Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Geforderte Nachweise zur persönlichen Lage:
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemein-schaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens in Kopie, oder ein vergleichbarer Nachweis bei nicht eingetragenen Bietern, nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
(bei Bietergemeinschaft: von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft)
2. Der Bieter verfügt quantitativ und qualitativ über geeignetes Fachpersonal zur Umsetzung der in der Projekt- und Leistungsbeschreibung benannten Aufgaben und Ziele.
Eigenerklärung über die Benennung und Darstellung der für die Aufgabenumsetzung verantwortlichen Person(en) unter Angabe der Projektleitung und deren Stellvertretung sowie weiterer an der Durchführung des Projekts vorgesehene Mitarbeitende unter Angabe ihrer Qualifikation, der Berufserfahrung und den bisher durchgeführten Projekten. Die konkrete Aufgabenwahrnehmung bei der Auftragsumsetzung ist darzustellen.
Es werden folgende Qualifikationen und Erfahrungen von den für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Personen erwartet:
— Erfahrung im Quartiersmanagement (quartiersmanagementähnlichen Projekten),
— Die für die Öffentlichkeitsarbeitsarbeit vorgesehenen Personen verfügen über Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit oder verfügen über einen Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Ausbildung (Master, Magister, Bachelor, Diplom, Ausbildung oder auch adäquate Fortbildung),
— Für die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6.2 (Stellenbesetzung des Quartiersmanagements) formulierten Mindestanforderungen zur Qualifikationen des für die Dauer der Vertragsleistung einzusetzenden Personals sind zwingend zu beachten:
1 Fachkraft: Qualifikationen im Bereich Stadt- und Quartiersentwicklung, mindestens Abschluss Bachelor oder vergleichbar im Bereich Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Geographie, Architektur oder vergleichbarer planerischer Ausrichtung. Alternativ sozialpädagogische/sozialarbeiterische Fachrichtung mit Schwerpunkt auf Quartiers- und Stadtentwicklung.
1 Fachkraft: Abschluss Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder vergleichbar.
Sollte die konkrete Benennung der vorgesehenen Mitarbeitenden in Einzelfällen noch nicht möglich sein, so ist es auch zulässig, in allgemeiner Art zu beschreiben, welche Personen mit welchen Qualifikationen und Berufserfahrungen zur Erfüllung des Auftragsgegenstandes eingestellt werden.
(bei Bietergemeinschaft: von Bietergemeinschaft insgesamt)