Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterium 1: die Anzahl der technischen und wirtschaftlichen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können;
Die Bewertung erfolgt aufgrund der Eigenerklärung. Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter die im Bereich der Projektsteuerung tätig sind, (technische und wirtschaftliche Fachkräfte), einschließlich der Führungskräfte.
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf 2 Dezimalen kaufmännisch gerundet. Nachzuweisen sind mind. 6 Mitarbeiter (Mindestanforderung).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Kriterium 2 – Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren:
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist (Mindestanforderung).
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungen (Projektsteuerung nach HAV-KOM) der Handlungsbereiche C und D (C – Kostenkontrolle, -steuerung und Haushaltsmittel; D – Terminplanung, -steuerung und Kapazitäten) in den Leistungsstufen 3-5 bearbeitet worden und abgeschlossen sind (Mindestanforderung).
Referenzen werden nur gewertet, wenn die Herstellungskosten Gebäude (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276, netto) mindestens 20 Mio. EUR waren (Mindestanforderung).
Referenzen werden nur gewertet, wenn die beauftragten Leistungen in die Honorarzone III nach HAV-KOM eingeordnet waren (Mindestanforderung).
Die Referenzen sind auf der Anlage „Referenzliste“ abzugeben. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzliste“ abgefragten Angaben zu machen. Bei den Referenzprojekten ist der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag 3 Referenzen einreichen (siehe Anlage „Referenzliste“). Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 3 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bei Referenzen, denen nicht die Regelungen des HAV-KOM zugrunde lag, ist vom Bieter darzulegen, in welche Handlungsbereiche und Projektstufen die Leistung bei unterstellter Anwendbarkeit des HAV-KOM einzuordnen gewesen wäre.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behand § 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand nachfolgender Unterkriterien bewertet:
— Herstellungskosten Gebäude (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276, netto),
— Bauvorhaben im Einzeldenkmal,
— Kultur- und Veranstaltungsbauten mit Großbühne iSd § 2 Abs. 5 Nr. 5 VStättV oder vergleichbar,
— Multifunktionsspielstätten (= Mehrspartenhaus oder variabel nutzbarer Bühnen-/Zuschauerraum) mit mind. 400 Zuschauern,
— staatlich geförderte Bauvorhaben (mit Erfordernis Verwendungsnachweis) und Steuerung von Ausschreibung der zu vergebenden Leistungen Lph 6 (HOAI) der Objekt- und Fachplanungen nach VOB/A oder vergleichbar.
Die Mindestanforderungen, der Zielerreichungsgrad und der Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.