Projekt 431: Untersuchung zu IP-Fragmentierung und Maßnahmen gegen DNS-Cache-Poisoning (Frag-DNS)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Im Rahmen dieses Projektes soll eine Studie zu IP-Fragmentation und Maßnahmen gegen DNS-Cache-Poisoning-Angriffen erstellt werden. Hierfür müssen Messungen zu IP-Fragmentierung im Internet und Untersuchungen zu Maßnahmen zum Schutz von DNS-Resolvern durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Studie soll davon ausgegangen werden, dass es grundsätzlich möglich ist, Einträge im Cache zu manipulieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-18 Auftragsbekanntmachung
2020-02-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 431
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Projektes soll eine Studie zu IP-Fragmentation und Maßnahmen gegen DNS-Cache-Poisoning-Angriffen erstellt werden. Hierfür müssen Messungen zu IP-Fragmentierung im Internet und Untersuchungen zu Maßnahmen zum Schutz von DNS-Resolvern durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Studie soll davon ausgegangen werden, dass es grundsätzlich möglich ist, Einträge im Cache zu manipulieren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.bsi.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270893 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270893 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 139-342623
ABl. S-Ausgabe: 139

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s. II.1.4).
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
I) Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal. Bitte mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.
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Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise vor, wenn Sie oder Ihr Unterauftragnehmer die vom BSI gewünschten Informationen als eigene Geschäftsgeheimnisse ansehen und diese daher nicht vollständig preisgeben möchten.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
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Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270893 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
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Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 139-342623 (2019-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 277217.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 037-088174
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 139-342623
ABl. S-Ausgabe: 37

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-03 📅
Name: becon GmbH
Postanschrift: Hauptstr. 8b
Postort: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Name: sys4 AG
Postanschrift: Schleißheimer Straße 26
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 277217.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
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Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 037-088174 (2020-02-19)