Gesucht wird ein Auftragnehmer, der das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Förderprogramms „Pilotprogramm Einsparzähler“ im Rahmen eines Rahmenvertrags unterstützt. Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Informationsveranstaltungen, die Unterstützung des BAFA bei Vor-Ort-Kontrollen von Zuwendungsempfängern, die Durchführung von technischen Beratungen für das BAFA sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen (Merkblätter, Best-Practice-Beispiele, etc.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projektbüro zur Unterstützung der Durchführung des Pilot-programms Einsparzähler
Referat 123 / Projekt BfEE 01/2019”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Kurze Beschreibung:
“Gesucht wird ein Auftragnehmer, der das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Förderprogramms „Pilotprogramm Einsparzähler“...”
Kurze Beschreibung
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Förderprogramms „Pilotprogramm Einsparzähler“ im Rahmen eines Rahmenvertrags unterstützt. Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Informationsveranstaltungen, die Unterstützung des BAFA bei Vor-Ort-Kontrollen von Zuwendungsempfängern, die Durchführung von technischen Beratungen für das BAFA sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen (Merkblätter, Best-Practice-Beispiele, etc.).
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschborn / Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beauftragung erfolgt über einen Rahmenvertrag mit einer Dauer von 12 Monaten, dieser kann durch den Auftraggeber mehrfach um ein Jahr, maximal bis zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beauftragung erfolgt über einen Rahmenvertrag mit einer Dauer von 12 Monaten, dieser kann durch den Auftraggeber mehrfach um ein Jahr, maximal bis zum 31.12.2022, verlängert werden.
Im Rahmen des Auftrags erklärt sich das BAFA bereit, den nachfolgenden Mindestumfang an Leistungen jährlich in Anspruch zu nehmen: Die Organisation einer eintägigen Informationsveranstaltung, die Durchführung von mindestens halbtägigen 12 Vor-Ort-Kontrollen im Bundesgebiet, die Bereitstellung von 36 Personentagen für technische Anfragen, 20 Personentage für die Erstellung von Unterlagen und die Durchführung von 2 internen Projekttreffen.
Zur Umsetzung des Auftrags müssen die technischen Fachkräfte des Auftragnehmers über Expertenwissen auf folgenden Gebieten verfügen: Nachweis von Einsparungen gemäß der ISO 50.006, die messtechnische Erfassung von Energieverbräuchen, die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, Planung und Verbesserung von Heizungsanlagen, Wissen über Software zur Implementierung eines Energiemanagementsystems und Zertifizierung von Unternehmen nach ISO 50.001.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mehrfach um ein Jahr, maximal bis zum 31.12.2022, verlängert werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter mit Blick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die nachfolgenden Anforderungen zu stellen.
Der Nachweis der Eignung ist im Rahmen eines Personalkonzepts zu erbringen, das der Bieter als Teil des Angebots einreicht (siehe Abschnitt 2.6). Nachfolgend ist unter der Rubrik „Beleg“ jeweils aufgeführt, wie die Eignung der jeweiligen Teilanforderungen im Rahmen des Personalkonzepts zu belegen ist.
Ausreichend Erfahrung in der Leitung und Begleitung von Beratungsprojekten
Ausreichende Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten mit Bezug zur Energiewende
Ausgefüllte Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung
Unabhängigkeit bei der Auftragsdurchführung
Darstellung des/der Bieterunternehmen/s
Personalkonzept
Preisblatt
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-07
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-07
09:30 📅
“Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt,...”
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig
Unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,
Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 182-443590 (2019-09-19)