Ausschreibungsgegenstand ist die strategische, fachliche, organisatorische und technische Beratung zur Reorganisation des IKT-Dienstleisters der Thüringer Landesverwaltung. Zu leisten sind die strategische und konzeptionelle Planung, sowie die steuernde und qualitätssichernde Unterstützung im Programmmanagement und Teilprojektmanagement über den gesamten Programmzyklus. Erforderlich ist ein übergreifend unterstützendes Agieren zur Umsetzung aller Maßnahmenpakete in enger Abstimmung mit der zentralen Aufgabenplanung. In Teilen ist eine zeitweise Übernahme operativer Managementtätigkeiten erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: TLRZ-V-18-080
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die strategische, fachliche, organisatorische und technische Beratung zur Reorganisation des IKT-Dienstleisters der Thüringer Landesverwaltung. Zu leisten sind die strategische und konzeptionelle Planung, sowie die steuernde und qualitätssichernde Unterstützung im Programmmanagement und Teilprojektmanagement über den gesamten Programmzyklus. Erforderlich ist ein übergreifend unterstützendes Agieren zur Umsetzung aller Maßnahmenpakete in enger Abstimmung mit der zentralen Aufgabenplanung. In Teilen ist eine zeitweise Übernahme operativer Managementtätigkeiten erforderlich.
Ausschreibungsgegenstand ist die strategische, fachliche, organisatorische und technische Beratung zur Reorganisation des IKT-Dienstleisters der Thüringer Landesverwaltung. Zu leisten sind die strategische und konzeptionelle Planung, sowie die steuernde und qualitätssichernde Unterstützung im Programmmanagement und Teilprojektmanagement über den gesamten Programmzyklus. Erforderlich ist ein übergreifend unterstützendes Agieren zur Umsetzung aller Maßnahmenpakete in enger Abstimmung mit der zentralen Aufgabenplanung. In Teilen ist eine zeitweise Übernahme operativer Managementtätigkeiten erforderlich.
(1) Die Einreichung hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
(2) Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. einfache Richtwertmethode nach UfAB angewendet. Es muss eine Mindestpunktzahl von 750 der maximal zu erreichenden Leistungspunkte von 1 250 erzielt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
(1) Die Einreichung hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
(2) Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. einfache Richtwertmethode nach UfAB angewendet. Es muss eine Mindestpunktzahl von 750 der maximal zu erreichenden Leistungspunkte von 1 250 erzielt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht für den Auftraggeber das Recht zur 2-maligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr (Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Es besteht für den Auftraggeber das Recht zur 2-maligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr (Verlängerungsoption).
Zusätzliche Informationen:
(1) Die Einreichung hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
(2) Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. einfache Richtwertmethode nach UfAB angewendet. Es muss eine Mindestpunktzahl von 750 der maximal zu erreichenden Leistungspunkte von 1 250 erzielt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
(2) Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. einfache Richtwertmethode nach UfAB angewendet. Es muss eine Mindestpunktzahl von 750 der maximal zu erreichenden Leistungspunkte von 1 250 erzielt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt;
1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt;
2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten)beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche, insbesondere die strategische Beratung öffentlicher IT-Dienstleister und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden;
2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten)beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche, insbesondere die strategische Beratung öffentlicher IT-Dienstleister und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden;
3) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
3) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
4) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen;
4) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen;
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine entsprechende Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine entsprechende Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Dem Angebot sind als Anlage jeweils mindestens 2 Referenzen für die 3 Leistungsgegenstände:
(1) Begleitung eines erfolgreichen Programms zur (Neu-)Aufstellung von Datenverarbeitungsdienstleistern zu zentralen IKT-Dienstleistern;
(2) Beratende und ausführende Unterstützung eines IT-Dienstleisters beim (Neu-)Aufbau seines Servicekataloges
(3) Beratende Unterstützung eines IT-Dienstleisters bei der Rechenzentrums-Planung, Rechenzentrums-Umzugsplanung und Rechenzentrumsmigration
Beizulegen.
Die einzureichenden Referenzen müssen für zentrale IKT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung eines Bundeslandes oder der öffentlichen Verwaltung des Bundes erbracht worden sein. Pro Leistungsgegenstand muss mindestens eine Referenz für einen IKT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung eines Bundeslandes erbracht worden sein.
Die einzureichenden Referenzen müssen für zentrale IKT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung eines Bundeslandes oder der öffentlichen Verwaltung des Bundes erbracht worden sein. Pro Leistungsgegenstand muss mindestens eine Referenz für einen IKT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung eines Bundeslandes erbracht worden sein.
Es bestehen folgende weitere Mindestanforderungen an die Referenzen:
1) Bezeichnung des Projekts, das Gegenstand der Referenzleistung ist.
