Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Teilnahme am Wettbewerb muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern im Wege des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand folgender Kriterien und deren Unterkriterien:
1) Anzahl der Referenzen;
2) Qualität der Referenz;
2.1) Auftragsvolumen
3) Qualifikation des eingesetzten Personals
3.1) Fachliche Qualifikation des Projektleiters;
3.2) Fachliche Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters;
Die Punktzahlen innerhalb der jeweiligen Bewertungskriterien werden wie nachfolgend dargestellt aufgeteilt:
1) Mit Blick auf das Kriterium der Referenzanzahl verteilen sich die zu vergebenden Punkte folgendermaßen:
— 0 Punkte für die Vorlage von einer einschlägigen Referenz (Mindestanforderung),
— 50 Punkte für die Vorlage von 2 einschlägigen Referenzen,
— 100 Punkte für die Vorlage von 3 einschlägigen Referenzen,
— 200 Punkte für die Vorlage von 4 einschlägigen Referenzen,
— 300 Punkte für die Vorlage von 5 einschlägigen Referenzen,
— 400 Punkte für die Vorlage von 6 einschlägigen Referenzen.
2) Mit Blick auf das Kriterium der Qualität der Referenz verteilen sich die zu vergebenden Punkte je Referenz folgendermaßen:
2.1) Auftragsvolumen
— 0 Punkte für einschlägige Leistungen mit Baukosten in Höhe von 10 000 000 EUR netto (Mindestanforderung),
— 25 Punkte für einschlägige Leistungen mit Baukosten in Höhe von mehr als 10 000 000 EUR netto und weniger oder gleich 15 000 000 EUR netto,
— 50 Punkte für einschlägige Leistungen mit Baukosten in Höhe von mehr als 15 000 000 EUR netto.
3) Mit Blick auf das Kriterium der Qualifikation des eingesetzten Personals verteilen sich die Punkte folgendermaßen:
3.1) Fachliche Qualifikation des Projektleiters
3.1.1) Berufserfahrung in Jahren:
— 0 Punkte für 3 Jahre (Mindestanforderung),
— 25 Punkte für mehr als 3 Jahre und weniger oder gleich 5 Jahre,
— 50 Punkte für mehr als 5 Jahre.
3.1.2) Anzahl der Projekte aus dem Bereich Änderung oder Neubau einer Kreuzung zwischen Straße und gleisgeführter Bahn:
— 0 Punkte für ein Projekt (Mindestanforderung),
— 80 Punkte für 2 Projekte,
— 100 Punkte für mehr als 2 Projekte.
3.2) Fachliche Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters
3.2.1) Berufserfahrung in Jahren:
— 0 Punkte für 3 Jahre (Mindestanforderung),
— 25 Punkte für mehr als 3 Jahre und weniger oder gleich 5 Jahre,
— 50 Punkte für mehr als 5 Jahre.
3.2.2) Anzahl der Projekte aus dem Bereich Änderung oder Neubau einer Kreuzung zwischen Straße und gleisgeführter Bahn:
— 0 Punkte für ein Projekt (Mindestanforderung),
— 80 Punkte für 2 Projekte,
— 100 Punkte für mehr als 2 Projekte.
Ergebnis der Bewertung ist ein Punktwert je Bieter. Rang 1 erhält der Bieter mit dem höchsten Punktwert, Rang 2 wird für den zweithöchsten Punktwert vergeben, Rang 3 wird für den dritthöchsten Punktwert vergeben, usw.
Bei Punktgleichheit nach der Bewertung wird wie folgt festgelegt:
— Teilen sich 2 oder mehr Bewerber punktgleich einen Rang, so wird dieser Rang mehrfach vergeben, die nachfolgenden Ränge werden entsprechend freigelassen,
— Sollten mehr als die gewünschte Anzahl der Bewerber in derselben Rangfolge liegen, entscheidet das Los.
In der zweiten Stufe des Verfahrens fordert der Auftraggeber maximal die 5 besten Bewerber auf, ein Angebot einzureichen. Die Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Zuschlagskriterien bewertet und auf diese Weise der Bestbieter ermittelt.