Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Referenzzeitraum 2011 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
Allgemeine Kriterien:
— Neubau,
— Einstufung der Honorarzone gem. AHO § 5,
— Gesamtbaukosten gem. DIN 276 KG 200 – 700 brutto,
— Einhaltung der Projektkosten n. Stand Kostenanschlag n. DIN 276,
— Einhaltung der Terminvorgaben n. Stand Vorplanung LPH 2,
— Projektstufe 1 für die Handlungsbereiche A – D selbst und vollständig erbracht,
— Projektstufe 2 für die Handlungsbereiche A – D selbst und vollständig erbracht,
— Projektstufe 3 für die Handlungsbereiche A – D selbst und vollständig erbracht,
— Projektstufe 4 für die Handlungsbereiche A – D selbst und vollständig erbracht,
— Projektstufe 5 für die Handlungsbereiche A – D selbst und vollständig erbracht.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— Anzahl unterschiedlicher Funktionsbereiche in einem Gebäude;
— Neubau unter Berücksichtigung der Versammlungsstättenverordnung;
— Neubau unter Berücksichtigung Sportnutzung;
— Baumaßnahme mit laufendem Betrieb in den Bestands-/Interimsgebäuden;
— Bauen in mehreren Bauabschnitten;
— Abbruch Bestandsgebäude;
— durch Baumbestand beengte Grundstücksverhältnisse;
— Bodenaustausch durch kontaminierten Baugrund.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen so darzustellen, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Projektstufen mit Angabe des Leistungszeitraumes.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Projektstufen 1-5 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Eine Projektstufe gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Projektstufe kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s. o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
3) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren (Wichtung 5 %).