standardisierungsaktivitäten und Sitzungen.
Der Standard Common Criteria und Common Evaluation Methodology sowie damit verbundene Evaluierungsstandards werden in der internationalen Working Group ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 fortentwickelt.
Der Auftragnehmer muss als ein in der Common Criteria qualifiziertes und im deutschen CC-Prüfschema anerkanntes Unternehmen in der ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 sowie dem deutschen Spiegelgremium DIN NIA 043-01-27-03 im Rahmen des Projektes 413 für das BSI die folgenden Leistungen erbringen:
— Begleitung und Pflege von Standardisierungsprojekten mit Entwürfen, Vorlagen und Themenvorschlägen in hoher sprachlicher und fachlicher Qualität,
— fachliche Beratung des BSI und seiner nationalen und internationalen Partner in den Standardisierungsaktivitäten,
— Unterstützung der Sitzungen der beiden genannten Gremien mit fachlichen und informellen Beiträgen vor Ort,
— Vor- und Nachbereitung der Standardisierungsaktivitäten und Sitzungen.
Der Standard Common Criteria und Common Evaluation Methodology sowie damit verbundene Evaluierungsstandards werden in der internationalen Working Group ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 fortentwickelt.
Der Auftragnehmer muss als ein in der Common Criteria qualifiziertes und im deutschen CC-Prüfschema anerkanntes Unternehmen in der ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 sowie dem deutschen Spiegelgremium DIN NIA 043-01-27-03 im Rahmen des Projektes 413 für das BSI die folgenden Leistungen erbringen:
Der Auftragnehmer muss als ein in der Common Criteria qualifiziertes und im deutschen CC-Prüfschema anerkanntes Unternehmen in der ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 sowie dem deutschen Spiegelgremium DIN NIA 043-01-27-03 im Rahmen des Projektes 413 für das BSI die folgenden Leistungen erbringen:
— Begleitung und Pflege von Standardisierungsprojekten mit Entwürfen, Vorlagen und Themenvorschlägen in hoher sprachlicher und fachlicher Qualität,
— fachliche Beratung des BSI und seiner nationalen und internationalen Partner in den Standardisierungsaktivitäten,
— Unterstützung der Sitzungen der beiden genannten Gremien mit fachlichen und informellen Beiträgen vor Ort,
— Vor- und Nachbereitung der Standardisierungsaktivitäten und Sitzungen.
S. II.1.4).
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Enthält Optionale Laufzeitverlängerung um 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen: S. II.2.7)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Fachliche Eignung nach dem deutschen Schema der Common Criteria
Belegen Sie, dass Sie über ein BSI-Zertifikat als CC-Prüfstelle verfügen und die Anforderungen an eine Re-Zertifizierung erfüllen, also innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens eine EAL4 Zertifizierung durchgeführt haben.
Gehen Sie dabei auch kurz auf die Details der durchgeführten EAL4 Zertifizierung (Produkt und Auftraggeber, Darstellung der durchgeführten Evaluationsaktivitäten mit Bezug auf die geprüften Produktkomponenten, Dauer, Zeitpunkt der Zertifizierung, etc.) ein.
Gehen Sie dabei auch kurz auf die Details der durchgeführten EAL4 Zertifizierung (Produkt und Auftraggeber, Darstellung der durchgeführten Evaluationsaktivitäten mit Bezug auf die geprüften Produktkomponenten, Dauer, Zeitpunkt der Zertifizierung, etc.) ein.
Mindestanforderung: Das BSI-Zertifikat als CC-Prüfstelle sowie die EAL4 Zertifizierung konnte nachgewiesen werden;
2) Mitgliedschaft im Standardisierungsgremium DIN NIA 043-01-27-03
Mindestanforderung: Im Angebot konnte über den Zeitraum der letzten 3 Jahre die kontinuierliche Mitgliedschaft im Standardisierungsgremium DIN NIA 043-01-27-03 nachgewiesen werden;
3) Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt bspw. vor, wenn der AN hinsichtlich mindestens einer der in Kapitel 2 definierten Leistungspositionen in einer Verpflichtung zu einem anderen Auftraggeber als dem BSI steht oder in wirtschaftlich abhängiger Beziehung zu einem anderen Unternehmen steht, das hinsichtlich mindestens einer der in Kapitel 2 definierten Leistungspositionen von einem anderen Auftraggeber als dem BSI beauftragt wurde oder für ein anderes Gremium der Organisationen DIN oder ISO/IEC verpflichtet ist.
Ein Interessenskonflikt liegt bspw. vor, wenn der AN hinsichtlich mindestens einer der in Kapitel 2 definierten Leistungspositionen in einer Verpflichtung zu einem anderen Auftraggeber als dem BSI steht oder in wirtschaftlich abhängiger Beziehung zu einem anderen Unternehmen steht, das hinsichtlich mindestens einer der in Kapitel 2 definierten Leistungspositionen von einem anderen Auftraggeber als dem BSI beauftragt wurde oder für ein anderes Gremium der Organisationen DIN oder ISO/IEC verpflichtet ist.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 196-476179 (2019-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Standard Common Criteria und Common Evaluation Methodology sowie damit verbundene Evaluierungsstandards werden in der internationalen Working Group ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 fortentwickelt.
Der Auftragnehmer muss als ein in der Common Criteria qualifiziertes und im deutschen CC-Prüfschema anerkanntes Unternehmen in der ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 sowie dem deutschen Spiegelgremium DIN NIA 043-01-27-03 im Rahmen des Projektes 413 für das BSI die folgenden Leistungen erbringen:
— Begleitung und Pflege von Standardisierungsprojekten mit Entwürfen, Vorlagen und Themenvorschlägen in hoher sprachlicher und fachlicher Qualität;
— Fachliche Beratung des BSI und seiner nationalen und internationalen Partner in den Standardisierungsaktivitäten;
— Unterstützung der Sitzungen der beiden genannten Gremien mit fachlichen und informellen Beiträgen vor Ort;
— Vor- und Nachbereitung der Standardisierungsaktivitäten und Sitzungen.
Der Standard Common Criteria und Common Evaluation Methodology sowie damit verbundene Evaluierungsstandards werden in der internationalen Working Group ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 fortentwickelt.
Der Auftragnehmer muss als ein in der Common Criteria qualifiziertes und im deutschen CC-Prüfschema anerkanntes Unternehmen in der ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 sowie dem deutschen Spiegelgremium DIN NIA 043-01-27-03 im Rahmen des Projektes 413 für das BSI die folgenden Leistungen erbringen:
— Begleitung und Pflege von Standardisierungsprojekten mit Entwürfen, Vorlagen und Themenvorschlägen in hoher sprachlicher und fachlicher Qualität;
— Fachliche Beratung des BSI und seiner nationalen und internationalen Partner in den Standardisierungsaktivitäten;
— Unterstützung der Sitzungen der beiden genannten Gremien mit fachlichen und informellen Beiträgen vor Ort;
— Vor- und Nachbereitung der Standardisierungsaktivitäten und Sitzungen.
Gesamtwert des Auftrags: 377 550 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-17 📅
Name: TÜV Informationstechnik GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪 Essen, Kreisfreie Stadt
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Name: secuvera GmbH
Postort: Gäufelden
Land: Böblingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 377 550 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.