Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt S4 (Ost) Planlaufmanagement Planungskoordinierung
19FEI41279
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: Projekt S4 (Ost) Planlaufmanagement Planungskoordinierung.
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Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Projekt S4 (Ost) Planlaufmanagement Planungskoordinierung. In dem Projekt S4 wird ein Planlaufmanager und ein Planungskoordinator benötigt die mit Hilfe von...”
Beschreibung der Beschaffung
Projekt S4 (Ost) Planlaufmanagement Planungskoordinierung. In dem Projekt S4 wird ein Planlaufmanager und ein Planungskoordinator benötigt die mit Hilfe von EPLASS koordinieren und managen. Siehe Unterlagen zu 19FEI41279.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Projekt S4 (Ost) Planlaufmanagement Planungskoordinierung. In dem Projekt S4 wird ein Planlaufmanager und ein Planungskoordinator benötigt die mit Hilfe von...”
Beschreibung der Optionen
Projekt S4 (Ost) Planlaufmanagement Planungskoordinierung. In dem Projekt S4 wird ein Planlaufmanager und ein Planungskoordinator benötigt die mit Hilfe von EPLASS koordinieren und managen. Siehe Unterlagen zu 19FEI41279.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen zu 19FEI41279
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Teilnahmeantrag 19FEI41279 beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweise über die Qualifikation des Projektteams,
— Nachweise von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen,
— Nachweise des Arbeitsortes.
Alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweise über die Qualifikation des Projektteams,
— Nachweise von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen,
— Nachweise des Arbeitsortes.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Teilnahmeantrag 19FEI41279 beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft
In Höhe von 8 % v. H. der Brutto-Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-17
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 245-604330 (2019-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-15) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 245-604330
Auftragsvergabe
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Titel: Projekt S4 (Ost) Planlaufmanagement Planungskoordinierung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Vergabevorgang 19FEI41279 „Projekt S4 (Ost) Planlaufmanagement Planungskoordinierung“
Wird aufgehoben.
Folgende Gründe...”
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Vergabevorgang 19FEI41279 „Projekt S4 (Ost) Planlaufmanagement Planungskoordinierung“
Wird aufgehoben.
Folgende Gründe haben uns zu dieser Maßnahme geführt:
Im Zuge des Vergabeverfahrens wurde die Terminschiene für den Planfeststellungsbeschluss durch das EBA weitere Male angepasst. Zunächst nannte das EBA im Januar 2020 für die Fertigstellung des Planfeststellungsbeschluss Anfang 2. Quartal 2020. Mitte Februar 2020 folgte die Mitteilung durch das EBA, dass erst im September 2020 der Planfeststellungsbeschluss erwartet werden kann. Gesicherte Aussagen zum Planfeststellungsbeschluss für den PFA 2 liegen ebenfalls nicht vor.
Desweiteren mussten diesbezüglich die Unterlagen überprüft / angepasst werden und dabei wurde festgestellt das die Vergabe unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien nicht weiter fortgesetzt werden kann. Die bestehende Datenlage ermöglichte keine erschöpfende Leistungsbeschreibung. Durch die terminlichen Verzögerungen bei der Planfeststellung sind die Vergabeunterlagen müssen diese umfassend angepasst werden.
Das Projekt ist in regelmäßigen Austausch mit dem EBA, um verbindliche Terminauskünfte zu erhalten. Sobald genauere Informationen zur Fertigstellung des Planfeststellungsbeschluss vor-liegen, die die für den Leistungsumfang und auch das Leistungssoll erforderlichen Rahmenbe-dingungen fixieren, werden die Vergabeunterlagen grundlegend überarbeitet und nochmals veröffentlicht.
An der Stelle entschuldigen wir uns bei den beteiligten Bietern und hoffen das Sie sich bei unseren nächsten Ausschreibung beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 138-340595 (2020-07-15)