Auftragsbekanntmachung (2019-08-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Container Terminal Hof GmbH
Postanschrift: Industriestraße 6
Postort: Döhlau
Postleitzahl: 95182
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Munzer Assber
E-Mail: massber@contargo.net📧
Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.contargo.net🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77787713🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Contargo GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rheinstraße 2
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Munzer Assber
E-Mail: massber@contargo.net📧
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.contargo.net🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E77787713🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Fördermittelempfänger
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt Vollcontainer Reachstacker (RST) Terminal Hof
Produkte/Dienstleistungen: Lade- oder Fördervorrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Vollcontainer-Reachstackers incl. Full-Service-Wartungsvertrag für 7 Jahre.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Ort der Leistung: Oberfranken🏙️
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hof
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Vollcontainer-Reachstackers incl. Full-Service-Wartungsvertrag für 7 Jahre. Lieferung so schnell wie möglich nach Zuschlag, spätester...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Vollcontainer-Reachstackers incl. Full-Service-Wartungsvertrag für 7 Jahre. Lieferung so schnell wie möglich nach Zuschlag, spätester Lieferzeitpunkt: 5 Monate nach Zuschlag.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name): Verbrauch
Kostenkriterium (Name): Wartungskosten
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-01
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Da es sich um einen Liefer- und Dienstleistungsauftrag handelt, findet keine Submission statt. Bieter halten sich bis mindestens 2 Monate nach Angebotsfrist...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Da es sich um einen Liefer- und Dienstleistungsauftrag handelt, findet keine Submission statt. Bieter halten sich bis mindestens 2 Monate nach Angebotsfrist an ihr Angebot gebunden.
“Die Vergabe stelle führt das hiesige Verfahren aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99...”
Die Vergabe stelle führt das hiesige Verfahren aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabe stelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabe stelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabe stelle vorliegend eine europaweite Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) und 4.3) sind daher nur als der Vollständigkeit halber zu verstehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten.
Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 166-406073 (2019-08-26)