2) Angabe des Auftraggebers der Referenz mit:
2.1) Name, Adresse und
2.2) Angabe ob die Referenz aus dem Bereich Bund oder Bundesland stammt und
2.3) Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Mit der Benennung wird einer telefonischen Nachfrage oder der Nachfrage per E-Mail des Auftraggebers beim Auftraggeber der Referenz zugestimmt.
2.3) Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Mit der Benennung wird einer telefonischen Nachfrage oder der Nachfrage per E-Mail des Auftraggebers beim Auftraggeber der Referenz zugestimmt.
3) Nennung des Ausführungszeitraumes (von … bis);
4) Angaben zum Inhalt der im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen, die Angaben sind in einer ausführlichen Beschreibung (mit Angabe welche Leistungen vom Referenznehmer selbst und welche durch andere Unternehmen erbracht wurden) beizulegen:
4.1) Angabe ob das Projekt die Begleitung eines erfolgreichen Programms zur (Neu-)Aufstellung eines Datenverarbeitungsdienstleisters zu einem zentralen IKT-Dienstleister umfasste;
4.2) Angabe ob das Projekt die beratende und ausführende Unterstützung eines IT-Diestleisters beim (Neu-)Aufbau seines Servicekataloges umfasste;
4.3) Angabe ob das Projekt die beratende Unterstützung eines IT-Dienstleisters bei der Rechenzentrums-Planung, Rechenzentrumsumzugsplanung und Rechenzentrumsmigration umfasste.
5) Angabe des Umsatzes (netto in Euro), den der Referenznehmer bislang selbst (also ohne etwaige Dritte/Nachunternehmer) in der Referenz mit dort erbrachten Leistungen erzielt hat.
b) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
c) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 Thüringer Vergabegesetz.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Eine stabile, detaillierte und verbindliche zeitliche Definition des gesamten Programms und aller durchzuführenden Projekte ist derzeit nicht möglich. Auf Basis der Rahmenplanung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Umsetzung der Maßnahmenpakete mindestens einen Zeitraum von sechs Jahren erfordern wird.
Eine stabile, detaillierte und verbindliche zeitliche Definition des gesamten Programms und aller durchzuführenden Projekte ist derzeit nicht möglich. Auf Basis der Rahmenplanung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Umsetzung der Maßnahmenpakete mindestens einen Zeitraum von sechs Jahren erfordern wird.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Eine stabile, detaillierte und verbindliche zeitliche Definition des gesamten Programms und aller durchzuführenden Projekte ist derzeit nicht möglich. Auf Basis der Rahmenplanung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Umsetzung der Maßnahmenpakete mindestens einen Zeitraum von sechs Jahren erfordern wird.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Eine stabile, detaillierte und verbindliche zeitliche Definition des gesamten Programms und aller durchzuführenden Projekte ist derzeit nicht möglich. Auf Basis der Rahmenplanung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Umsetzung der Maßnahmenpakete mindestens einen Zeitraum von sechs Jahren erfordern wird.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
1) Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das „Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/ Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“).
1) Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das „Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/ Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen.
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen.
Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert wird.
2) Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt „Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und „Verpflichtungserklärung“ sowie die unterschriebenen Formblätter „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit“, „Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und „Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen.
2) Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt „Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und „Verpflichtungserklärung“ sowie die unterschriebenen Formblätter „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit“, „Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und „Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:
— entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen wird,
— und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum AG gerät.
3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass gemäß § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren.
3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass gemäß § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren.
Weiter ist zu erklären, dass:
— das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
4) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).
5) Der Auftragnehmer sowie mit diesem wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen sind von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen, die sich als Ergebnis der Projekt- und Beratungsleistungen ergeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt/Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
a) gegen § 134 verstoßen hat oder
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die Einreichung hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen;
2) Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. einfache Richtwertmethode nach UfAB angewendet. Es muss eine Mindestpunktzahl von 750 der maximal zu erreichenden Leistungspunkte von 1 250 erzielt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Die Einreichung hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen;
2) Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. einfache Richtwertmethode nach UfAB angewendet. Es muss eine Mindestpunktzahl von 750 der maximal zu erreichenden Leistungspunkte von 1 250 erzielt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
1) Die Einreichung hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen;
2) Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. einfache Richtwertmethode nach UfAB angewendet. Es muss eine Mindestpunktzahl von 750 der maximal zu erreichenden Leistungspunkte von 1 250 erzielt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
2) Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. einfache Richtwertmethode nach UfAB angewendet. Es muss eine Mindestpunktzahl von 750 der maximal zu erreichenden Leistungspunkte von 1 250 erzielt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Name: DOK Systeme GmbH
Postanschrift: Steinriede 7
Postort: Garbsen
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) Gegen § 134 verstoßen hat oder
b) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.